Lieferung von Drucksystemen inklusive Service
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Drucksystemen inklusive Service
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Drucksystemen inklusive der Durchführung von Serviceleistungen.
Die Erfüllungsorte erstrecken sich über das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Germersheim.
Der Auftraggeber beabsichtigt für die eigenen Verwaltungsgebäude sowie für die kreiseigenen Schulen neue Arbeitsplatzdrucker und Kopiersysteme zu mieten. Die Drucker und Kopiersysteme sollen für 60 Monate mit Hilfe eines Dienstleistungsvertrages betreut werden. Bestandteil des ausgeschriebenen Vertrages ist unter anderem:
- Fehler- und Problembehebung an den gelieferten Geräten
- Durchführung von Reparaturen inklusive Ersatzteile
- Gewährleistung der Betriebsbereitschaft und Funktionalität der gelieferten Geräte
- Installation und Betreuung der gelieferten Software
- Lieferung der gesamten Verbrauchsmaterialien (außer Papier und Heftklammern)
- Lieferung und Ersatz von Verschleißteilen
- Durchführung der Abrechnung der angefallenen Ausdrucke und Kopien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Drucksystemen inklusive Service
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird,
ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).