IT-Supportdienstleistungen an den Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Neuwied
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-neuwied.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Supportdienstleistungen an den Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Neuwied
Der IT-Support für die Schulen des Landkreises Neuwied wird auf verschiedene Ebenen unterteilt: Die erste Ebene vor Ort im Support bilden die Anwendungsbetreuer in den Schulen und der First-Level-Supporter.
Der First-Level-Support ist Gegenstand dieser Ausschreibung und ist für alle Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Neuwied zuständig.
Landkreis Neuwied
Der IT-Support für die Schulen des Landkreises Neuwied wird auf verschiedene Ebenen unterteilt: Die erste Ebene vor Ort im Support bilden die Anwendungsbetreuer in den Schulen und der First-Level-Supporter.
Der First-Level-Support ist Gegenstand dieser Ausschreibung und ist für alle Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Neuwied zuständig.
Übernahme von sämtlichen vorhandenen und neu hinzukommenden Geräten in ein neues MDM; Ggfls. Übertragen der Geräte in ein neues Lizenzsystem.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben aus Formblatt 124 (siehe Auftragsunterlagen)
• Erfahrungen in der Betreuung von Windows 10 und Apple Geräten, Standard- Software für die unten genannten Tätigkeiten.
• Erfahrungen in der Betreuung und Betrieb von JamfSchool und Relution • Optimal: Kenntnisse in der Betreuung von MNS+ Umgebungen (nicht verpflichtend, da nur Tätigkeiten im Anwendungsbetreuungsbereich zum Tragen kommen) • Angaben aus Formblatt 124 (siehe Auftragsunterlagen)
• Deutsch sicher in Wort und Schrift beherrschen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (= „BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese Bin herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -
abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben.
2. Mit Angebotsabgabe wird die Abgabe folgender Nachweise/Erklärungen gefordert, die in den jeweiligen Bewerbungsbedingungen noch einmal aufgelistet sind und für die z. T. Formblätter enthalten sind:
- bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft,
- Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
- Eigenerklärungen des Bieters zum LTTG
3. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz gibt auch Auskunft über Rechtsschutzmöglichkeiten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden.
Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.