Schlosserarbeiten Stahl-Treppen Referenznummer der Bekanntmachung: SWBD-2022-0009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Dürkheim
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67098
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-duerkheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schlosserarbeiten Stahl-Treppen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schlosserarbeiten (Stahl-Treppen) im Rahmen des Bauvorhabens Erweiterung des Freizeitbades "Salinarium". Dieses wird um einen Thermenanbau mit Sauna, Wellnes-Abteilung und Thermenrestaurant ergänzt.
Die Leistung beinhaltet grundsätzlich das Herstellen, Liefern, Transportieren bis zum Einbauort und Einbauen aller Haupt- und Nebenbaustoffe, Hilfsmittel und
Befestigungsmaterialien sowie aller Vor- und Nachbehandlungsarbeiten.
Bad Dürkheim
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schlosserarbeiten in Form von Stahltreppen im Rahmen des Bauvorhabens Erweiterung des Freizeitbades "Salinarium". Dieses wird um einen Thermenanbau mit Sauna, Wellness-Abteilung und Thermenrestaurant ergänzt. 2 Spindeltreppen (Rutschenturm und Badehalle) 1 Wangentreppe (Außenbereich) 1 Rampe (Foyer) Die Leistung beinhaltet grundsätzlich das Herstellen, Liefern, Transportieren bis zum Einbauort und Einbauen aller Haupt- und Nebenbaustoffe, Hilfsmittel und Befestigungsmaterialien sowie aller Vor- und Nachbehandlungsarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB
Verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.