Lieferung von Dokumentenscanner inkl. Wartung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-017-EU-NOVA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Dokumentenscanner inkl. Wartung
Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Lieferanten, der in den nächsten bis zu 4 Jahren, die bei der BGHM eingesetzten Dokumentenscanner durch Geräte des Herstellers Canon ergänzt und gegebenenfalls entstehenden neuen Bedarf sowie auszutauschende Geräte abdeckt. Die anzubietenden Geräte müssen zur Wahrung der Produktgleichheit und zur Vermeidung eines erhöhten Supportaufwandes technisch den bereits in der BGHM eingesetzten Dokumentenscannern des Herstellers Canon, Typ imageFORMULAR DR-G2140 inkl. Imprinter entsprechen.
Es soll ein Onsite Servicevertrag abgeschlossen werden, der Instandhaltung, die Reparatur und die Wartung sowie die Bereitstellung aller Verbrauchsmaterialien und Verschließteile für die Dokumentenscanner beinhaltet.
Für die Beschaffung soll ein Rahmenvertrag mit einem Lieferanten für einen Leistungszeitraum von 3 Jahren mit der einmaligen Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden (Gesamtvertragslaufzeit bis zu 4 Jahre).
Das geschätzte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum von bis zu 4 Jahren liegt bei einer benötigten Menge von 80 Dokumentenscannern inkl. bereits eingebauter Imprinter sowie Tintenpatrone für Imprinter bei ca. 643.520 € netto.
Lieferort ist der BGHM Standort Mainz:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
SG Support
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz;
Erfüllungsort hinsichtlich des Onsite Servicevertrages sind die jeweiliegen Aufstellungsorte der Dokumentenscanner an den Standorten der BGHM (deutschlandweit)
Die Anforderungen an die Dokumentenscanner müssen durch den Bieter mittels
verbindlicher Eigenerklärung und/oder einer entsprechenden
Produktbeschreibung belegt werden.
Wird der Nachweis der Erfüllung einer Anforderung vom Bieter nicht erbracht, führt dies zum Ausschluss des betroffenen Angebotes
Die anzubietenden Geräte müssen zur Wahrung der Produktgleichheit und zur Vermeidung eines erhöhten Supportaufwandes technisch den bereits in der BGHM eingesetzten Dokumentenscannern des Herstellers Canon, Typ imageFORMULAR DR-G2140 inkl. Imprinter entsprechen.
Es soll zudem ein Onsite-Vertrag abgeschlossen werden, der die vorbeugende jährliche Wartung, Instandhaltung sowie die Bereitstellung aller Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile für die Dokumentenscanner beinhaltet. Der Leistungsumfang umfasst eine kostenfreie Anfahrt deutschlandweit an die Standorte der BGHM. Zudem ist die Bereitstellung einer zentralen Störungsannahme für Geschäftskunden zu gewährleisten (zentrale deutschsprachige Support-Hotline).................
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Dokumentenscanner inkl. Wartung
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.
Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen DE Standardformular 2, Auftragsbekanntmachung 11 Beschaffungssystem mit.
Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist wird durch die Absendung auf elektronischemWege auf 10 Kalendertage verkürzt.
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV:
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV:
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um 5 Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV:
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des Wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.