890223003/22E0444 Lieferung elektrischer Energie - "100 % Ökostrom" für Lieferstellen des Landes Rheinland-Pfalz
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
890223003/22E0444 Lieferung elektrischer Energie - "100 % Ökostrom" für Lieferstellen des Landes Rheinland-Pfalz
890223003/22E0444 Lieferung elektrischer Energie - "100 % Ökostrom" für Lieferstellen des Landes Rheinland-Pfalz
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de bis zum Ablauf der Angebotsfrist heruntergeladen werden.
Es gelten dafür die AGB des Vergabemarktplatzes.
Rheinland-Pfalz
- 242 Stück Basisstationen / Einzelanschlüsse, davon 3 Zweistrom-Zähler sowie 1 mal Funkablesung mit monatlicher Abrechnung
- durchschnittlicher Verbrauch / Jahr liegt bei 1.075.000 kWh,
- durchschnittlicher Verbrauch / Basisstation 4.500 kWh / a , mind. 3.000 kWh – bis ca. 8.000 kWh bei einzelnen Stationen (LFFZ)
mit der Option der Verlängerung um je 2x ein weiteres Jahr (max. Laufzeit 31.12.2027)
mit der Option der Verlängerung um je 2x ein weiteres Jahr (max. Laufzeit 31.12.2027)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes auf Verlangen vorzulegen.
(2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden:
a) durch die Eintragung im Rahmen eines Präqualifikationssystems. Bieter müssen keine Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann.
b) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen ). Vom Bieter ist das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) des VHB (Stand April 2017) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen" ist erhältlich unter: http://www.lbbnet.de/icc/LBB/nav/ffa/ffa50208-facf-6111-be59-262700266cb5.htm
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel, Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Eignungsmerkmale) anderer Unternehmen (z.B. konzernverbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden Eignungsmerkmale, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung entsprechend Absatz 2 nachzuweisen.
(4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend Absatz 2 nachzuweisen; das gilt auch für nachgeordnete Unter-Unterauftragnehmer.
(1) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann entsprechend Ziffer III.1.1) wie folgt geführt werden:
a) durch die Eintragung im Rahmen eines Präqualifikationssystems. Bieter müssen keine Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann.
b) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen ). Vom Bieter ist das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) des VHB (Stand 2017) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
(2) Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, wonach diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zu Verfügung gestellten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
(3) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) für die von Ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
(1) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann entsprechend Ziffer III.1.1) wie folgt geführt werden:
a) durch die Eintragung im Rahmen eines Präqualifikationssystems. Bieter müssen keine Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann.
b) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen ). Vom Bieter ist das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) des VHB (Stand 2017) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
(2) Beruft sich der Bieter auf die berufliche oder technische Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
(3) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Niederlassung Kaiserslautern
Rauschenweg 32
67663 Kaiserslautern
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Information zu den Wertungskriterien:
Im Wertungsverfahren erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Gewertet werden die
beiden Kriterien Preis (70%) und Ökostrom (30%). Nähere Informationen erhalten Sie in den
Vergabeunterlagen in der Leistungsbeschreibung Anlage 3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt wurde, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden, bzw. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist für einen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist. Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung führt dies zu einer Verlängerung der Rechtsbehelfsfrist was wiederum Auswirkungen auf die Zuschlagserteilung hat (verzögerte Vergabe…).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67663
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.LBB.rlp.de