Signaturkarten-Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: IT 003-2022

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-180b88d7993-39e2eaedbd461476
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvz-mv.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.mv-regierung.de/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Signaturkarten-Rahmenvertrag

Referenznummer der Bekanntmachung: IT 003-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit diesem Rahmenvertrag sollen sowohl Einzel- als auch Multisignaturkarten mit vorinstallierten qualifizierten Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für die Auftraggeberin und ihren Geschäftsbereich (Bedarfsstellen) nebst Instandhaltung beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3 Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zum Einsatz kommen und zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen (d.h. dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten) dienen. Die Feststellung der Identität des Kartenantragstellers erfolgt bei der Auftraggeberin über das sog. Behörden-Ident-Verfahren, bei dem die Identität der Kartenantragsteller gerichts- und behördenintern bei den jeweiligen Bedarfsstellen bestätigt wird.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In Mecklenburg-Vorpommern ist der elektronische Rechtsverkehr (eRV) sowohl für den Post-eingang, als auch für den Postausgang eröffnet. Des Weiteren wird im Zivilbereich bereits an allen Amts- und Landgerichten sowie am Oberlandesgericht Rostock mit der elektronischen Akte (eAkte) gearbeitet. Perspektivisch ist die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in allen Bereichen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen. Nach Abschluss

der Einführungsphase wird in der Justiz Mecklenburg-Vorpommerns dauerhaft mit der elektronischen Akte gearbeitet.

Mit diesem Rahmenvertrag sollen sowohl Einzel- als auch Multisignaturkarten mit vorinstallierten qualifizierten Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für die Auftraggeberin und ihren Geschäftsbereich (Bedarfsstellen) nebst Instandhaltung beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3 Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zum Einsatz kommen und zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen (d.h. dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten) dienen. Die Feststellung der Identität des Kartenantragstellers erfolgt bei der Auftraggeberin über das sog. Behörden-Ident-Verfahren, bei dem die Identität der Kartenantrag-steller gerichts- und behördenintern bei den jeweiligen Bedarfsstellen bestätigt wird.

Somit muss es möglich sein, während der Laufzeit des Rahmenvertrages in einer Kartenperiode schätzungsweise bis zu 3.035 Karten abrufen zu können. Insgesamt ist eine (doppelte) Anzahl i. H. v. 6.070 Einzel- und Multisignaturkarten nicht auszuschließen, da die Dauer eines Signatur-zertifikats ab Einzelabruf und Lieferung 2 Jahre anhält, der Rahmenvertrag aber eine maximale Laufzeit von 48 Monaten hat. Dementsprechend besteht die Möglichkeit, während der Vertrags-laufzeit insgesamt zwei Abrufe an Einzelsignaturkarten und Multisignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) bis zu 6.070 Karten zu tätigen. Der Bieter muss dementsprechend während der Dauer des Rahmenvertrages über entsprechende Kapazitäten verfügen.

Bei den oben genannten Werten handelt es sich lediglich um Schätzwerte, die keine Mindest- oder Höchstabnahmemengen definieren und aus denen Bieter keine Verbindlichkeiten ableiten können.

Die Höchstabnahmemenge wird für Einzelsignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) auf 7.000 und für Multisignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) auf 1.500 beziffert. Bei diesen Werten handelt es sich somit um Obergrenzen für die maximal mögliche Rahmenvertragslaufzeit, es ergibt sich jedoch keine Verbindlichkeit hinsichtlich der tatsächlichen Abnahmemenge.

Die Mindestlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate - höchstens jedoch zweimal -, soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit 48 Monate.

Die zu erbringende Leistung wird ausführlich in Anlage 1 - Leistungsbeschreibung und Anlage 2 - Kriterienkatalog zum Rahmenvertrag beschrieben. Der konkrete Umfang an Einzel-/Multisignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) wird im jeweiligen Einzelabruf festgelegt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate - höchstens jedoch zweimal -, soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit 48 Monate.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist, die nicht älter als 6 Monate seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung ist,

— zum Nachweis der Bevollmächtigung des Unterzeichnenden (Anhang 01 Punkt 1 i. V. m. 7) ein Handelsregisterauszug oder eine Handlungsvollmacht.

Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— der Bieter beschreibt sein Unternehmen (nebst Angabe der Umsätze der letzten 3 Jahre) unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 5 Seiten DIN A 4) - Anhang 03 Punkt 1 und 2 (Formblatt),

— Kopie einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als ein Jahr seit dem Tag des Versands der Bekanntmachung) der Hausbank des Bieters mit folgendem Inhalt: Auskunft zum Zahlungsverhalten des Bieters, Dauer der Geschäftsbeziehung, gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Bieters, Angabe, ob die Kundenbeziehung zum Bieter ordnungsgemäß verläuft.

— Kopie einer aktuellen (d.h. nicht älter als sechs Monate seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung) marktüblichen deutschen Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU einschließlich aktueller Deckungsbestätigung für Vermögens-, Sach- und Personenschäden gem. § 18 des Rahmenvertrages. Dabei gelten die folgenden Mindestdeckungssummen: Versicherungssumme für Vermögensschäden: 3 Millionen Euro je Schadensfall; Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden: 5 Millionen Euro je Schadensfall.

— Kopie des Jahresabschlusses, soweit die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen aus dem Jahr 2020 nach dem Gesellschaftsrecht des Heimatstaates des Unternehmens vorgeschrieben ist. Für den Fall, dass die Veröffentlichung nicht vorgesehen ist, hat der Bieter die Kopie einer betriebswirtschaftlichen Auswertung und Bilanz aus dem Jahr 2020 vorzulegen. Für den Fall, dass die Veröffentlichung zwar vorgesehen, jedoch noch nicht erfolgt ist, sind die Gründe hierfür sowie eine Kopie des Jahresabschlusses für das Jahr 2019 ein-zureichen. Für den Fall, dass die Veröffentlichung nicht vorgesehen ist, hat der Bieter die Kopie einer betriebswirtschaftlichen Auswertung und Bilanz aus dem Jahr 2020 vorzulegen.

Mit dem Angebot ist anzugeben, in welchem Umfang und für welche Teile des Auftrags der Einsatz von Dritten vorgesehen ist. Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Mindestens eine (1) vergleichbare Unternehmensreferenz bzgl. des Leistungsgegenstandes; eine Referenz gilt dann als geeignet, wenn sie bezogen auf das in den Wettbewerb gestellte Auftragsvolumen sowie auf die Anforderungen an die Leistungserbringung vergleichbar ist. Die Leistungserbringung muss dabei alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes umfasst haben. Erklärung nach Anhang 4 Punkt 1 (nach Formblatt),

— Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Anhang 4 Punkt 2 (nach Formblatt),

— Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Fachkräfte in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Anhang 4 Punkt 3 (nach Formblatt),

— Der Bieter ist ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter gem. eIDAS-VO Nr. 910/2014 und in der deutschen Vertrauensliste oder der Vertrauensliste eines Mitgliedstaats der EU gem. Art. 22 eIDAS-VO Nr. 910/2014 gelistet. Nachweis beifügen.

— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt - Anhang 01 Punkt 5 (nach Formblatt),

— Angabe, ob Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt - Anhang 01 Punkt 4 (nach Formblatt) nebst einschlägigen Anforderungen / Anhängen nach Punkt 2.8 der Bewerbungsbedingungen.

Mit dem Angebot ist anzugeben, in welchem Umfang und für welche Teile des Auftrags der Einsatz von Dritten vorgesehen ist. Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

— Eigenerklärung VgG MV,

— Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen,

— Geheimhaltungs- / Verschwiegenheitserklärung für an der Angebotserstellung mitwirkenden u. an Leistungserbringung mitwirkenden Mitarbeiter.

— Eigenerklärung zur Projektkommunikation in deutscher Sprache,

— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezuges zu Russland (Anhang 06)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/06/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/06/2022
Ortszeit: 12:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/05/2022