Ersatzneubau Helmut-Kohl-Allee Ludwigshafen im Zuge der B44 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 / 217
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Helmut-Kohl-Allee Ludwigshafen im Zuge der B44
Die Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbh (BPG) plant als Kommunale Gesellschaft der Stadt Ludwigshafen am Rhein den Ersatzneubau der Helmut-Kohl-Alllee Ludwigshafen im Zuge der B44.
Die im Jahre 1980 dem Verkehr freigegebene Hochstraße Nord, zukünftig Helmut-Kohl-Allee, hat eine Länge von ca. 1,8 km und ist aufgrund gravierender Brückenschäden in ihrer Gesamtlänge von der Rheinbrücke "Kurt-Schumacher-Brücke" bis zum Anschluss Bruchwiesenstraße (A650) zu erneuern. Das Gesamtprojekt ist aufgrund seiner Größe, Zwangspunkten und unterschiedlicher Realisierungszeiträume in die Bauabschnitte "Westbrücke - Mittelteil - Nordbrückenkopf" aufgeteilt. Die Zwangspunkte für alle Überlegungen bilden im Westen den Anschluss der Bruchwiesenstraße an die A650 mit Querung eines Bahnhofgeländes, im Osten die bestehende "Kurt-Schumacher-Brücke" mit dem vorgelagerten Brückenkopf und in der Mitte die niveaugleichen Anschlüsse an querende Hauptverkehrsstraßen (z. Bspl. Bgm.-Grünzweig-Straße, Heinigstraße, Passadenaallee, Rheinuferstraße).
Ludwigshafen am Rhein
Es ist die landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP) im Rahmen des Ersatzneubaus der Helmut-Kohl-Allee in Ludwigshafen gemäß Leistungsbild Freianlagen § 39 HOAI zu erstellen. Grundlage hierfür ist die für das Planfeststellungsverfahren erstellte Umweltverträglichkeitsstudie mit integrierter landschaftspflegerischer Begleitplanung.
Ziel der Umweltbaubegleitung (UBB) ist die projektspezifische Begleitung im Rahmen des Ersatzneubaus der Helmut-Kohl-Allee in Ludwigshafen zur Vorbereitung und Umsetzung der Bauarbeiten hinsichtlich umweltrelevanter Aspekte unter Beachtung aller gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke, die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben aus der Baurechtserlangung sowie die Vermeidung von Umweltschäden und den dadurch entstehenden Kosten und Zeitverzögerungen.
Die landschaftspflegerische Ausführungsplanung und die UBB können jedoch aufgrund der "fließenden" Grenzen und damit des Ineinandergreifens der einzelnen Abschnitte sowie der zeitlichen Abhängigkeiten nur für das Gesamtprojekt ausgeschrieben werden. Baubeginn für die Westbrücke ist geplant für Januar 2024, für den Mittelteil auf April 2024 und für den Nordbrückenkopf Januar 2024. Der Abschluss der Baumaßnahmen ist für Ende 2030 geplant.
Die ausgewiesene Baugrenze umschließt ca. 455.100 m², von denen während der Bauzeit etwa 416.200 m² Eingriffen durch Bautätigkeit unterliegen. Während der Baumaßnahme werden ca. 90.600 m² Vegetationsflächen beansprucht. Davon können ca. 33.800 m² wiederhergestellt werden (temp. Beanspruchung). Dauerhaft entfallen ca. 56.800 m² Grünflächen. Gegenüber stehen ca. 67.300 m² neu geschaffene Grünanlagen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt in 3 Stufen:
1. Stufe: Prüfung, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen und vollständig sind.
2. Stufe: Prüfung der Eignung aufgrund der Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen.
3. Stufe: Prüfung und Bewertung anhand der Auswahlkriterien und deren Gewichtung
Es werden diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die Anforderungen der 1. und 2. Stufe erfüllen und unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Kriterien in der 3. Stufe insgesamt die höchsten Punktwerte erreichen. Unter einer Mindestpunktzahl von 55 (von 100) Punkten gilt ein Bewerber als nicht geeignet. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Zur Angebotsabfrage werden drei bis vier Bewerber aufgefordert. Bei einer eventuellen Punktegleichheit kann die Auswahl durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Auswahlkriterien und Gewichtung:
a. Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Gewichtung: 10 v. 100
b. Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Gewichtung: 20 v. 100
c. Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen)
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Vergleichbare Leistungen sollten mindestens die Hälfte des Gesamtumsatzes des Bewerbers ausmachen.
Gewichtung: 20 v. 100
d. Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Gewichtung: 10 v. 100
e. Personalbestand in den letzten drei Jahren.
Gewichtung: 15 v. 100
f. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügen wird.
Gewichtung: 15 v. 100
g. Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Gewichtung: 10 v. 100
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen und Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag (10105_HVA F StB Teilnahmeantrag) beizufügen:
1. Das ausgefüllte Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (10008_HVA F StB Eigenerklärung_Eignung). Alternativ können die Bewerber die Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV ausfüllen und einreichen. Die EEE kann über den Link (https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de) online ausgefüllt werden.
2.Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular Erklärung Bewerbergemeinschaft (10106_HVA F StB Erklärung Bewerbergemeinschaft) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll. Die unter 1. genannten Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Ist nachfolgend von "Bewerber" die Rede, ist immer auch die Bewerbergemeinschaft gemeint.
3. Beabsichtigt ein Bewerber, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen (Unterauftragnehmer), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Verwendung des Formulars 10005_HVA F StB Leistungen_Unterauftragnehmer angeben. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber, soweit zumutbar, diese Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag, spätestens aber bei Angebotsabgabe zu benennen und unter Verwendung des Formulars 10006_HVA F StB Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Unterauftragnehmer haben dann auch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle hat der Bewerber nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer geeignet ist. Der Bewerber hat Unterauftragnehmer, bei denen (auch fakultative) Ausschlussgründe vorliegen oder die nicht geeignet sind, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
4. Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er/sie - anders als beim Unterauftragnehmer im Sinne der vorstehenden Ziff. 3 - bereits mit dem Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er das/die Unternehmen unter Verwendung des Formulars 10005a_HVA F StB Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe) im Teilnahmeantrag benennt und mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen vorlegt (10006a_HVA F StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe). Im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe muss auch die Haftungserklärung des in Anspruch genommenen Unternehmens vorliegen. Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben darüber hinaus eine Eigenerklärung zu diesen Eignungskriterien sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben.
5. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
6. Die im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit, wie hier, im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
7. Ergänzend zu den Angaben in dieser Bekanntmachung gelten die Teilnahmebedingungen gemäß gemäß HVA F StB (10104_HVA F StB EU Teilnahmebedingungen_Teilnahmewettbewerb).
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
a. Nettojahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gesamtumsatz)
b. Erklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000,00 EUR für Personen- sowie 1.500.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Versicherungssumme jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen muss. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertragsbedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arbeitsgemeinschaft eintritt. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird. Im Falle der Teilnahme einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis einer solchen Haftpflichtversicherung von jedem Mitglied einzeln zu erbringen.
Die Vergabestelle behält sich vor, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens den Bewerber aufzufordern, eine entsprechende Erklärung der Haftpflichtversicherung vorzulegen, dass die hier geforderten Mindestdeckungssummen mit den genannten Bedingungen im Zuschlagsfall bereitgestellt werden (Bereitstellungserklärung).
Die Vergabestelle fordert als Mindestanforderung
a. einen durchschnittlichen Jahresmindestnettoumsatz (Gesamtumsatz) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Planungsleistungen in Höhe von 300.000 EUR
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Unterauftragnehmereinsatzes/einer Eignungsleihe ist die Summe der beteiligten Unternehmen in den jeweiligen Leistungsbereichen entscheidend.
b. den Abschluss bzw. die Abschlussmöglichkeit einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Anforderungen
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt
1. Unternehmens-Referenzen
Eigenerklärung mit Angabe von vergleichbaren Referenzen im Bereich Umweltbaubegleitung und Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (oder vergleichbar), die in den letzten 5 Jahren erbracht worden sind (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit seit mind. 6 Monaten begonnener Tätigkeit).
Geforderte Mindestanforderung:
Der Bewerber muss über mindestens eine vergleichbare Referenz im Bereich Umweltbaubegleitung und Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (oder vergleichbar) verfügen, die in den letzten 5 Jahren erbracht worden ist (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit seit mind. 6 Monaten begonnener Tätigkeit)
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Der Bewerber muß über alle einschlägigen und für die Auftragserfüllung notwendigen Ausstattungen verfügen.
Der Bewerber muß über ein nachvollziebares Qualitätssicherungssystem verfügen, das im Auftragsgesräch erläutert wird.
Der Bewerber muß mindestens über fünf dauerhaft Beschäftigte und eine Führungskraft verfügen.
2. Qualifikation der/des Projektleiterin/s
Eigenerklärung mit Angaben zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in im Hinblick auf:
a. einschlägige Qualifikation: Abschluss
b. Berufliche Erfahrung: Anzahl der einschlägigen Berufsjahre
c. Persönliche Referenzen im Bereich UBB und LAP
Geforderte Mindestanforderung:
Der/die Projektleiter/in muss über einen Diplom-, Master- oder Bachelor-Abschluss in Ingenieurwesen, Geologie, Umweltplanung oder einen vergleichbare Abschluss, eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung und zwei vergleichbare Referenzen im Bereich UBB und LAP (oder vergleichbar) verfügen, die in den letzten 10 Jahren erbracht worden sind (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit seit mind. 6 Monaten begonnener Tätigkeit)
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Qualifikation der/des stellvertretnden Projektleiterin/s
Eigenerklärung mit Angaben zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in im Hinblick auf:
a. einschlägige Qualifikation: Abschluss
b. Berufliche Erfahrung: Anzahl der einschlägigen Berufsjahre
c. Persönliche Referenzen.
Der/die stellvertrende Projektleiter/in muss über einen Diplom-, Master- oder Bachelor-Abschluss in Ingenieurwesen, Geologie, Umweltplanung oder einen vergleichbaren Abschluss, mindestens eine 5-jährige Berufserfahrung und eine vergleichbare Referenz im Bereich UBB und LAP (oder vergleichbar) verfügen, die in den letzten 10 Jahren erbracht worden ist (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit begonnener Tätigkeit).
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Als Berufsqualifikation wird für die Projektleitung (PL und stv. PL) die berufliche Qualifikation B.Eng. (FH, TH, TU) oder vgl. gefordert (z.B. Dipl.-Ingenieurwesen, Dipl.-Geologie, Dipl.-Umweltplanung oder vergleichbare Abschlüsse).
Die persönliche Qualifikation der Mitglieder der Projektleitung ist für die Auftraggeberin von hohem Interesse. Der Bewerber/Bieter hat daher die vertragliche Verpflichtung einzugehen, die im Vergabeverfahren insoweit benannten Personen auch tatsächlich unter den vertraglich genannten Bedingungen zur Vertragserfüllung einzusetzen. Die Auftragsdurchführung setzt zudem eine regelmäßige örtliche Präsenz voraus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber müssen zur Erstellung der Teilnahmeanträge sowie der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Teilnahmeanträge und Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen.
Hinweis zu IV.1.4): Im Ergebnis des Teilnamewettbewerbs werden - soweit beteiligt - drei bis vier geeignete Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. In diesem wird auf der Grundlage eines zuvor abzugebenden, verbindlichen schriftlichen Angebots (Präsentationsunterlagen zu den Zuschlagskriterien und Honorarangebot) ein Bietergespräch (Präsentation des Bieters und Rückfragen) durchgeführt. Die Bietergespräche sind für den Zeitraum 18.01.2023 bis 20.01.2023 geplant. Anschließend erhalten die Bieter die Gelegenheit, ihr verbindliches Angebot noch einmal zu überarbeiten. Der Auftrag wird an den Bieter erteilt, der nach der Wertung der Zuschlagskriterien entsprechend der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix die höchste Punktzahl erhält. Der den Ausschreibungsunterlagen als Anlage 4 beigefügte Vertrag ist abgesehen von den vorgesehenen Eintragungen vorgegeben und nicht Gegenstand der Verhandlung. Ggf. noch fehlende Vertragsgrundlagen werden im Laufe des Vergabeverfahrens nachgereicht.
Fehlen Erklärungen und Nachweise, die mit dem Teilnahmeantrag oder mit dem Angebot vorzulegen sind, oder sind diese unvollständig, wird der Auftraggeber den Bieter auffordern, diese innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen bzw. zu vervollständigen. Eine Korrektur fehlerhafter unternehmensbezogener oder leistungsbezogener Nachweise ist nicht zulässig. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Preisangaben. Kommt der Bewerber bzw. Bieter der Aufforderung nicht binnen der gesetzten Frist nach, wird sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Qualifiziert sich eine Bewerbergemeinschaft für das weitere Verfahren, hat sie mit ihrem Angebot das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (10007_HVA F StB) ausgefüllt einzureichen.
Ein Bieter darf in der zweiten Verfahrensstufe jeweils nur ein Angebot abgeben. Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und ist er zugleich Mitglied einer Bietergemeinschaft oder ist ein Büro Mitglied zweier oder mehrerer Bietergemeinschaften, sind die Angebote auszuschließen, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs anzunehmen ist. Dies ist der Fall, wenn der Bieter bzw. das an mehreren Bietergemeinschaften beteiligte Büro nicht nachweisen kann, dass die jeweiligen Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden und dem betroffenen Bieter/Büro nicht mehrere Angebote bekannt waren.
Die Kommunikation, insbesondere Bieteranfragen sowie deren Beantwortung, soll ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftragsbörse.de erfolgen; es wird daher empfohlen, sich bei Abruf der Vergabeunterlagen zu registrieren, um stets zeitnah mögliche ergänzende Informationen zu erhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]