Studie Taktische Mobilität auf dem Wasser TP1 Referenznummer der Bekanntmachung: E/S2AI/NA154/MF027
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Studie Taktische Mobilität auf dem Wasser TP1
Studie zur Ermittlung reproduzierbarer Lebenswegkosten auf Grundlage einer durchzuführenden Marktrecherche zu dem PFK "Taktische Mobilität auf dem Wasser - TP1" und zur Ermittlung der Kostentreiber.
Deutschland
1 Studie
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Firma MTG hat über Jahre hinweg eine eigene Datenbasis für die Erarbeitung technisch-wirtschaftlichen Beiträgen im Beschaffungsprozess aufgebaut. An dieser Datenbank besitzt der Bund keine Nutzungsrechte. Daher und aufgrund der Komplexität der Nutzung von MTG-programmierten Algorithmen kommt für die Leistungserbrinung nur die Firma MTG in Frage. Nur die MTG-eigenen Software-Tools und Datenbanken ermöglichen kurzfristig industrielle Entwürfe abzuprüfen, ohne eigene Interessen zum Bau von Kampfbooten zu verfolgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Studie Taktische Mobilität auf dem Wasser TP1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.