Lieferung von Ökostrom für den Bezirksverband Pfalz für die Jahre 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 22 - 02 - BVP
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bv-pfalz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ökostrom für den Bezirksverband Pfalz für die Jahre 2023-2025
Lieferung von Ökostrom für den Bezirksverband Pfalz, Laufzeit 3 Jahre, ca. 10 RLM und 1 SLP Abnahmestellen, ca. 4351 MWh/Jahr.
Einrichtung Frankenthal
67227 Frankenthal (Pfalz)
Sondervertragsabnahmestellen (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung), 3 Abnahmestellen mit ca. 172 MWh/Jahr.
Einrichtungen Kaiserslautern
Kaiserslautern
SV- und T-Abnahmestellen (Mittelspannung und Niederspannung mit und ohne Leistungsmessung), 4 Abnahmestellen mit ca. 1869 MWh/Jahr
Einrichtung Münchweiler
67228 Münchweiler an der Alsenz
Sondervertragsabnahmestelle (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung), 1 Abnahmestelle mit ca. 466 MWh/Jahr.
Einrichtung Lambrecht
67466 Lambrecht
Sondervertragsabnahmestelle (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung), 1 Abnahmestelle mit ca. 95 MWh/Jahr.
Einrichtung Bad Dürkheim
67098 Bad Dürkheim
Sondervertragsabnahmestelle (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung), 1 Abnahmestelle mit ca. 80 MWh/Jahr.
Einrichtung Speyer
67346 Speyer
Sondervertragsabnahmestelle (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung), 1 Abnahmestelle mit ca. 1669 MWh/Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU - Bekanntmachung
- Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
- Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer
Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden Jahresabschluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag
- Auf gesonderte Anforderung: Angabe von Kennzahlen
- Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
- Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages
zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3
Jahre.
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt
- Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt.
- Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB,
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
- Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AentG) vom 20. April 2009 (BGBl. I. S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden
- Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016 (GVBl. S. 178)
Eigenerklärung des BMWK (Anlage 1.3) für Liefer- und Dienstleistungen nach § 5 der Sanktions-VO RUS.
- Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Abgabe der Kennzahlen durch den Bewerber. Im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss der öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich - unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart - etwas anderes bestimmt ist über die Vergabeplattform rlp.vergabekommunal.de unter https://rlp.vergabekommunal.de. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, muss er sich selbständig über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY0YM4W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.