Beschaffung von zwei Vakuum-Beschichtungsanlagen UNIVEX G350 zum Bau einer Glovebox-Fabrikationslinie
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpip-mainz.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Vakuum-Beschichtungsanlagen UNIVEX G350 zum Bau einer Glovebox-Fabrikationslinie
Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Installation, CE-Zertifizierung/CE-Kennzeichnung, Einweisung und abnahmebereite Herstellung und Übereignung von zwei Vakuum-Beschichtungsanlagen UNIVEX G350 zum Bau einer Glovebox-Fabrikationslinie.
Max-Planck-Institut für Polymerforschung
Ackermannweg 10
55128 Mainz
Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Installation, CE-Zertifizierung/CE-Kennzeichnung, Einweisung und abnahmebereite Herstellung und Übereignung von zwei Vakuum-Beschichtungsanlagen UNIVEX G350 zum Bau einer Glovebox-Fabrikationslinie.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es werden zwei Vakuum-Beschichtungsanlagen für die Herstellung von verschiedenen organischen und hybriden elektronischen Bauelementen und Schaltungen angeschafft. Die direkte Übertragbarkeit und Vergleichbarkeit der Prozesse und Forschungsergebnisse von wichtigen Kollaborationen innerhalb der Max-Planck-Gesellschaft (u.a. zwischen dem MPI-FKF und dem MPI-P) u.a. auf dem Gebiet der Stencil-Lithographie ist zwingend erforderlich. Essentiell sind außerdem die Kombination von u.a. beheizbarer, rotierbarer Substratstufe, Kammergeometrie, Abpumpeigenschaften und die Integration der neuen Beschichtungsanlagen in bestehende Prozesse. Schlussendlich sind die beschafften Vakuum-Beschichtungsanlagen von der Firma Leybold die einzigen, die alle von uns benötigten Kriterien vollständig erfüllen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von zwei Vakuum-Beschichtungsanlagen UNIVEX G350 zum Bau einer Glovebox-Fabrikationslinie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2213470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.leybold.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung wurde bereits veröffentlicht (2022/S 176-498141). Dort wurde jedoch der "Tag des Vertragsschlusses - V.2.1) falsch angegeben. Statt am "15.08.2021" wurde der Zuschlag am 15.08.2022 erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]