Mobile Vertikalsondierung der Atmosphäre
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deutschland
NUTS-Code DE Deutschland
Das unbemannte Luftfahrzeug (ULfz) bzw. "Wetterdrohne" wird vom Nutzer über eine Fernbedienung (=Bodenkontrollstation) gesteuert und kann über Messsensoren aerologische Parameter wie z.B. Temperatur, Luftdruck, Windrichtung- und Windgeschwindigkeit bis zu einer Höhe von 6 km erfassen und direkt an den Nutzer an die Bodenkontrollstation übermitteln.
34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der erfolgreiche Bieter muss angeben, welche(n) Teil(e) des Auftrags er über den geforderten Anteil hinaus als Unteraufträge zu vergeben gedenkt, und die bereits ausgewählten Unterauftragnehmer nennen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
2. Allgemeiner Hinweis: Für die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens gilt die deutsche Sprache als Amtssprache. Der künftige Auftragnehmer (AN) stellt sicher, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber (AG) nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bezeichnung des Bewerbers-/Bieterunternehmens mit Firmenname und Anschrift sowie die Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer.2. Vorlage des Auszugs eines Berufs- oder Handelsregisters od. eines vergleichbaren Existenznachweises einer Registerbehörde als Nachweis für die Erlaubnis der Berufsausübung.3. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123,124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034).4. Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw B-V 031).5. Falls Unterauftragnehmer schon bekannt: Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw B-V 032).6. Unterschriebene Eigenerklärung VO-2022-833.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: I. Mindestumsatz von 1 Mio. EUR netto pro Jahr für den Tätigkeitsbereich Verteidigung, für die letzten drei Jahre bzw. ab Datum der TätigkeitsaufnahmeZu erbringender Nachweis:
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre im genannten Tätigkeitsbereich.
II. Mindestumsatz von 3 Mio. EUR netto pro Jahr für den übrigen
Tätigkeitsbereich, für die letzten drei Jahre bzw. ab Datum der Tätigkeitsaufnahme.
Zu erbringender Nachweis:
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre im genannten Tätigkeitsbereich
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Zwei Referenz-Projekte der letzten zwei Jahre, in denen unbemannte Luftfahrzeug (ULfz) bzw. "Wetterdrohne" an öffentliche Auftraggeber aus dem Verteidigungsbereich geliefert worden sind. In diesen Referenzen müssen die Drohnen folgende Eigenschaften gehabt haben:
a) Die Drohne war vom Nutzer über eine Fernbedienung (=Bodenkontrollstation) steuerbar;
b) Die Drohne erfasste über Messsensoren aerologische Parameter wie Temperatur, Luftdruck, Windrichtung- und Windgeschwindigkeit bis zu einer Höhe von 6 km;
c) Es war ein Enteisungssystem an den Rotorblättern vorhanden
d) Die Sensoren waren direkt im / am Drohnengehäuse integriert, d.h. bspw. nicht an einer 2m Leitung unterhalb der Drohne
Zu erbringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass zwei solcher Referenzen vorliegen, die Drohnen die beschriebenen Eigenschaften hatten sowie eine Beschreibung der Referenzen (Beschreibung der Drohnen anhand der oben genannten Eigenschaften; Nennung des Auftraggebers der zugehörigen Referenzen).
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 UnwirksamkeitOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de