Anbindung Nachsorge (Digitales Entlass-und Überleitungsmanagement) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022003893
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 156-447159)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2614990
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anbindung Nachsorge (Digitales Entlass-und Überleitungsmanagement)
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren zur Etablierung eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement.
Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-) Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Dementsprechend ist vorliegend beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeber zu beschaffen, die in Vertragsanlage 3 aufgeführt sind. Diese werden auf der Seite des Auftraggebers Rahmenvereinbarungspartner.
Krankenhäuser sind verpflichtet, ein Entlassmanagement in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement soll vor allem die Mitarbeiter im Krankenhaus entlasten, die die Anschlussversorgung/ Anschlussheilbehandlung organisieren.
Ebenso soll der strukturierte und digitale Datenaustausch mit den nachgelagerten Leistungserbringern umgesetzt werden. Der Übergang von der Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung ist eine besonders kritische Phase in der adäquaten Versorgung für die betroffenen Patienten.
Dabei sind insbesondere folgende Muss-Kriterien zu erfüllen:
• Strukturierter Datenaustausch:
Es wird ein strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern sowie die Bereitstellung von Dokumenten an nachgelagerte Leistungserbringer ermöglicht. Neben den klassischen Stammdaten betrifft dies z.B. Medikamenteneinnahmen, Hinweise zur Ernährung, Unverträglichkeiten, Allergien, Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit, notwendige Kontrolluntersuchungen, Ansprechpartner bei Komplikationen oder pflegerische Fragen, etc. Der Datenaustausch und die Dokumentenübermittlung müssen auf Basis anerkannter Standards erfolgen. Hierdurch wird ein effizienter Überleitungsprozess erwartet.
• Melde- und Suchsystem für nachgelagerte Prozesse:
Mitarbeitern im Krankenhaus müssen innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patienten melden können. Weiterhin müssen sie innerhalb eines Netzwerkes zeitnahe Rückmeldungen hinsichtlich passender freier Kapazitäten empfangen können und weiterführende Schritte digital einleiten können. Hier ist vor allem eine Reservierung der freien Kapazitäten gemeint, die nach Rücksprache mit dem Patienten fest gebucht werden kann.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/376400ac-4ebf-4d59-bfee-6a5c764484a4
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8e64afd7-665d-4aeb-bc55-3a89aa1568cf
III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (es wird auf die Definition der vergleichbaren Leistungen bei den Referenzen verwiesen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
(vorzulegen von Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft insgesamt)
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorgelegt.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) (Ausschlusskriterium)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass das Unternehmen im Auftragsfalle verpflichtet ist, für die Lasten aus dem abzuschließenden Vertrag entstehenden Haftungen eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen abzuschließen und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Abgedeckte Mindestsummen pro Schadensfall wenigstens:
− Personenschäden 10.000.000,00 Euro
− Sach- und Umweltschäden 10.000.000,00 Euro
− Produkthaftpflicht 10.000.000,00 Euro
− Vermögensschäden 10.000.000,00 Euro
jeweils p.a. und jeweils zweifach maximiert.
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen eine Kopie der Versicherungspolice eingereicht.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.
III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (es wird auf die Definition der vergleichbaren Leistungen bei den Referenzen verwiesen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
(vorzulegen von Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft insgesamt)
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorgelegt.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) (Ausschlusskriterium)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass das Unternehmen im Auftragsfalle verpflichtet ist, für die Lasten aus dem abzuschließenden Vertrag entstehenden Haftungen eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen abzuschließen und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Abgedeckte Mindestsummen pro Schadensfall wenigstens:
− Personenschäden 5.000.000,00 Euro
− Sach- und Umweltschäden 5.000.000,00 Euro
− Produkthaftpflicht 5.000.000,00 Euro
− Vermögensschäden 5.000.000,00 Euro
jeweils p.a. und jeweils zweifach maximiert.
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen eine Kopie der Versicherungspolice eingereicht.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.