Behandlung von Deponiesickerwasser mittels Umkehrosmose im Landkreis Germersheim

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E39723359
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.subreport.de/E39723359
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E39723359
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Behandlung von Deponiesickerwasser mittels Umkehrosmose im Landkreis Germersheim

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Behandlung von Deponiesickerwasser mittels Umkehrosmose im Landkreis Germersheim

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
90513500 Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Germersheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Behandlung von Deponiesickerwasser mittels Umkehrosmose im Landkreis Germersheim in einem Umfang von ca. 1.800 Kubikmeter pro Jahr.

Der AN hat den Betrieb genehmigungskonform fortzuführen und führt die Sickerwasserentsorgung für den AG nach Maßgabe der vorliegenden Vergabe durch, wobei der AN entsprechende durch die Vor-gabe des genehmigungskonformen Betriebes erforderliche Komponenten (insbesondere Umkehrosmoseanlage ggf. in Containerbauweise mit ggf. Säuretank) zu installieren und im Rahmen der Leistungserbringung beizustellen hat.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2023
Ende: 28/02/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:

- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate ).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Allgemeiner Jahresumsatz:

- Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021).

Spezifischer Jahresumsatz:

- Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 bis 2021), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.

Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen:

- Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in Block B stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:

- Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, fol-gende Unterlagen:

Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.

Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen.

Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.

Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auszug aus den Vergabeunterlagen:

Es sind mindestens zwei unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale oder private Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben: Auftraggeber (Firma), [Empfänger], Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger], Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum], Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung] - Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Menge in m3) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:

- die erbrachten Leistungen zur Behandlung und Entsorgung von Deponiesickerwasser müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Menge ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Menge in m3) aufweisen,

- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um das entsprechende Volumen zu ermitteln.

Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend be-nannten Auftraggebern zu prüfen.

Weiter ist vorzulegen:

- EEE und Ergänzungsformular

- Angaben zu den Beschäftigten

- Realisierungskonzept unter Angabe des zeitlich geplanten Ablaufes ab Vertragsbeginn sowie zur geplanten Entsorgung

- Erklärung nach LTTG

- Erklärung Russlandbezug

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/10/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/10/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:

- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.

Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2022

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