Sickingen-Gymnasium Landstuhl_Gesamtsanierung_Abbruch-, Rückbau-, Schadstoffsanierungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VE 3.84_03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sickingen-Gymnasium Landstuhl_Gesamtsanierung_Abbruch-, Rückbau-, Schadstoffsanierungsarbeiten
Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt am Sickingen-Gymnasium Landstuhl eine Generalsanierung in zwei Bauabschnitten durchzuführen. Der Gebäudekomplex befindet sich in der Philipp-Fauth-Straße 3 in 66849 Landstuhl.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt am Sickingen-Gymnasium Landstuhl eine Generalsanierung in zwei Bauabschnitten durchzuführen. Der Gebäudekomplex befindet sich in der Philipp-Fauth-Straße 3 in 66849 Landstuhl.Abbruch bzw. Rückbau KMF-belasteter Bodenbelag, Abhangdecken, Mediendämmung, Ständerwände, und Trittschalldämmung.Abbruch bzw. Rückbau PAK- und Asbest-belasteter Wandputz, Fliesenkleber, Dachschindeln, Brandschutzklappen, Rohre, Heizkörper und Klein-Boiler.Entfernen Dickbeschichtung Kellerwand.Abbruch schadstoffbelasteter Bodenbelag, ca. 2630m²Abbruch schadstoffbelasteter Rohre, ca. 280mAbbruch schadstoffbelasteter Innenputz, ca. 160m²Abbruch schadstoffbelasteter Abhangdecke/Dämmung, ca. 1600m²Abbruch schadstoffbelasteter Innenwanddämmung, ca. 539m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lutherstadt Eisleben
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.