Neubau der Kindertagesstätte Oberelbert – Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberelbert
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56412
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberelbert.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Kindertagesstätte Oberelbert – Tragwerksplanung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI zum Neubau der Kindertagesstätte Oberelbert.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 5 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI) zuzuordnen sind.
56412 Oberelbert
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI zum Neubau der Kindertagesstätte Oberelbert.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 5 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI) zuzuordnen sind.
a) Aufgabenstellung:
Die Ortsgemeinde Oberelbert beabsichtigt zur Deckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen den Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände der örtlichen Tennisplätze. Für den Bau soll einer der beiden Tennisplätze aufgegeben werden, so dass auf der ca. 2.287 m² großen Fläche Raum für den Kitaneubau und die Außenspielfläche zur Verfügung steht.
Für das Bauvorhaben gibt es noch keinen Bebauungsplan. Dieser wird den Vorgaben des Entwurfs angepasst.
b) Planungsvorgaben:
Für den Entwurf gibt es von Seiten des Bauherrn eine Reihe von Vorgaben, die zum einen aus der Bedarfsplanung resultieren, zum anderen aber auch aus den bisherigen Erfahrungen beim Bau und Betrieb der vorhandenen Einrichtungen.
aa) Raumprogramm Es soll eine Kindertagesstätte für 2 Gruppen für Ü2-Kinder und eine Gruppe für U2-Kinder konzipiert werden. Insgesamt sollen bis zu 75 Kinder untergebracht werden können. Das genaue Raumprogramm ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Tabelle.
Der Grundriss soll so gestaltet sein, dass der Kindergarten problemlos um einen zusätzlichen Gruppenraum (ca. 50m²) mit Nebenraum (ca. 15m²) und Schlafraum (ca. 20m²) und ggf. Sanitärbereich erweiterbar ist.
bb) Funktionale Aspekte:
Aus Gesprächen mit den Leitungen verschiedener Kindergärten haben sich folgende Anregungen ergeben, die unter funktionalen Gesichtspunkten als hilfreich und tlw. unabdingbar erachtet werden:
- der U2-Bereich (Gruppen- und Nebenraum, Schlaf-/Ruheraum, Sanitärbereich) sollte in sich
geschlossen gestaltet werden bzw. räumlich zusammen liegend - bei der Gestaltung der Ruhe- und Schlafräume ist zu berücksichtigen, dass darin eine aus-
reichende Anzahl von Kinderbetten (einschließlich eines ausreichenden Abstandes der Betten untereinander zur Begehung durch das Personal) vorgesehen werden muss - das Außengelände sollte aus jedem Gruppenraum direkt erreichbar sein
- zusätzlich wäre ein Raum als Schmutz- und Temperaturschleuse (Stiefelraum) zwischen Flur und
Außengelände hilfreich - ein gesonderter Putzmittelraum, eventuell kombiniert mit dem Technikraum erscheint sinnvoll
- die Planung der Küche soll auf Frischzubereitung der Menüs vor Ort ausgerichtet werden
- ein breiterer Flur für Garderobe, Sitzbänke und als Durchgang ist sinnvoll
- für das Gebäude sind die Vorgaben des barrierefreien Bauens einzuhalten (DIN 18024 bzw.
DIN18040) Für die Auftraggeberin steht daher die Funktionalität des Entwurfs. Im Vordergrund.
cc) Technische Aspekte:
Beim Betrieb der vorhandenen Kindergärten hat sich gezeigt, dass die nachfolgenden technischen Gesichtspunkte wirtschaftlich sinnvoll sind und berücksichtigt werden sollen. Die Kosten dieser Punkte sind bei der Kostenermittlung einzukalkulieren:
- der Grundriss ist so zu gestalten, dass die Ausstattung mit einer Lüftungsanlage ermöglicht wird. Um Gebäudehöhe und somit Kosten einzusparen kann die Luftverteilung mit sichtbaren Lüftungskanälen erfolgen.
- für die Wärmeverteilung hat sich eine Fußbodenheizung bewährt.
- große Fenster- und Türelemente sollen als Aluminium-Fenster vorgesehen werden, kleinere können als Kunststofffenster geplant werden
- für die Gruppen- und Nebenräume haben sich Fußböden aus Industrieparkett bewährt hinsichtlich der Haltbarkeit, Bespielbarkeit und Pflege
- für die Gruppen- und Nebenräume sollten Schallabsorbtionsmaßnahmen vorgesehen werden, die eine vernünftige Raumakustik gewährleisten
- zur Abdunkelung der Ruhe- und Schlafräume sind komplett abdunkelnde Rollos einzuplanen (keine Jalousien)
c) zu erbringende Leistungen:
Von den ausgewählten Ingenieurbüros sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Erläuterungsbericht zur Plankonzeption und –idee und den wesentlichen angedachten Materialien
d) zur Verfügung gestellte Unterlagen Von Seiten des Bauherrn werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Beschreibung der Planungsvorgaben
- Tabelle mit dem Raumprogramm
- Lageplan
e) Honorarangebot Für die Ingenieurleistungen ist ein Honorarangebot über die Leistungsphasen 1-4 sowie 5 und 6 vorzulegen.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung. Die Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude sind bereits an das Büro MPLUS Architekten Zimmermann.Mogulkoc GBR vergeben worden.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. Die Leistungsphase 7 wird der Auftraggeber in Abstimmung mit dem Auftragnehmer voraussichtlich bis 31.01.2023 abschließen. (Abschluss aller Planungsleistungen mit Ausnahme der Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation);
- mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens am 01.03.2023 (Baubeginn) begonnen werden.
- Die Maßnahme bis spätestens 31.07.2024 abgeschlossen sein (Bauende).
Der Auftraggeber strebt an, mit den ausgewählten Bewerbern für die 2. Stufe des Verfahrens nach § 17 Abs. 7 VgV die Angebotsfrist einvernehmlich abzukürzen. Sollte keine Einigung herbeigeführt werden können, beträgt die Mindestfrist 10 Tage.
Die Auftraggeberin beauftragt die Auftragnehmerin nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfs mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten.
Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den nach dem Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Auftragnehmerin hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 51 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 Nr. 1 zu § 51 Abs. 5 HOAI zu erbringen, soweit die Parteien keine abweichende Regelung treffen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmerin besteht Einigkeit darüber, dass die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr geschuldeten Grundleistungen aller Leistungsphasen auch verpflichtet ist, an allen erforderlichen Bau-, Planungs- und Koordinierungsbesprechungen auch dann teilzunehmen, wenn das eigene Leistungsbild nicht betroffen ist.
Die Auftragnehmerin ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und errichtet werden kann bzw. wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau der Kindertagesstätte Oberelbert – Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.simon-guenter.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerberin/Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigten Bewerber:innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber:innen eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber:in die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer.in zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
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Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de