Sonderwaffe schallgedämpft Spezialkräfte
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]www.evergabe-online.de
Nationale Identifikationsnummer:
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gemäß Vergabeunterlagen
NUTS-Code DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 7Kurzfassung der Konstruktionsmerkmale::
1. Ausschreibung von Waffe mit Zubehör und Munition (Weichkern, Über- und Unterschall) zur Bekämpfung von weichen und geschützten Zielen bis 200 m.
2. Die Waffe muss "over-the-beach"-fähig sein.
3. Kaliber 7,62 mm x 35 oder 7,62 mm x 39.
4. Die Waffe muss als Halbautomat ausgeführt sein.
5. Betrieb mit Schalldämpfer (Unterschall) und Signaturdämpfer (Überschall).
6. STANAG-4694-Montageschiene auf 12 Uhr Position, MIL-STD-1913-Montageschiene auf 3, 6, 9 Uhr Position
7. Die Waffe darf ohne SchD/SD, mit Handschutz, mechanischem Visier, längenverstellbarer Schulterstütze und leerem, eingesetztem Magazin ein Gesamtgewicht von maximal 3.300 g nicht überschreiten.
35321200 Gewehre
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
2. Nach Vertragsschluss: Voraussichtlich 20 SE Basiswaffe mit Zubehör und Munition (Weichkern, Über- und Unterschall) sowie ein Ersatzteilpaket als Nachweismuster.
3. Voraussichtlich 176 SE Basiswaffe mit Zubehör und Munition (Weichkern, Über- und Unterschall) sowie ein Ersatzteilpaket und Sonderwerkzeugsätze als Erstbefähigung (Mindestabnahme - unverbindliche Prognose).
Hinweis: Der AN muss die Möglichkeit der Nachbeschaffung der identischen Munition für weitere drei Jahre sicherstellen.
4. Voraussichtlich 988 SE Basiswaffe mit Zubehör sowie ein Ersatzteilpaket und Sonderwerkzeugsätze als Vollbefähigung (Rahmenvereinbarung - unverbindliche Prognose).
5. Voraussichtlich 100 SE Anscheinwaffen ohne Funktion.
6. Dienstleistungen die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
2.) Verpflichtung des Bieters, dass der Bieter für die nächsten 12 Jahre die Ersatzteilversorgung sicherstellt und - für den Fall, dass er nicht mehr in der Lage ist, diese sicherzustellen - alle Mittel zur Verfügung stellt, die für die Herstellung von Bauteilen, Bausätzen, Nachbauten und ggf. speziellen Testgeräten einschließlich der Maschinen, Hard- und Software, technischer Zeichnungen (wie Konstruktions-/ Baupläne), Dokumentation, Lizenzen und Bedienungsanleitungen auch durch Dritte erforderlich ist.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.2.) Bezeichnung des Bewerber-/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.3.) Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist: a) der beglaubigte Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters (Kopie) gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/ EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, sowie eine eidesstattliche Erklärung darüber; oder b) eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg (Kopie)) vorzulegen, jeweils nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4.4.) Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) einzureichen.5.) Ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung gemäß Formular BAAINBw-B-V 034.6.) Ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zu Artikel 5k) gemäß Formular (VO-2022-833);7.) Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers ein Verschlüsselungsprogramm genutzt werden wird.8.) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass nur Personen mit der Leistungserbringung befasst werden, die mit einer bedarfsabhängigen Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG einverstanden sind. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma und Anschrift.2.) Ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung des Unterauftragnehmers zu Artikel 5k) gemäß Formular (VO-2022-833).3.) Nachweise nach III.2.1), soweit sich der Bewerber auf die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers beruft. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefristvorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) Erklärung einer Bank, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4. mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung.2.) Formlose Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2018-2021.
3.) Formlose Eigenerklärung zum Nachweis der Erfahrungen mit in Ziff. II. 1.5) aufgeführten oder vergleichbaren Leistungen. Es ist mindestens ein Referenzauftrag aus den letzten fünf Jahren aufzuführen. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein.
Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu III.2.2 Nr. 2
Der Gesamtumsatz eines der Jahre 2018-2021 muss mindestens 500.000 Euro betragen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen undfinanziellen (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen
(Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2. dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1.) Eigenerklärung des Bieters, dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinien AQAP 2110 eingehalten und angewandt werden.
2.) Eine gültige und aktuelle Zertifizierung nach ISO 9001, die Fähigkeit nach AQAP 2110 und 2105 zu arbeiten (Kopie).
3.) Eigenerklärung, dass die Möglichkeit zur amtlichen Güteprüfung gegeben ist.
Der Umfang der Güteprüfung ergibt sich aus folgenden Vorschriften:
- AQAP 2110
- AQAP 2105
- § 4 ABBV i.V.m. § 12VOL/B.
4.) Nachweis der Zulieferer für die Auftragsausführung.
Zur Angabe der Zulieferer gehört die Angabe des geografischen Standortes, falls diese Zulieferer außerhalb der EU ansässig sind.
5.) Datenblätter, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter, deren Echtheit nach Aufforderung durch den Auftraggeber nachzuweisen ist.
Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Nachweise nach III.2.3), soweit sich der Bieter auf die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers beruft. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine
Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
1.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag zu unterzeichnen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.2.) Bei Nutzung des AI Vergabemanagers/der e-Vergabe-Plattform:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin hochzuladen über die Deutsche e-Vergabe-Plattform über http://root.deutsche-evergabe.de/Portal im Dokumentenmanager. Eine Signierung der hochgeladenen Dokumente zum Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.3.) Bei dieser Veröffentlichung werden keine Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Erst nach fristgemäßem Eingang des Teilnahmeantrags mit den geforderten Dokumenten und Prüfung derselben durch die ausschreibende Stelle werden die Vergabeunterlagen bereitgestellt.
4.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform [http://www.evergabe-online.de/] zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 10.10.2022 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
5.) Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.6.) Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
7.) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlung bleiben vorbehalten.
8.) Die Abgabe mehrerer Hauptangebote (maximal 2) ist zugelassen.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit