Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen
Lieferung von komplettierten Abfallsammelfahrzeugen
Lieferung eines fabrikneuen 4-Achs Lkw-Fahrgestells (Radformel 8X2*6 NLA)
Trier
Lieferung eines fabrikneuen 4-Achs Lkw-Fahrgestells (Radformel 8X2*6 NLA). Das Fahrgestell ist gemäß der DIN EN 1501-1-2016-03 mit Abfallsammelaufbau und abnehmbarem Automatik-Kammschüttung zu komplettieren. Ein Reinigungssystem, welches Behälter (80 l bis 1.100 l) nach der Entleerung reinigt, ist ebenfalls zu integrieren.
Die unter II.2.7 genannte Laufzeit stellt den Lieferzeitraum dar.
Lieferung von zwei fabrikneuen 4-Achs Lkw-Fahrgestellen (Radformel 8X2*6 NLA)
Trier
Lieferung von zwei fabrikneuen 4-Achs Lkw-Fahrgestellen (Radformel 8X2*6 NLA). Die Fahrgestelle sind gemäß der DIN EN 1501-1-2016-03 mit Abfallsammelaufbau und integriertem jedoch abnehmbarer Automatik-Kammschüttung zu komplettieren, welches Behälter (80 l bis 1.100 l) entleeren kann.
Die unter II.2.7 genannte Laufzeit stellt den Lieferzeitraum dar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung nach §§ 123, 124 GWB
-ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotsschreiben
-Erklärung nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG)
-Erklärung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
-Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket
-Erklärung nach §§ 123, 124 GWB
-vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
-Garantie- und Gewährleistungsbedingungen
-Fahrgestell Beschreibung
-Datenblätter und Achslastberechnungen
-Wendekreis Darstellung
-Aufbau Beschreibung
-Lifter Beschreibung
-Waterpack Beschreibung und Anleitung (nur für Los 1)
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Es dürfen keine Bieter anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 14.11.2022 einzureichen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Zur Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.