Signaturkarten-Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: IT 003-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Signaturkarten-Rahmenvertrag

Referenznummer der Bekanntmachung: IT 003-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit diesem Rahmenvertrag sollen sowohl Einzel- als auch Multisignaturkarten mit vorinstallierten qualifizierten Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für die Auftraggeberin und ihren Geschäftsbereich (Bedarfsstellen) nebst Instandhaltung beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3 Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zum Einsatz kommen und zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen (d.h. dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten) dienen. Die Feststellung der Identität des Kartenantragstellers erfolgt bei der Auftraggeberin über das sog. Behörden-Ident-Verfahren, bei dem die Identität der Kartenantragsteller gerichts- und behördenintern bei den jeweiligen Bedarfsstellen bestätigt wird.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In Mecklenburg-Vorpommern ist der elektronische Rechtsverkehr (eRV) sowohl für den Post-eingang, als auch für den Postausgang eröffnet. Des Weiteren wird im Zivilbereich bereits an allen Amts- und Landgerichten sowie am Oberlandesgericht Rostock mit der elektronischen Akte (eAkte) gearbeitet. Perspektivisch ist die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in allen Bereichen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen. Nach Abschluss der Einführungsphase wird in der Justiz Mecklenburg-Vorpommerns dauerhaft mit der elektronischen Akte gearbeitet. Mit diesem Rahmenvertrag sollen sowohl Einzel- als auch Multisignaturkarten mit vorinstallierten qualifizierten Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für die Auftraggeberin und ihren Geschäftsbereich (Bedarfsstellen) nebst Instandhaltung beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3 Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zum Einsatz kommen und zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen (d.h. dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten) dienen. Die Feststellung der Identität des Kartenantragstellers erfolgt bei der Auftraggeberin über das sog. Behörden-Ident-Verfahren, bei dem die Identität der Kartenantrag-steller gerichts- und behördenintern bei den jeweiligen Bedarfsstellen bestätigt wird. Somit muss es möglich sein, während der Laufzeit des Rahmenvertrages in einer Kartenperiode schätzungsweise bis zu 3.035 Karten abrufen zu können. Insgesamt ist eine (doppelte) Anzahl i. H. v. 6.070 Einzel- und Multisignaturkarten nicht auszuschließen, da die Dauer eines Signatur-zertifikats ab Einzelabruf und Lieferung 2 Jahre anhält, der Rahmenvertrag aber eine maximale Laufzeit von 48 Monaten hat. Dementsprechend besteht die Möglichkeit, während der Vertrags-laufzeit insgesamt zwei Abrufe an Einzelsignaturkarten und Multisignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) bis zu 6.070 Karten zu tätigen. Der Bieter muss dementsprechend während der Dauer des Rahmenvertrages über entsprechende Kapazitäten verfügen. Bei den oben genannten Werten handelt es sich lediglich um Schätzwerte, die keine Mindest- oder Höchstabnahmemengen definieren und aus denen Bieter keine Verbindlichkeiten ableiten können. Die Höchstabnahmemenge wird für Einzelsignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) auf 7.000 und für Multisignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) auf 1.500 beziffert. Bei diesen Werten handelt es sich somit um Obergrenzen für die maximal mögliche Rahmenvertragslaufzeit, es ergibt sich jedoch keine Verbindlichkeit hinsichtlich der tatsächlichen Abnahmemenge. Die Mindestlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate - höchstens jedoch zweimal -, soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit 48 Monate. Die zu erbringende Leistung wird ausführlich in Anlage 1 - Leistungsbeschreibung und Anlage 2 - Kriterienkatalog zum Rahmenvertrag beschrieben. Der konkrete Umfang an Einzel-/Multisignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) wird im jeweiligen Einzelabruf festgelegt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 098-268467
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Signaturkarten-Rahmenvertrag

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Auf die Bekanntmachung des Auftragswerts wurde nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV verzichtet, da anderenfalls Rückschlüsse auf die Konditionen des bezuschlagten Unternehmens gezogen werden könnten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§§ 155 ff. GWB). Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber - wie vorliegend - die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2022