Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für die Bilanzjahre 2021 bis 2023 und optional für das Bilanzjahr 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_21/2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYBCN/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYBCN
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für die Bilanzjahre 2021 bis 2023 und optional für das Bilanzjahr 2024

Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_21/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gemäß § 7 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) erstellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) des Landes Rheinland-Pfalz eine Bilanz über die Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen Verwertung und der Beseitigung der ihnen überlassenen Abfälle unter Angabe von deren Art, Menge und Verbleib. Diese Bilanzen sind jährlich zu einer landesweiten Abfallbilanz zusammenzufassen ("Siedlungsabfallbilanz").

Gemäß § 8 LKrWG erstellt die Zentrale Stelle für Sonderabfälle eine jährliche Bilanz über Art, Menge und Verbleib der gefährlichen Abfälle ("Sonderabfallbilanz").

Siedlungs- und Sonderabfallbilanz werden jährlich als "Landesabfallbilanz Rhein-land-Pfalz" zusammengefasst und als gemeinsames Werk vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, und Mobilität (MKUEM) veröffentlicht. Des Weiteren werden jährlich die "Abfallwirtschaftsprofile der öffent-lich-rechtlichen Entsorgungsträger" als Anhang 1 zur Landesabfallbilanz sowie ein "Entsorgungsanlagen-Kataster" als Anhang 2 zur Landesabfallbilanz erstellt und veröffentlicht.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU), einen geeigneten Dienstleister mit der Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für die Bilanzjahre 2021 bis 2023, bzw. bei Inanspruchnahme der einmaligen Verlängerungsoption zusätzlich mit der Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für das Bilanzjahr 2024 zu beauftragen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte sind:

- Sitz des ANs

- Sitz des AGs, 55116 Mainz

Gerichtsstand:

- Gerichtsstand ist Mainz.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu erbringende Leistung umfasst die jährliche Erstellung der "Landesabfallbi-lanz Rheinland-Pfalz" für die Bilanzjahre 2021 bis 2023. Bei Inanspruchnahme der einmaligen Verlängerungsoption gemäß Ziffer 6.3.2 umfasst die zu erbringende Leistung zusätzlich die Erstellung der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" für das Bilanzjahr 2024.

Im Einzelnen sind für die Bilanzjahre 2021 bis 2023 bzw. bis 2024 (nur bei Inan-spruchnahme der Verlängerungsoption) jeweils jährlich folgende Leistungen zu erbringen:

- Erstellung der "Siedlungsabfallbilanz" als Teil 1 der Landesabfallbilanz ein-schließlich der Prüfung, Auswertung und Aufbereitung der zugrundeliegen-den Daten (vgl. Ziffer 3.1),

- Erstellung der "Abfallwirtschaftsprofile der öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-träger" als Anhang 1 zu Teil 1 der Landesabfallbilanz einschließlich Datenabfra-ge bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (vgl. Ziffer 3.2),

- Erstellung des "Entsorgungsanlagen-Katasters für Siedlungsabfälle" als An-hang 2 zu Teil 1 der Landesabfallbilanz einschließlich Datenabfrage bei den Anlagenbetreibern (vgl. Ziffer 3.3),

- Einbindung der vom Auftraggeber in digitaler Form bereitgestellten "Sonderab-fallbilanz" als Teil 2 der Landesabfallbilanz (vgl. Ziffer 3.4),

- Zusammenführen von Teil 1 und Teil 2 zum Gesamtwerk "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" (vgl. Ziffer 3.5) sowie

- Erstellung einer Kurzfassung zur Landesabfallbilanz des jeweiligen Bilanzjah-res (vgl. Ziffer 3.6).

Der Auftragnehmer hat die "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz" jeweils als Ge-samtwerk für die Bilanzjahre 2021 bis 2023 bzw. bei Inanspruchnahme der Verlän-gerungsoption zusätzlich für das Bilanzjahr 2024 zu erstellen. Dabei ist die "Lan-desabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2020" (siehe Anhang 1a, 1b und 1c zu dieser Leis-tungsbeschreibung) als Vorlage zu verstehen und deren Struktur und Gliederung beizubehalten, sofern in Ziffer 3.1.4 nichts anderes geregelt ist.

Das LfU stellt dem Auftragnehmer zu Leistungsbeginn den in Anhang 1a zu dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Teil der "Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2020" als bearbeitbares Microsoft-Word Dokument zur Verfügung.

Die in Anhang 1b und 1c zu dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Abfallwirt-schaftsprofile sowie das Entsorgungsanlagen-Kataster liegen nur als pdf-Dateien vor (siehe Anhang 1b und 1c zur Leistungsbeschreibung) und sind darauf basie-rend vom Auftragnehmer selbst zu erstellen.

Die Details ergeben sich aus Ziffer 3.1 bis 3.6 der Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 10/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber (LfU) kann über das Bilanzjahr 2023 hinaus auch die Erstellung der Landesabfallbilanz für das Bilanzjahr 2024 beauftragen. Es handelt sich hierbei um ein einseitiges Optionsziehungsrecht des Auftraggebers (LfU). Der Auftragnehmer hat kein Anrecht auf Erbringung dieser Leistung. Die Option muss vom Auftraggeber bis spätestens 30.04.2025 gezogen werden. Bei Ziehung dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit bis zum 10.12.2025.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formular 302) sind zulässig.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass:

1) Er mindestens 4 vergleichbare und bereits erfolgreich abgeschlossene Referenzen nachweisen kann. Vergleichbar sind Referenzen, die die nachfolgenden Kriterien erfüllen:

- der Vertragsbeginn liegt nach dem 01.01.2016 und

- wesentlicher Leistungsgegenstand ist die Erstellung landesweiter (bezogen auf ein Bundesland) Siedlungsabfallbilanzen durch Auswertung und Zusammenführung der gemäß § 21 KrWG jährlich von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu erstellenden Abfallbilanzen.

Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.

Die vorstehend geforderten Referenznachweise sind je Referenz mittels des Formulars 311 (Referenznachweis) nachzuweisen und mit dem Angebot einzureichen.

2) Der von ihm in der Rolle des Projektleiters vorgesehene Mitarbeiter über folgende persönliche Qualifikationen verfügt:

- erfolgreich abgeschlossenes natur- oder ingenieurwissenschaftliches Studium an einer Universität oder Hochschule (Diplom, Master) in der Fachrichtung Umweltschutz oder vergleichbar mit besonderem Bezug zum Thema Abfallwirtschaft,

- Praxiserfahrung mit der Erstellung von landesweiten (bezogen auf ein Bundesland) Siedlungsabfallbilanzen in der Rolle als Projektleiter (mindestens 2 Projekte seit 01.01.2016) sowie

- Praxiserfahrung mit der Leitung von weiteren Projekten im Bereich der Siedlungsabfallwirtschaft im Auftrag von Bundes- oder Landesbehörden oder öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (mindestens 3 Projekte seit 01.01.2016),

Die Eignungsanforderung gemäß Nr. 2) ist zusätzlich mittels des Qualifikationsnachweises gemäß Formular 313 der Vergabeunterlagen zu belegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Formulare 305a, 305b, 305c.

Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/10/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/10/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.

Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.

Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.

Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o.g. Vergabeplattform abrufbar sind.

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum xx.xx.xxx; 23:59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.

Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch später eingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.

Nebenangebot:

Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im Preisblatt sind zulässig.

Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYBCN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2022

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