Generalunternehmer Sanierung Taubertsbergbad, Mainz - 30017343 Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2022-0075
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainzer-taubertsbergbad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalunternehmer Sanierung Taubertsbergbad, Mainz - 30017343
Generalunternehmerleistung zur Sanierung und Attraktivierung des Mainzer Taubertsbergbades für die Mainzer Stadtbad GmbH
Ziel der Generalunternehmerleistung zur Sanierung und Attraktivierung des Mainzer Taubertsbergbades ist es unter Einhaltung des vorgegebenen Budgets die für einen wirtschaftlichen, funktional und organisatorisch sinnvollen und rechtssicheren Badebetrieb erforderliche Bausubstanz wieder herzustellen und die im Planungskonzept vorgesehene neue Aufteilung der Bereiche (zukünftig: Sport- und Familienbad sowie Sauna) und die damit verbundene Attraktivierung umzusetzen.
Aufgabe des Auftragnehmers (AN) ist die Erbringung aller hierfür erforderlichen Bau- und Planungs- und sonstigen Leistungen.
Weitergehende Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bietergemeinschaft, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zur persönlichen Lage zwingend vor:
• Unterschriebene Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung (TW06, TW07, TW08).
• Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung des Bewerbers (TW09).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).