Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstfahrrädern gemäß TV-Fahrradleasing für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-09-01-RPS-PEN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstfahrrädern gemäß TV-Fahrradleasing für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Fahrradleasing für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Die Auftraggeberin sucht für Ihre Tarif- und DO-Angestellten einen Dienstleister zur Durchführung eines Fahrradleasings im Rahmen der Entgeltumwandlung (gemäß TV-Fahrradleasing) in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland.
Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat als Arbeitgeberin ein Interesse an der Gesunderhaltung ihrer Beschäftigten und möchte hierzu einen aktiven Beitrag leisten. Ziel ist es daher, ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Leasingformat für die Beschäftigten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland anzubieten. Dafür sind nachfolgende Punkte zu erfüllen:
Das Radleasing muss gegenüber dem Barkauf wirtschaftlich vorteilhaft sein. Es ist eine breite Produktpalette anzubieten. Den Beschäftigten soll ein gut ausgestattetes, lokales Händlernetz insbesondere in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland und den angrenzenden Bundesländern zur Verfügung gestellt werden. Die Fahrräder können sowohl zu dienstlichen als auch zu privaten Zwecken genutzt werden. Darüber hinaus ist auch eine Nutzung des Fahrrades durch Ehegatten, Lebensgefährten oder mit den Beschäftigten in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen gestattet. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein. Dem Angebot sind die entsprechenden Musterverträge (Rahmenleasing- und Einzelleasingvertrag, Nutzungsüberlassung- sowie Entgeltumwandlungsvereinbarung) beizufügen und die beteiligten Gesellschaften sind namentlich zu nennen. Beschäftigten kann maximal ein Fahrrad zeitgleich zur Nutzung überlassen werden.
Die Auftraggeberin schätzt, dass während der Vertragslaufzeit circa 150 Einzelleasingverträge von Tarifangestellten und Dienstordnungs-Angestellten abgeschlossen werden. Eine Mindestabnahmemenge an geleasten Fahrrädern ist ausgeschlossen.
Den Beschäftigten soll die Möglichkeit geboten werden, ein Fahrrad nach ihren persönlichen Wünschen und unter Beachtung des § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu leasen. Daher soll eine möglichst große Bandbreite an Fahrradtypen und -marken angeboten werden. Folgende Fahrradtypen müssen mindestens im Portfolio verfügbar sein:
- Citybikes
- Trekkingräder
- Rennräder
- Lastenräder
- Pedelecs bis max. 25 km/h
Ein Angebot von einzelnen Fahrrädern für Menschen mit Beeinträchtigungen soll bestehen.
Für die Abwicklung des Fahrradleasings stellt der Auftragnehmer der Auftraggeberin ein Kundenportal mit einem Bereich für Beschäftige und für die Auftraggeberin im Rahmen einer Onlineplattform (browserbasiert) in deutscher Sprache bereit. Diese soll auch für mobile Endgeräte nutzbar sein. Über dieses Online-Portal muss der Bestell- und Abwicklungsprozess vollständig digital abgebildet werden können und müssen die Beschäftigten mögliche Leasingmodelle inkl. der Auswirkungen auf das Nettogehalt berechnen können. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Das Höchstvolumen dieser Rahmenvereinbarung liegt bei 200 Einzelleasingverträgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Fachhändler und Versicherungsunternehmen gelten nicht als Unterauftragnehmer im Sinne dieser Ausschreibung.
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 4 (vier) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens einer Millionen Euro pro
Kalenderjahr und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen Verletzungen des Datenschutzes) in Höhe von mindestens 300.000,00 Euro pro Kalenderjahr abdeckt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung durch das bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen vier Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
s.o.
(1) Referenzen:
Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (2019 bis 2021) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Referenzen, wenn Leistungen Rahmenvereinbarungen zur Versorgung mit Dienstfahrrädern für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber beinhalten:
- Anzahl der bereitgestellten Fahrräder: mindestens 200; Es sind maximal 3 Referenzen einzureichen, die die Mindestanzahl in Summe erreichen.
- Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und
- die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenzauftraggeber angegeben werden)
- keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen, die eine negative Eignungsprognose rechtfertigen.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zu jeder Referenz zwingend erforderlich sind Angaben zum Auftraggeber (einschließlich Ansprechpartner, Telefonnummer, Anschrift), eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art und Umfang, die Anzahl der bereitgestellten Fahrräder sowie Angaben zum Leistungszeitraum.
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft kann der zuvor genannte Eignungsnachweis gemeinsam erbracht werden. Dazu ist die Erklärung für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannten Erklärung für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
Fachhändler und Versicherungsunternehmen gelten nicht als Eignungsentleiher im Sinne dieser Ausschreibung.
Zu (1) Referenzen: Die Mindestanzahl der bereitgestellten Fahrräder innerhalb der letzten 3 Jahre beträgt 200. Es sind maximal 3 Referenzen einzureichen, die die Mindestanzahl in Summe erreichen.
(1) Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 1 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz) für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden und/oder Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 2 LTTG zur Gewährleistung von Tariftreue- und Mindestengelt (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz)
(1a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist/sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen einzureichen.
(1c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten Erklärungen für jeden Nachunternehmer einzureichen.
(2) Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter III.1.2 dieser Auftragsbekanntmachung aufgeführten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
(2a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung durch das bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen vier Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
(3) Datenschutzkonzept des Unternehmens, einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit
(3a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind die Erklärungen und Unterlagen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(3b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen soweit zutreffend für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen.
(3c) Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern sind die zuvor genannten Erklärungen soweit zutreffend für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberin einzureichen. Fachhändler und Versicherungsunternehmen gelten nicht als Unterauftragnehmer im Sinne dieser Ausschreibung.
(4) Beachtung der Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen der IAO:
Auftragnehmer, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sind verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit gemäß der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 18.06.1998 einzuhalten (vgl. § 12 des Rahmenvertrages, Anlage 01). Es sind dies:
- Die Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen,
- die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit,
- die Abschaffung der Kinderarbeit und
- die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6DEW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".