Technische Abwicklung der Sozialwahl 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-042a-EU-STSVG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Abwicklung der Sozialwahl 2023
Gegenstand der Maßnahme ist technische Abwicklung der Sozialwahl, mithin Druck der Dokumente, Fertigung von Wahlunterlagen inklusive Wahlanträgen, Bereitstellung von Kuvertierhüllen, Versandtaschen, Paketen und Paletten, Kuvertierung, Bereitstellung der Wahlunterlagen zum Versand, Beleglesung und Auswertung der Wahlanträge, Entgegennahme und Öffnung der Wahlbriefe sowie deren Auszählung unter Aufsicht der Briefwahlleitung und die Aufbewahrung der Wahlunterlagen.
Die Abholung der Versandobjekte und Zustellung an die jeweiligen Empfänger erfolgt durch entsprechende Versanddienstleister. Diese Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Laufe des 2. Quartals 2022.
Der Rahmenvertrag wird mit Zuschlagserteilung geschlossen. Die Leistungserbringung aus dem Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, wahrscheinlich ab dem 01. Juli 2022.
Im Hinblick auf die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht des Bundesversicherungsamtes und der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen 2023 ist es zwingend notwendig, Druck, Kuvertierung, Versand, Auszählung und Aufbewahrung von den Sozialversicherungswahlen betreffenden Unterlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vorzunehmen. (Begründet durch das Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung vom 5. April 2004.)
Die Aufgabe zum Versand erfolgt bei Postdienstleistern, die in einer späteren Ausschreibung ermittelt werden und innerhalb des Bundesgebiets der Bundesrepublik Deutschland tätig sind..
Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag zur Unterstützung bei der Durchführung der Sozialversicherungswahl im Jahr 2023 geschlossen werden. Die Leistung umfasst 6 Projektschritte, insbesondere den Druck, die Fertigung von Wahlunterlagen inklusive Wahlanträgen, Kuvertierhüllen/ Versandtaschen, Kuvertierung, Aufgabe zum Versand der Unterlagen, die Beleglesung und Auswertung der Wahlanträge, die Entgegennahme und Öffnung der Wahlbriefe sowie deren Auszählung unter Aufsicht der Briefwahlleitung, und die Aufbewahrung der Wahlunterlagen. Die Wahlunterlagen sollen maschinell geöffnet und unter Nutzung von Informationstechnik ausgewertet und gelagert werden. Zuletzt sind die Unterlagen nach Ablauf der Lagerungsfrist datenschutzgerecht zu vernichten.
Im gesamten Verlauf ist der enge, exakt vorgegebene Zeitplan unbedingt einzuhalten und die besonderen Datenschutzvorgaben sind sicher zu stellen.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Abwicklung der Sozialwahl 2023
Ort: Braunschweig-Schwülper
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Land: Deutschland
Öffnung der Wahlbriefe, Auszählung der Stimmzettel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
2.) Angaben zu den Fristen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 17, Abs.2 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) beträgt mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
§ 17, Abs.6 VgV
(6) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
(9) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 5 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern