Vergabe von Betriebsleistungen für Schulcampus-Cloud RLP
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pl.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Betriebsleistungen für Schulcampus-Cloud RLP
Die Campus-Cloud ist eine der Komponenten des Schulcampus Rheinland-Pfalz (RLP) und besteht aus einer Mediathek, einer Dateiablage (Arbeitsplatz) für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler sowie aus digitalen Werkzeugen zur Erstellung und pädagogischen Strukturierung von Materialien, zur Recherche und zur verteilten Kollaboration. Die Vergabestelle hat im Jahr 2020 die metaVentis GmbH, die Entwicklerin der für die Campus-Cloud verwendeten Software edu-sharing, mit Entwicklungs - und Pflegeleistungen beauftragt, Seit der Pilotphase des Schulcampus RLP wird die Komponente der Campus-Cloud extern von der Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG) betrieben. Es ist nun beabsichtigt, den Betrieb weiterhin an die GWDG zu vergeben.
Die Campus-Cloud als eine der Komponenten des Schulcampus RLP wird durch das Produkt edu-sharing umgesetzt, da allein edu-sharing die fachlichen Anforderungen im erforderlichen Umfang abbildet. Das Pädagogische Landesinstitut (PL) lässt seit der Pilotphase des Schulcampus RLP die Komponente der Campus-Cloud extern von der Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG) betreiben. Das Sizing war für 400 aktive Schulen ausgelegt und gerät nun an seine technisch definierten Grenzen.
Gemeinsam mit der metaVentis GmbH, der Entwicklerin der für die Campus-Cloud verwendeten Software edu-sharing, wurden die technischen Anforderungen und notwendigen Systemauslegungen für einen Regelbetrieb in verschiedenen Skalierungen erarbeitet. Das PL hat im Anschluss eine Markterkundung vorgenommen, um Anbieter ausfindig zu machen, die die beschriebenen Anforderungen und Rahmenbedingungen für einen Betrieb der Campus-Cloud erfüllen können. Hierzu gehört auch, bereits über Erfahrung mit dem Betrieb von edu-sharing zu verfügen und dazu durch ein Service-Partner-Verhältnis mit metaVentis qualifiziert worden zu sein. Im Ergebnis hat sich dabei gezeigt, dass allein die GWGD in der Lage und bereit ist, die benötigte Leistung zu erbringen. Das PL beabsichtigt daher, die GWDG mit den Leistungen für den Betrieb von edu-sharing zu beauftragen.
Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen werden. Danach soll optional die Verlängerung der Rahmenvereinbarung um zwei weitere Jahre zu gleichen Konditionen möglich sein. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre.
Bei der Angabe des Gesamtwertes der Beschaffung unter Ziffer II.1.7 handelt es sich um eine fiktive Angabe, die aus Gründen des Schutzes der Betriebsgeheimnisse des künftigen Auftragnehmers erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Vergabe ist ohne vorherige Bekanntgabe zulässig. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB vorliegen. Durch die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union bekundet die Vergabestelle ihre Absicht zum Vertragsabschluss. Name und Kontaktdaten des geplanten Vertragspartners werden in dieser Bekanntmachung angegeben sowie eine Beschreibung des Vertragsgegenstands und eine Begruendung der Entscheidung der Vergabestelle, den Auftrag ohne förmliches Vergabeverfahren zu vergeben. Auf die 10-Tages-Frist bis zur Zuschlagserteilung und die zuständige Vergabekammer wurde hingewiesen. Die Markterkundung hat ergeben, dass allein die Firma GWDG für den Betrieb der Schulcampus-Cloud in Frage kommt und allein die Firma GWDG aus Göttingen als Vertragspartner in Betracht kommt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Vergabe von Betriebsleistungen für Schulcampus-Cloud RLP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gwdg.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Angabe des Gesamtwertes der Beschaffung unter Ziffer V.2.4 handelt es sich um eine fiktive Angabe, die aus Gründen des Schutzes der Betriebsgeheimnisse des künftigen Auftragnehmers erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz ist zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren, die der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber dienen. In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Spruchkörper (1. Vergabekammer und 2. Vergabekammer), die im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau angesiedelt sind. Die Vergabe muss dem Land zuzurechnen sein.