Realisierung der Südspange
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lambsheim
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67245
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gzv-isenach-eckbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierung der Südspange
Der Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach beabsichtigt, in Erfüllung seiner Aufgabe nach §3 seiner Verbandsordnung, den Bau der Südspange als Maßnahme des technischen Hochwasserschutzes mit überörtlicher Bedeutung für die anliegenden Kommunen. Die Gesamtausbaustrecke verläuft über rd. 10 km. Neben dem Ausbau des vorhandenen Floßbaches sind neue Gewässerabschnitte zu generieren. Diese werden auf einem Großteil der Gesamtstrecke als offenes Gewässer und in Bereichen von notwendigen Unterquerungen als Rohrabschnitte generiert.
Die Gesamtbaumaßnahme Südspange wurde in mehrere Bauabschnitte untergliedert.
Der vorliegende Teilbereich des Bauabschnitts 1 (BA 1) umfasst acht Bauteile, die sich über die Gesamtlänge der geplante Trasse örtlich verteilen:
In diesem Bauabschnitt werden vier grabenlosen Rohrabschnitte 2 x DN 1.000 (Länge rd. 42 m und rd. 70 m, Unterquerung Wirtschaftswegebrücke (R3) und BAB 61 (R4), 1 x DN 1.500 (Länge rd. 175 m, Unterquerung DB Bahnstrecke und Kreisstraße K9 (R2)), 1 x DN 2.000 (Länge rd. 45 m, Unterquerung Wirtschaftswegebrücke (R1)) hergestellt.
Zusätzlich wird zwischen den zwei Rohrvortrieben an der BAB 61 (R3) und (R4) der Gewässerausbau des Floßbaches auf einer Länge von 100 m vorgenommen.
Im Bereich des Rehbachpolders südlich des Rohrvortriebs (R1) wird auf einer Länge von rd. 140 m ein Gewässerneubau zur Anbindung der Südspange an das bestehende Grabensystem hergestellt.
In diesem Abschnitt wird als weiteres Bauteil ein Anschlussbauwerk an den Viertelbach errichtet. Es handelt sich hierbei um ein Stahlbetonbauwerk, mit einem Dammbalkenverschlusssystem, einem Drosselschieber und einem Betriebssteg.
Im angrenzenden Wildpark Neuhofen werden als weitere Bauteile zwei Wilddurchlässe im Gewässerquerschnitt angeordnet. Es handelt sich hierbei um Stahlbetonbauteile mit aufgesetztem Rechenbauwerk und je einem Betriebssteg aus Stahl.
Mutterstadt außerörtlich
Im Bauabschnitt BA 1 werden im wesentlichen folgende acht Bauteile umgesetzt:
- Anschlussbauwerk Viertelbach. Es handelt sich hierbei um ein Stahlbetonbauwerk, mit einem Dammbalkenverschlusssystem, einem Drosselschieber und einem Betriebssteg in der Strecke des Gewässerneubaus.
- zwei Wilddurchlässe im Bereich Wildpark Neuhofen (Wildsperre Ost, Wildsperre West). Es handelt sich hierbei um Stahlbetonbauteile mit aufgesetztem Rechenbauwerk und je einem Betriebssteg aus Stahl.
- Gewässerneubaustrecke zwischen Bestandsunterquerung B9 und Wirtschaftswegebrücke über B9, Anbindung Rohrvortriebsstrecke (R1).
- Rohrvortrieb (R1) Querung Wirtschaftswegebrücke über B9 vor Rehbachpolder, 1 x DN 2.000, Stahlbetonrohr nach DIN EN 1916, Länge rd. 45 m
- Rohrvortrieb (R2) Querung Bahntrasse und Kreisstraße K9, 1 x DN 1.500, Stahlbetonrohr nach DIN EN 1916, Drachenprofil mit Falzmuffe, Länge rd. 175 m
- Rohrvortrieb (R3) Querung Wirtschaftswegebrücke bei BAB 61, 1 x DN 1.000,Stahlbetonrohr nach DIN EN 1916, Länge rd. 42 m
- Rohrvortrieb (R4) Querung BAB 61, 1 x DN 1.000, Stahlbetonrohr nach DIN EN 1916, Länge rd. 70 m
- Vorlaufende Kampfmittelsondierung auf einer Teilfläche des Baukorridors und im Bereich der Rohrvortriebsstrecken, da horizontal
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Nachweise sind als Einzelbieter und von jedem Mitglied einer BG zu erbringen.
Vorzulegene Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Das Formblatt 124 ist auch von Bietern mit PQ-Nachweis auszufüllen.
Zur Beurteilung der Eignung gemäß § 16b EU Abs. (1) VOB/A sind durch die Bieterin folgende Nachweise beizubringen:
a.) Nachweis der gewerblichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
b.) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
c.) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. (1) Pkt. 1-10 und Abs. (6) 1-8 VOB/A. Der AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Die durch die Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualfikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.b. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikation entbindet die Bieterinnen nicht von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen (siehe oben). Auf Verlangen hat die Bieterin entsprechende Nachweise unaufgefordert in der genannten Frist vorzulegen. Eine Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Nachweise sind als Einzelbieter und von jedem Mitglied einer BG zu erbringen.
Vorzulegene Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Das Formblatt 124 ist auch von Bietern mit PQ-Nachweis auszufüllen.
Zur Beurteilung der Eignung gemäß § 16b EU Abs. (1) VOB/A sind durch die Bieterin folgende Nachweise beizubringen:
a.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand des Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre gemäß § 6a EU Nr. 2c VOB/A.
b.) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Eigenerklärung).
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden jeweils 5.000.000 EUR (Kopie der Vesicherungspolice) oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zu ersetzen (§ 6b EU Abs. (1) Nr. 2 VOB/A.) c.) Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsleistungen. Sofern das Angebot in die engere Auswahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers zu ersetzen (§ 6b EU Abs. (1) Nr. 2 VOB/A).
d.) Freistellungsbescheinigung nach § 48 EstG. Der AG erkennt gemäß § 6B EU Abs. (1) VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheltiche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Die durch die Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualfikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.b. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikation entbindet die Bieterinnen nicht von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen (siehe oben). Auf Verlangen hat die Bieterin entsprechende Nachweise unaufgefordert in der genannten Frist vorzulegen. Eine Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Nachweise sind als Einzelbieter und von jedem Mitgleid der BG zu erbringen.
Vorzulegende Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Das Formblatt 124 ist auch von Bietern mit PQ-Nachweis auszufüllen.
a.) Benennung der wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren (einschließlich 2021) erbrachten vergleichbaren Leistungen (hier: Bauarbeiten), Rohrvortrieb, Wasserleitungsbau, Gewässerausbau, Stahlbetonbauteile für den Wasserbau mit Angabe des Rechnungswertes, des Auftraggebers und der Leistungszeitraum auf Grundlage des beiliegenden Formblattes 124 (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A). Bei vorgesehenen Unternehmerleistungen für Teilleistungen sind die vorhandenen Leistungen und Unternehmen zu benennen und ebenfalls qualifizierte Referenzen zu den benannten geforderten vergleichbaren Leistungen sowie alle geforderten Nachweise beizufügen.
b.) Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal gemäß (§ 6a EU Nr. 3(g) VOB/A).
c.) Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob die ihrem Unternehmen angehören oder nicht und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen über die das Unternehmen das Bauwerks verfügt (§ 6a EU Nr. 3b, VOB/A).
d.) Nachweis des Bieters, dass er über fachlich qualifziertes Personal für die Durchführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht verfügt.
e.) Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz.
Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen für Teilleistungen sind die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen zu benennen und ebenfalls qualifizierte Referenzen zu den benannten geforderten vergleichbaren Leistungen sowie alle geforderten Nachweise beizufügen (§ 6d EU Abs. (1) Satz 4 VOB/A).
f.) Erklärung der Bieter zur Bildung von Bietergemeinschaften (Formbaltt 234).
g.) Eigenerklärung anstelle eines Gewerbezentralregisterauszugs.
h.) Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikatiion (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 VMD - Nachweis der Fachkunde für die Ausführung von steuerbaren Verfahren und Berstverfahren im Kanalbau sind zu erfüllen und nachzuweisen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens für die geforderte Beurteilungsgruppe nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte Beurteilungsgruppe entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen/ Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung/ Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten/ Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
i.) Nachweis der Güteüberwachung- bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung für den Bau, die Sanierung, Inspektion und Reinigung von Entwässerungskanälen und -leitungen. Die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeischaft "Güteschutz Kanalbau" RAL-GZ 961 in ihrer jeweils gültigen Fassung sind zu erfüllen oder Eigenerklärungen bzw. Benennung einer Fremdüberwachung.
Die durch die Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualfikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.b. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikation entbindet die Bieterinnen nicht von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen (siehe oben). Auf Verlangen hat die Bieterin entsprechende Nachweise unaufgefordert in der genannten Frist vorzulegen. Eine Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.
Geforderte Kaution und Sicherheit:
-Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoabrechnungssumme für 5 Jahre und 0 Monate nach Abnahme.
-Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Öffnung über die elektronische Datenbank
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]