Studie AUV als EM-Sensorträger Referenznummer der Bekanntmachung: 6002300104-BAAINBw S2.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Studie AUV als EM-Sensorträger
Gegenstand der Leistung ist eine innovative Studienleistung zur Realisierung eines zur magnetischen und elektrischen Signaturvermessung einsetzbaren unbemannten Unterwasserfahrzeuges. Sie beinhaltet die Erarbeitung der funktionalen und technischen Anforderungen für einen derartigen Sensorträger und die Bewertung und Anlayse zur Umsetzbarkeit mit markverfügbaren Unterwasserfahrzeugen. Im Rahmen der Analyse der Umsetzbarkeit ist eine Empfehlung für die Realisierung, in Verbindung mit einer belastbaren Kostenschätzung und eines Zeit- und Meilensteinplan zu erstellen. Für das Unterwasserfahrzeug ist eine Spezifikation in Form einer Leistungsbeschreibung zur Umsetzung zu erstellen. Derartige Unterwasserfahrzeuge sind in der Lage den Bedarf der Marine in Bezug auf die Messung der elektrischen und magnetischen Unterwassersignatur der Einheiten im Einsatzgebiet zu erfüllen. Die Studie soll die Anforderung und die mögliche Realisierbarkeit eines hochmobilen und flexibel einsetzbaren Sensorträgers für die ortsunabhängige Vermessung aller Einheiten der deutschen Marine aufzeigen.
WTD71
1 Studie AUV als EM-Sensorträger
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Studie AUV als EM-Sensorträger
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.