Nato-Flugplatz Büchel - Begleitbewachung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Elektronischer Zugang zu Informationen: https://lbb.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPLYYDY9M2

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Nato-Flugplatz Büchel - Begleitbewachung
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 2: Militärhilfe für das Ausland
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 56823 Büchel

NUTS-Code DEB1C Cochem-Zell

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Bei den Leistungen handelt es sich um die Begleitbewachung von nichtsicherheitsüberprüften Personen von der Eingangswache bis zur Baustelle in der Schutz- / Sicherheitszone sowie der ständigen Überwachung dieser Personen während des Verbleibs im Sicherheitsbereich.
Die Personen sind mittels Fahrzeug lückenlos zu begleiten.
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Das einzusetzende Sicherheitspersonal muss vor dem Dienstantritt an einer Einweisung für das Befahren der Flugbetriebsbereiche teilnehmen.
Des Weiteren muss das eingesetzte Sicherheitspersonal gegen Nachweis in die Topographie und die Örtlichkeiten des Flugplatzgeländes sowie die Besonderheiten eines fliegenden Verbandes eingewiesen werden.
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Den Anweisungen des Wachpersonals des TaktLwG 33 ist unbedingt Folge zu leisten.
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Einsatzzeiten:
Montag - Donnerstag: 6:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitags: 6:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Arbeitsbeginn ist in der Regel um 6:30 Uhr.
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Abweichungen für Leistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 17:00 Uhr (Montag - Donnerstag) bzw. 16:00 Uhr (freitags) und 6:30 Uhr morgens.
Hinweis: Zwischen Weihnachten und Neujahr finden - bedingt durch eine Platzsperrung des Flugplatzes - keine Arbeiten statt.
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II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Bereitstellung von 6 Wachleuten
Zeitraum: 48 Monate
Montag bis Donnerstag 6:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 6:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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Wachverstärkung zusätzlich 2 Wachleute
Bereitstellung von zusätzlichen 2 Wachleuten,die Bereitstellung der 7. und 8. Wachperson erfolgt nur auf besondere Weisung der Bauleitung in Absprache mit dem Auftragnehmer.
Zeitraum: 48 Monate
Montag bis Donnerstag 6:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 6:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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Bewachung an Sonn- und Feiertagen:
Bereitstellung von Wachpersonal an Sonn- und Feiertagen, diese Leistung erfolgt nur auf besondere Weisung der Bauleitung in Absprache mit dem Auftragnehmer
bis 9 Stunden täglich gem. Ausführungsbeschreibung
Zeitraum: 48 Monate
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Bereitstellung von Wachpersonal für die Bewachung nach 17:00 bzw. 16:00 Uhr
Montag - Donnerstag 17:00 Uhr bis 6:30 Uhr
Freitag 16:00 Uhr bis 6:30 Uhr
Zeitraum: 48 Monate
Diese Leistung erfolgt nur auf besondere Weisung der Bauleitung in Absprache mit dem Auftragnehmer.
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Bereitstellung von 6 KFZ für die Fahrzeugbegleitung
6 Fahrzeuge bis ca. 1.000 km Fahrleistung pro Monat
Kilometer werden gesondert abgerechnet
Zeitraum: 48 Monate
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Bereitstellung von 2 zusätzlichen KFZ für die Fahrzeugbegleitung
2 Fahrzeuge, Abrechnung erfolgt pro Tag
Fahrleistung bis 9 Stunden pro Tag
Kilometer werden gesondert abgerechnet
Zeitraum: 48 Monate
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II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Mit Abschluss die Vertrages wird die Option des Auftraggebers zur einmaligen Verlängerung um maximal drei Jahre vereinbart (s. Ziffer II.2.3). Die Verlängerungsoption ist bis 6 Monate vor dem Ende der vorstehenden Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
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Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf eine Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber besteht nicht.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
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Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag für alle Leistungsbilder / -bereiche Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Sollte eine Berufshaftversicherung für das ausgeschriebene Projekt (objektbezogene Einzelversicherung) abgeschlossen werden, so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
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Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft / der ARGE vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE bestätigt wird; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
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Als Mindeststandards werden gefordert:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit dem doppelten der nach § 14 Abs. 2 Satz 1 BewachV bestimmten Mindestbeträge nachweisen, ohne eine Beschränkung nach Satz 2. Soweit die Mindestversicherungsbeträge aus der DIN 77200-1:2017-11 höher sind, sind diese nach-zuweisen.
Die entsprechende Bescheinigung der Versicherung bzw. die Zusicherung der Versicherung im Auftragsfall eine vorgenannte Anforderung genügende Vereinbarung abzuschließen ist in Kopie als Anlage beizufügen.
Der Versicherungsnachweis ist eine Mindestanforderung an die Eignung. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Haftpflichtversicherung des Bewerbers (des Büros bzw. der Bewerbergemeinschaft / ARGE) mit folgenden Deckungssummen pro Schadensereignis:
a) für Personenschäden mind. 1.500.000,00 Euro
b) für Sachschäden mind. 350.000,00 Euro
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen mind. 20.000,00 Euro
d) für Vermögensschäden mind. 15.000,00 Euro
Die Berufshaftpflichtversicherung muss bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer abgeschlossen sein. Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken. Alternativ ist ausreichend, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ ARGE eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem vorgenannten Versicherungsschutz haben/nachweisen, wenn jeweils gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Die Bewachungsleistungen werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer am Wettbewerb teilnehmen, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Staatenliste", siehe Vergabeunterlagen). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat.
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Innerhalb der militärischen Liegenschaft sind die Zugangsbestimmungen, Sicherheits- u. Ordnungsvorschriften der Streitkräfte sowie die Kasernenordnung zu beachten. In der Liegenschaft gilt Film- und Fotografieverbot.
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Das eingesetzte Wachpersonal muss eine Sicherheitsüberprüfung Ü2 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz) haben.
Siehe im Weiteren Ziffer III.1.5).
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Der Auftragnehmer muss die Anforderungen nach DIN 77200-1:2017-11, gegebenenfalls etwaiger Nachfolgeregelungen, insbesondere im Bereich Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz öffentlicher Einrichtungen während der gesamten Leistungserbringung erfüllen. Der entsprechende Zertifizierungsnachweis von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ist erstmals bei Angebotsabgabe vorzulegen spätestens jedoch bis 20.12.2022 nach Angebotsabgabe und während der gesamten Vertragslaufzeit mit dem entsprechenden Zertifikat auf Anforderungen, auch wiederholt nachzuweisen.
Eine entsprechende Erklärung, dass die Zertifizierung der geforderte Sicherheitsüberprüfung bis zum 20.12.2022 erfolgt, ist ebenfalls mit Abgabe des Angebotes einzureichen.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
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Erklärung, ob die in § 147 i.V.m. § 123 oder i.V.m. § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
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Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Spätestens mit Angebotsabgabe hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie den Gegenstand der Unteraufträge zu bennen. Im Zuge der Auftragsausführung ist dem Auftraggeber vom Auftragnehmer jede eintretende Änderung auf Ebene der Unterauftragnehmer mitzuteilen (vgl. § 9 Abs. 1 VSVgV).
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Zum Nachweis, dass dem Bewerber bzw. Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, sind vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Außerdem hat der Unterauftragnehmer eine Erklärung abzugeben, ob die in § 147 i.V.m. § 123 oder i.V.m. § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
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Im Fall einer Eignungsleihe hat der Bewerber zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderliche Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens in Schriftform (§ 126 BGB) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Zur Eignungsleihe siehe auch Ziffer VI.3, Nr. 2).
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III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) über den allgemeinen Jahresumsatz und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Als Mindeststandards werden gefordert:
Der allgemeine Mindestjahresumsatz (brutto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 500.000,- EUR pro Jahr betragen. Der spezifische Mindestumsatz brutto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Begleitbewachung in Kasernen) muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt mind. 300.000,- EUR pro Jahr betragen.
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Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Spätestens mit Angebotsabgabe hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie den Gegenstand der Unteraufträge zu benennen. Im Zuge der Auftragsausführung ist dem Auftraggeber vom Auftragnehmer jede eintretende Änderung auf Ebene der Unterauftragnehmer mitzuteilen (vgl. § 9 Abs. 1 VSVgV).
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Zum Nachweis, dass dem Bewerber bzw. Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, sind vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Außerdem hat der Unterauftragnehmer eine Erklärung abzugeben, ob die in § 147 i.V.m. § 123 oder i.V.m. § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
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Im Fall einer Eignungsleihe hat der Bewerber zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderliche Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens in Schriftform (§ 126 BGB) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Zur Eignungsleihe siehe auch Ziffer VI.3, Nr. 2).
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Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Als Mindeststandards werden gefordert:
Sofern der Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), muss das Unternehmen, welches seine Kapazitäten zur Verfügung stellt, im Hinblick auf die zur Verfügung gestellten Kapazitäten (ggfs. zusammen mit dem Bewerber) die vom Auftraggeber geforderten Mindestkriterien erfüllen.
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III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 27 Abs. 2 Nr. 2a, c, d, h VSVgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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- Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) und Merkblatt BAAINBw-B 096a/04.2015 , letzte Seite ausfüllen.
- Eigenerklärung, dass die Anforderungen gem. Ziffer 2.2 des
Geheimschutzhandbuches des BMWi akzeptiert und eingehalten werden
- Eigenerklärung, dass ausschließlich Personal eingesetzt wird, das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann, für das ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister vorgelegt wird, das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat.
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- der Teilnehmer im Auftragsfall auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Als Mindeststandards werden gefordert:
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Mindestens zwei Referenzen über eine Dienstleistung in einer militärischen Liegenschaft, einer zivilen kritischen Infrastruktur und/oder einer vergleichbaren Sicherheitsdienstleistung, erbracht nach dem 01.01.2016.
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Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/Standortälteste.
Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung des Auftraggebers vorzulegen.
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Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl an Wachpersonal des Bewerbers in den letzten drei Jahren muss mind. 6 Beschäftigte betragen.
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Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Wachpersonen mit einer Sicherheitsüberprüfung Ü2, gem. SÜG in den letzten drei Jahren muss mind. 4 Fachkräfte betragen.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Spätestens mit Angebotsabgabe hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie den Gegenstand der Unteraufträge zu benennen. Im Zuge der Auftragsausführung ist dem Auftraggeber vom Auftragnehmer jede eintretende Änderung auf Ebene der Unterauftragnehmer mitzuteilen (vgl. § 9 Abs. 1 VSVgV).
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Zum Nachweis, dass dem Bewerber bzw. Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, sind vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Außerdem hat der Unterauftragnehmer eine Erklärung abzugeben, ob die in § 147 i.V.m. § 123 oder i.V.m. § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
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Im Fall einer Eignungsleihe hat der Bewerber zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderliche Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens in Schriftform (§ 126 BGB) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Zur Eignungsleihe siehe auch Ziffer VI.3, Nr. 2).
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Als Mindeststandards werden gefordert:
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Sofern der Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), muss das Unternehmen, welches seine Kapazitäten zur Verfügung stellt, im Hinblick auf die betreffenden Kapazitäten die gleichen Mindestanforderungen erfüllen wie der Bewerber selbst (zu den Mindeststandards s. entsprechende Angabe beim Bewerber/Wirtschaftsteilnehmer).
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Beschleunigtes nichtoffenes Verfahren
Gründe für die Wahl des beschleunigten Verfahrens
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3 und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen ("Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb") aufgeführt und näher erläutert ist.
Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz, Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Wachpersonal gesamt, Zahl der Wachpersonen mit Sicherheitsüberprüfung Ü2, Anzahl der Referenzen.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien

das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien

1. Auftragsspezifische Erfahrungen in der militärischen Bewachung oder Bewachung kritischer Infrastruktur. Gewichtung 20

2. Ersatzgestellung bei Ausfall der PKW. Gewichtung 20

3. Angebotspreis. Gewichtung 60

IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
22D0383
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 13.10.2022 - 23:59
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
13.10.2022 - 23:59
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerh. der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§§ 26 Abs. 3, 27 Abs. 4 VSVgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftl. u. finanzielle sowie die techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach § 147 i.V.m. § 123 bzw. 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens in Schriftform (§ 126 BGB) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (s. Nr. 4) Abs. 3).
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3) Unteraufträge (§ 9 VSVgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe so hat der Bewerber bzw. Bieter im Angebot die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer u. dessen Vertretern anzugeben sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Liegt bei einem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 147 i.V.m. § 123 bzw. § 124 GWB vor, so muss dieser ersetzt werden. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden und in Schriftform (§ 126 BGB) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen ist an der dafür vorgesehenen Stelle durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen.
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Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Der Teilnahmeantrag ist an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktadresse auf dem Postweg einzusenden od. dort abzugeben. Eine elektronische Einreichung ist nicht zugelassen. In elektronischer Form eingereichte, nicht unterschriebene od. nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des AGs gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Der Teilnahmeantrag muss die in dieser Bekanntmachung u. im Bewerbungsbogen geforderten Unterlagen (Erklärungen u. Nachweise) enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u./oder nicht fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/Bewerbungsbögen u. Unterlagen, die nicht die vorgenannten Anforderungen erfüllen, bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Einheitliche Elektronische Eigenerklärung (EEE) ist NICHT zugelassen.
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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4)) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes.

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6) Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt mit Ausnahme der Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote ausschließlich über den VMP RLP www.vergabe.rlp.de.

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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY9M2
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12.9.2022

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