Glasreinigung Rostock und Traunstein Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-029-EU-HVW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Glasreinigung Rostock und Traunstein
Gegenstand der Maßnahme ist die Glasreinigung in den Verwaltungsgebäuden oder -räumlichkeiten der Auftraggeberin an den Standorten Rostock und Traunstein.
Für die Reinigungsleistungen dieser Ausschreibung soll ein entsprechender Vertrag geschlossen werden.
Die einzelnen Verträge beginnen mit Zuschlagserteilung und enden am 31.05.2024. Die Rahmenverträge verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zum 31.05.2025 bzw. 31.05.2026, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Im Falle der Ziehung der zweiten Verlängerungsoption endet die Rahmenvereinbarung zum 31.05.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das voraussichtliche Auftragsvolumen beträgt für:
1. Rostock jährlich ca. 1.795,00 € bzw. bei 4 Jahren Laufzeit ca. 7.180,00 € und
2. Traunstein jährlich ca. 53,00 € bzw. bei 4 Jahren Laufzeit ca. 212,00 €
Glasreinigung am Standort Rostock
Rostock
Gegenstand der Maßnahme ist die Glassreinigung in den Verwaltungsräumlichkeiten der Auftraggeberin am Standort Rostock.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt unter Normalbedingungen jährlich ca. 1.795,00 Euro und bei einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren unter Normalbedingungen ca. 7.180,00 Euro.
Maximal können innerhalb der 4 Jahre 6 Glasreinigungen durchgeführt werden.
Vertragsbeginn ist, unabhängig von dem unter II 2.7 mitgeteilten Beginn, der Tag der Zuschlagsentscheidung. Er kann vor oder nach dem unter II 2.7 mitgeteilten Beginn liegen.
Glasreinigung am Standort Traunstein
Traunstein
Gegenstand der Maßnahme ist die Glassreinigung in den Verwaltungsräumlichkeiten der Auftraggeberin am Standort Traunstein.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt unter Normalbedingungen jährlich ca. 53,00 Euro und bei einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren unter Normalbedingungen ca. 212,00 Euro.
Maximal können innerhalb der 4 Jahre 6 Glasreinigungen durchgeführt werden.
Vertragsbeginn ist, unabhängig von dem unter II 2.7 mitgeteilten Beginn, der Tag der Zuschlagsentscheidung. Er kann vor oder nach dem unter II 2.7 mitgeteilten Beginn liegen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im Verfahren 2021-044-EU-HVW Amtsblatt-Nr.: 2022/S 050-129547 wurden in 2 Losen keine oder keine geeigneten Angebote abgegeben. Insofern ist gem. § 14 Absatz 4 Nr. 1 und obiger genannter Richtline ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Die ursprünglich zu vergebende Leistung, die Preisgesttaltung, sowie die zum Zuschlag vorgesehenen Kriterien wurden nicht geändert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung am Standort Rostock
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung am Standort Traunstein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de