Sporthalle Gymnasium - Los 03 Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 22-03-14-1200
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cochem
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Postleitzahl: 56812
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.cochem-zell.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sporthalle Gymnasium - Los 03 Tragwerksplanung
Die Turnhalle des Martin-von-Cochem-Gymnasiums wurde Anfang der 1960er Jahre als Ein-Feld-Halle in Stahlbeton-Skelettbauweise errichtet. Neben der Nutzung für den Schulsport durch die Schülerschaft des Gymnasiums und der benachbarten Realschule Plus wird sowohl in der Turnhalle als auch im Gymnastiksaal der Breitensport durch Vereine und Gruppen intensiv ausgeübt. Die Nordfassade sollte im Jahre 2020 aufgrund sichtbarer Schäden im Bereich der Stahlbetonstützen und -riegel saniert werden. Materialgutachten auf Basis umfangreicher Prüfungen ergaben, dass eine Sanierung der Stahlbetonkonstruktion technisch grundsätzlich möglich sei. Da jedoch für die nächsten Jahre weitere dringend erforderliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der Dacheindeckung, Dämmung, Fenster, Fassade, Wand- und Bodenabdichtung, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation angestanden hätten, soll nun die bestehende Turnhalle durch den Neubau einer modernen 2-Feld-Sporthalle ersetzt werden, um so die baulichen Rahmenbedingungen für einen zeitgemäßen Schul- und Breitensport zu schaffen.
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Die Vergabestelle nimmt eine fachlosweise Vergabe der Planungsleistungen vor.
Gegenstand dieses Verfahrens (Los 03) sind die Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI.
Sporthalle Martin-von-Cochem-Gymnasium 56812 Cochem
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Tragwerksplanung (§ 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 51 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Tragwerksplanung (§ 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 51 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Innerhalb der unter II.2.7 genannten Zeitspanne von 5 Monaten sind die Planungsleistungen so zu erbringen, die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung binnen dieser Frist sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV6DX1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gilt § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.