Modernisierung des Bevölkerungswarnnetzes im Landkreis Mayen-Koblenz
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvmyk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung des Bevölkerungswarnnetzes im Landkreis Mayen-Koblenz
Der Landkreis Mayen-Koblenz modernisiert sein Sirenennetz. Die angeschlossenen Kommunen können aus dem vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvertrag digitale Sirenen mit Sprachdurchsagemöglichkeiten und zugehörige Leistungen abrufen, um den Sirenenbestand von 130 analogen Sirenen zu modernisieren.
Städte und Verbandsgemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz
Der Landkreis Mayen-Koblenz beabsichtigt in Abstimmung und zusammen mit den angeschlossenen Kommunen (Städte und Verbandsgemeinden) das örtliche Sirenennetz schrittweise auszubauen bzw. zu modernisieren, so dass mittelfristig eine weitestgehend flächendeckende Warnung der Bevölkerung gewährleistet ist.
Ausschreibungsgegenstand ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von elektronischen Sirenenanlagen sowie die optional erforderlichen Nebenleistungen gem. unten aufgeführter Auflistung mit einer Preisbindung über 2 Jahre ab Vertragsabschluss (geplanter Projektzeitraum 4 Jahre zzgl. evtl. erforderlicher nachträglicher Anpassungen). D.h. in den Jahren 1-2 können die Sirenen durch die angeschlossenen Kommunen abgerufen werden, in den Jahren 1-4 müssen die Lieferung und Montage abgeschlossen und die Sirenen in einem betriebsbereiten Zustand sein.
Nach Abschluss eines Rahmenvertrags mit dem Landkreis Mayen-Koblenz schließen die angeschlossenen Städte und Verbandsgemeinden als Auftraggeber (nachfolgend als AG bezeichnet) auf dieser Grundlage konkrete Teilaufträge/Abrufaufträge für die jeweiligen Standorte mit individuellen Leistungen. Die jeweiligen AG sind Rechnungsempfänger und rechnen die Zuschüsse für die Sirenen mit dem Landkreis ab.
Es können elektronische Sirenen der Schallleistungsstufen 109 dB (A) in 30 m, 115 dB (A) in 30 m, 118 dB (A) in 30 m und 121 dB (A) in 30 m zum Einsatz kommen. Aktuell befinden sich in den teilnehmenden Kommunen des Landkreises 130 Sirenen alter Bauart (E57). Es ist davon auszugehen, dass die Menge der zu installierenden Sirenen unterschiedlicher Schallleistungsstufen, aufgrund der noch durchzuführenden Beschallungsplanung, eher ansteigen wird – auf ca. 140 Sirenen neuer Bauart. Ein Anspruch auf den Abruf dieser Mengen besteht jedoch nicht, sie ist aber auch nicht abschließend Aufgrund einer Förderkulisse des Bundes und des Landes RLP ist die Errichtung von zunächst 4 Mastsirenen und 28 Dachsirenen prioritär angestrebt. Diese 32 Sirenen müssen aufgrund der derzeitigen Förderbedingungen im Jahr 2023 installiert werden. Eine Aufschlüsselung der jeweiligen Schallleistungsstufen ergibt sich aus dem zu erstellenden Beschallungsplan wie unter Punkt 4 des LV beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über den Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (Eigenerklärung VHB-Formblatt 124_LD)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme: min. 3 Mio. EUR)
- 3 vergleichbare Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de