Nahwärme Blankenrath (Los 01) Referenznummer der Bekanntmachung: 21-08-13-1200
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Faid
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Postleitzahl: 56814
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.cochem-zell.de/kv_cochem_zell/Unsere%20Themen/Kreiswerke%20Cochem-Zell/
Abschnitt II: Gegenstand
Nahwärme Blankenrath (Los 01)
Die Ortsgemeinde Blankenrath ist Teil des es landkreisweiten Projektes "Cochem-Zeller-Energiedorf" und es wurde beschlossen, die künftige Wärmeversorgung in der Ortsgemeinde durch den Aufbau eines Nahwärmenetzes Umwelt und Ressourcen schonend zu gestalten. Errichter und Betreiber der Nahwärmeversorgung sind die Kreiswerke Cochem-Zell.
Nachdem in vorbereitenden Studien die wirtschaftliche Mindestgröße der zukünftigen Nahwärme ermittelt, ein Betreibermodell konzipiert und ein Gebührenmodell entwickelt wurde, erfolgte die Akquisitionsphase für die Nahwärmeteilnehmer. Diese wurde durch einen ehrenamtlichen Arbeitskreis durchgeführt, welcher in technischen, wirtschaftlichen, konzeptionellen und ökologischen Fragen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit durch ein externes Beratungsbüro unterstützt wurde.
Das Projekt umfasst nach aktuellem Stand ca. 205 Anschlussnehmer (private, gewerbliche und kommunale Gebäudeeigentümer), die durch entsprechende Vorverträge dem Projekt beigetreten sind. Die Teilnehmerzahl ist in geringem Umfang variabel.
Projektgegenstand der Ausschreibung sind die Planungsleistungen für das Heizwerk (Los 1) und das Nahwärmenetz (Los 2) in Blankenrath. Umgesetzt werden soll eine regenerative Wärmeversorgung, z. B. auf Basis von Holzhackschnitzel in Kombination mit Solarthermie. Die erforderliche Fläche für das Heizwerk und die Solarthermiefreiflächenanlage befinden sich im Eigentum der Kreiswerke.
Es ist erwünscht, auch eine andere Wärmeversorgung auf Basis von regenerativen Energien zu untersuchen, sofern diese aus Wirtschaftlichkeitssicht gleichwertig oder vorteilhafter ist.
Für die Realisierung des Projektes ist die Planung eines Heizwerkes auf der Basis von unbehandelten Holzhackschnitzeln (Waldresthölzern) unter Berücksichtigung einer großen thermischen Solaranlage mit mindestens 20% solarer Deckungsrate sowie eines Nahwärmenetzes mit ca. 205 Hausanschlüssen einschließlich Wärmeübergabestationen erforderlich.
Die Anlagentechnik des Heizwerkes umfasst mindestens die Raumaustragung und Fördereinrichtung für den Brennstoff Holz, zwei Holzfeuerungseinheiten mit Warmwasserkessel, hierzu jeweils ein geeignetes Abgasreinigungssystem, einen Redundanz-Kessel mit alternativem Brennstoff einschließlich Brennstoff-Bevorratung, eine Solarstation zur Einspeisung der Solarwärme in einen Pufferspeicher, eine Pumpenstation für die Nahwärmenetzversorgung, die Druckhaltung für die Wärmeerzeugung, die Solaranlage und das Nahwärmenetz sowie die Schaltschränke MSR für die übergeordnete Steuerung und die Steuerung der einzelnen Anlagenkomponenten. Die thermische Solaranlage selbst ist im Außengelände zu planen.
Zur Unterbringung der gesamten Anlagentechnik ist ein Gebäude zu planen. Dieses umfasst ein Hackschnitzelsilo mit funktionsspezifischen Beton-Einbauten sowie eine ebenerdige Maschinenhalle. Letztere soll möglichst als Fertighalle ausgeführt werden.
Die Außenanlagen zum Gebäude umfassen die zum reibungslosen Betriebsablauf erforderlichen Verkehrsflächen sowie Zaunanlagen und Grünanlagen.
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Die Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben:
- Los 01 Planungsleistungen für die Errichtung eines Heizwerks;
- Los 02 Planungsleistungen für das Nahwärmenetz und die Wärmeübergabestationen.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen zu Los 01, und somit Objektplanungsleistungen zu Gebäude und Freianlagen und sowie Fachplanungsleistungen zur Technische Ausrüstung.
56865 Blankenrath
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9), Freianlagen (§ 39 HOAI, Leistungsphasen 1-9) und Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 für Leistungen nach §§ 34, 39, 55 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphase 4 nach §§ 34, 39, 55 HOAI sowie die in dieser Phase erforderlichen Besondere Leistungen.
In der Leistungsstufe 3 beabsichtigt die vergebende Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach §§ 34, 39, 55 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen. Dabei werden die Leistungsphasen 8 und 9 optional ausgeschrieben. Bezüglich dieser optional ausgeschriebenen Leistungen entscheidet der Auftraggeber rechtzeitig vor Abschluss der vorangegangen Leistungsstufe, ob er diese Leistungen in Eigenleistung erbringt oder beauftragen möchte.
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Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9), Freianlagen (§ 39 HOAI, Leistungsphasen 1-9) und Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 für Leistungen nach §§ 34, 39, 55 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphase 4 nach §§ 34, 39, 55 HOAI sowie die in dieser Phase erforderlichen Besondere Leistungen.
In der Leistungsstufe 3 beabsichtigt die vergebende Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach §§ 34, 39, 55 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen. Dabei werden die Leistungsphasen 8 und 9 optional ausgeschrieben. Bezüglich dieser optional ausgeschriebenen Leistungen entscheidet der Auftraggeber rechtzeitig vor Abschluss der vorangegangen Leistungsstufe, ob er diese Leistungen in Eigenleistung erbringt oder beauftragen möchte.
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Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Innerhalb der unter II.2.7 genannten Zeitspanne von 4 Monaten sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 in dieser Frist sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nahwärme Blankenrath (Los 01)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV6645
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]