Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben im Landkreis Mayen-Koblenz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvmyk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben im Landkreis Mayen-Koblenz
Mobile Sammlung von gefährlichen Abfällen aus Haushalten und dem Gewerbe durch ein "Schadstoffmobil". Leistungszeitraumzeitraum sind die Jahre 2023 und 2024 mit zwei Optionen der Verlängerung von jeweils einem Jahr (2+1+1).
Einsatzgebiet ist der Landkreis Mayen-Koblenz,
ein detaillierter Tourenplan ist den Vergabeunterlagen beigefügt
Die Sammlung der gefährlichen Abfälle erfolgt 2023 an 125 und 2024 an 124 Sammeltagen.
Die Sammlungen verteilen sich folgendermaßen:
• jeden Donnerstag von 13 bis 18 Uhr (2023: 50 Tage / 2024: 48 Tage) • alle 14 Tage am Dienstag von 8 bis 11 Uhr (2023: 24 Tage / 2024: 26 Tage) • wöchentlich im Wechsel am Freitag von 14 bis 17 Uhr (2023: 25 Tage / 2024: 25 Tage) oder am Samstag (26 Tage) von 9 bis 14 Uhr (2023: 26 Tage / 2024: 25 Tage) Dienstags und freitags wird nur auf dem Wertstoffhof gesammelt; donnerstags und samstags wird der Wertstoffhof und ein weiterer Sammelort im Kreisgebiet angefahren.
Der Vertrag kann 2 x für jeweils 1 Jahr verlängert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über den Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (Eigenerklärung VHB-Formblatt 124_LD)
- Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben nach § 56 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
- Transportgenehmigung
- Sammelentsorgungs-/ Sammelverwertungsnachweise einschl. der Zuweisungsbescheide durch die SAM oder die Bestätigung der SAM
- Verfügbarkeit und Einsatz des elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) für gefährliche Abfälle muss laut der NachweisV ab 01.04.2010 gewährleistet werden.
- Fahrzeugausstattung entsprechend den Richtlinien der TRGS 520 und entsprechend den Regeln der GGVSEB; bescheinigt durch den Fahrzeughersteller
- Ausgebildetes Personal nach den gesetzlichen Vorgaben der TRGS 520 und der GGVSEB, dokumentiert durch die Ausbildungsbescheinigung
- Ärztliches Attest über die Untersuchung des Personals, dokumentiert durch die Bescheinigung eines zu-
gelassenen Arbeitsmediziners - Nachweis eines genehmigten Zwischenlagers
- Verwertungs- und Entsorgungswege der Sonderabfälle
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de