Beschaffung von (Einsatz-) Fahrzeugen für die Feuerwehr Referenznummer der Bekanntmachung: 24/2022 VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim am Rhein
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://ingelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von (Einsatz-) Fahrzeugen für die Feuerwehr
Die Stadt Ingelheim am Rhein beabsichtigt die Beschaffung eines ELW 1, zweier MTW, eines MZF 3 sowie ein MZF 1 nach jeweils einschlägiger DIN sowie den einschlägigen Technischen Richtlinien des Ministeriums des Inneren für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz.
Die Fahrzeuge werden in vier (4) Fachlosen beschafft:
- Los 1: ELW 1
- Los 2: MZF 3
- Los 3: MZF 1
- Los 4: MTW
Fahrzeuge ELW 1
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein Fridtjof-Nansen-Platz 1 55218 Ingelheim am Rhein
Los 1: ELW 1
siehe Vergabeunterlagen
Fahrzeug MZF 3
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein Fridtjof-Nansen-Platz 1 55218 Ingelheim am Rhein
Los 2: MZF 3
siehe Vergabunterlagen
Fahrzeug MZF 1
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein Fridtjof-Nansen-Platz 1 55218 Ingelheim am Rhein
Los 3: MZF1
siehe Vergabeunterlagen
Fahrzeuge MTW
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein Fridtjof-Nansen-Platz 1 55218 Ingelheim am Rhein
Los 4: 2 MTW
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte reichen Sie eine Handelsregisterauskunft ein.
Die Handelsregisterauskunft darf nicht älter als sechs Monate sein (berechnet ab dem Termin zur Abgabe des Angebots).
Sofern der eingereichte HR-Auszug älter ist bedarf es einer Erklärung, dass seit diesem Datum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind.
Los 1 ELW
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 240.000 Euro betrug. (Mindestanforderung). Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
Los 2 MZF 3
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 350.000 Euro betrug. (Mindestanforderung) Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
Los 3 MZF 1
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 120.000 Euro betrug. (Mindestanforderung) Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
Los 4 MTW
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 240.000 Euro betrug. (Mindestanforderung) Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
- Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen- Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6A6D5N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.