Weiterführung der Initiative "We move it" Referenznummer der Bekanntmachung: 045-0005#2022/0013-0801 8106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mwvlw.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterführung der Initiative "We move it"
Das Land Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2018 zur Begleitung des Strukturwandels in der Fahrzeugindustrie erfolgreich ein sog. "Business Ecosystem", in dem die vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen möglichst effizient gebündelt und gezielt ausgerichtet werden, unter dem Logo "We move it" etabliert. Hier können sich alle relevanten institutionellen Akteure in Rheinland-Pfalz einbringen und mit der Wirtschaft vernetzen, um diese im Prozess des Strukturwandels wirkungsvoll zu unterstützen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Weiterführung der Initiative "We move it".
Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz
Im Zuge des zu vergebenden Auftrags ist der etablierte Gesamtansatz von "We move it" evolutionär und strategisch gezielt weiterzuentwickeln. Neben der Pflege bewährter Bausteine sind bedarfsorientiert neue zu konzipieren und umzusetzen. Aus derzeitiger Sicht sind zur Auftragserfüllung folgende Leistungsbausteine erforderlich:
- Die Pflege und Weiterentwicklung des digitalen Kompetenzatlasses /-verzeichnisses insbesondere der einschlägigen Institutionen, Einrichtungen, Verbände und Unternehmen sowie der weiteren relevanten Akteure aus der rheinland-pfälzischen Wertschöpfungs- und Innovationskette der Fahrzeugindustrie. Dies beinhaltet auch die aktuelle Kenntnis um neue potenzielle Netzwerkpartner, deren Einordnung und ggf. aktive Einbindung in das Netzwerk. Die Überarbeitung des Kompetenzatlas soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein.
- Die Fortführung und die Weiterentwicklung des bisherigen Internetangebots bis Ende 2023: Hierbei sind etablierte Angebote wie z.B. der Förderkatalog, die Podcast-Reihe, Fachinformationen und Best Practice Beispiele fortzusetzen, ggf. zu erweitern und durch innovative Leistungsangebote zu ergänzen. Der eingebettete Kompetenzatlas muss leicht bedienbar sein. Die Seite muss - soweit technisch möglich - auf einem System aufgebaut werden, welches dem Stand der Technik entspricht und einfach zu pflegen wie zu warten ist. Das Internetangebot muss ohne Unterbrechung auch bei Neuvergabe des Auftrags öffentlich zur Verfügung stehen.
- Konzeption und Umsetzung differenzierter Ansätze zur Vernetzung der o.g. institutionellen Akteure mit den Vertretern der Fahrzeugbranche unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen von KMU: Dabei soll der Aspekt einer stärken strategieorientierten Vernetzung und Unterstützung der Branche aufgegriffen werden.
- Entwicklung und konzeptionelle Umsetzung eines differenzierten Angebots an Fachinformationen, das insbesondere KMU der Fahrzeugindustrie zeitnah mit Informationen versorgt, die bei der Bewältigung des Strukturwandels nützlich sind.
- Konzeptionierung und Durchführung von ein bis zwei größeren Veranstaltungen (ca. 100 - 150 Teilnehmer) mit überregionaler Strahlkraft sowie jährlich fünf bis sechs kleineren thematisch fokussierten Fachveranstaltungen (Workshops, Fachvorträge mit Diskussion, etc., ca. 20 - 40 Teilnehmer) - im Kontext der strategischen Aufgabe - mit den Netzwerkpartnern und insbesondere mit der Zielgruppe der KMU und unter Einbeziehung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Angeboten werden sollen sowohl Präsenzveranstaltungen, die neben dem inhaltlichen Aspekt auch der Vernetzung dienen, als auch Online-Formate.
- Erfüllung einer Lotsenfunktion vor dem Hintergrund hoher Erfahrungskompetenz insbesondere mit KMU der Fahrzeugbranche bezüglich
a) der Anbahnung und Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln auf der Landes- und Bundesebene verbunden mit praktischen Beratungserfahrungen insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit von KMU mit OEM,
b) Schaffung von Transparenz im Hinblick auf Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes sowie
c) der Zusammenarbeit mit öffentlichen, insbesondere rheinland-pfälzischen, Institutionen im Bereich von Forschung und Entwicklung.
Für die oben skizzierten Leistungsanforderungen sind stimmige und möglichst integrierte Lösungsansätze anzubieten, in denen die verschiedenen Leistungsangebote stringent vernetzt sind.
Im Fokus aller angebotenen Leistungen muss der jeweilige Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels der Fahrzeugindustrie stehen. Zentrale Anforderung des Auftraggebers ist zudem die Anschlussfähigkeit der künftigen Aktivitäten von "We move it" an die bisherigen. Die entsprechende Umsetzung insbesondere zur Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs der Verantwortlichkeiten ist bei den konzeptionellen Leistungen und insbesondere bei der Aufwandsabschätzung zu berücksichtigen.
Die Geschäftssprache der Initiative "We move it" ist deutsch.
Die Realisierung der im Rahmen der Auftragserfüllung erstellten Konzepte erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Diese Erklärung ist von jedem Bewerber oder Bieter / jeder Bewerberin oder Bieterin und von sämtlichen Mitgliedern einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch die "Erklärung Bieter-/Bewerbergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet vorzulegen.
Die Formulare sind auf der Vergabeplattform hinterlegt.
Der Auftragnehmer muss eine Geschäftsstelle in Rheinland-Pfalz für die Umsetzung der Initiative "We move it" unterhalten bzw. die Bereitschaft erklären, im Auftragsfalle eine solche in Rheinland-Pfalz einzurichten, die zu den üblichen Büro- und Geschäftszeiten geöffnet, qualifiziert besetzt und erreichbar ist.
(Siehe Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung", das auf der Vergabeplattform hinterlegt ist.)
Die Erfüllung der in der Aufgabenbeschreibung skizzierten Ziele bedingt entsprechend hohe Anforderungen an die strategischen und konzeptionellen Kompetenzen des Auftragsnehmers. Die Langfristigkeit der zu begleitenden bzw. zu gestaltenden Prozesse des Strukturwandels in der Fahrzeugindustrie erfordert ein reflexives und flexibles Arbeiten, das eine enge und vorausschauende Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erforderlich macht.
Neben dieser grundlegenden Voraussetzung muss der Auftragnehmer über spezifische Kompetenzen verfügen und diese nachweisen, die für die Umsetzung der Initiative "We move it" in Rheinland-Pfalz unverzichtbar sind.
Dies sind mindestens:
- organisationale Leistungsfähigkeit sowie Kompetenzen und Erfahrungen bezüglich strategischer Veränderungs- und Transformationsprozesse
- umfangreiche Erfahrungen in der praktischen Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik sowie öffentlicher Verwaltung und der Vernetzung derselben
- enge Konnexion mit etablierten Akteuren im Wertschöpfungsnetzwerk und solide Basis für umgehende Kenntnis von neu Eintretenden sowie deren Einordnung,
- Kooperationserfahrungen mit den relevanten rheinland-pfälzischen Akteuren der Wertschöpfungs- und Innovationskette der Fahrzeug-Industrie, um die Bedarfe der Unternehmen zu erkennen und daraus entsprechende Aufgaben- und Themenstellungen ableiten und umsetzen zu können,
- konzeptionelle und inhaltliche Kompetenzen zur Gestaltung der Zusammenarbeit mit Netzwerken und Clustern in Rheinland-Pfalz und ggf. anderer Bundesländer sowie der Nachweis von Erfahrungen in der Umsetzung entsprechender Kooperationen,
- Erfahrung in der Konzeption und strategischen Begleitung von Studien und Analysen sowie Erfahrungen zur Gestaltung des damit verbundenen Ergebnistransfers in die Wirtschaft und insbesondere in Richtung KMU,
- umfassende Branchenkenntnis im Allgemeinen und in Rheinland-Pfalz im speziellen, vor allem im Hinblick auf strategische Entwicklungen und
- konzeptionelle Kompetenzen zur Gestaltung effizienter und effektiver Strategie-, Transfer- und Vernetzungsprozesse.
Der Nachweis der oben aufgeführten Kompetenzen ist anhand geeigneter Referenzen über die in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen zu erbringen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen wird unter Bezugnahme auf § 46 Abs. 3 Nr. 1 VGV ausdrücklich darauf hingewiesen, dass darüber hinaus auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die länger als drei Jahre, maximal jedoch sechs Jahre, zurückliegen.
Die für den Auftrag Hauptverantwortlichen und die mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Die gesamte schriftliche und mündliche Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
(Siehe Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung", das auf der Vergabeplattform hinterlegt ist.)
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Die Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot die "Scientology-Schutzerklärung" vorzulegen.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYB96
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de