Großer Blasenschleier Referenznummer der Bekanntmachung: 6002313410-BAAINBw S2.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Großer Blasenschleier
Für den Schutz der Umwelt und insbesondere der Schweinswale ist als ein wesentliches Element die Anwendung eines Schallschutzsystems ("Großer Blasenschleier") notwendig, um die Druckwelle zu reduzieren und die Belastung auf die Umwelt zu reduzieren. Mit diesem Schallschutzsystem ist zu gewährleisten, dass bei allen Ansprengungen das duale Lärmschutzwertkriterium in einer Entfernung eingehalten wird, in der durch Vergrämungsmaßnahmen die Dichte der Schweinswale deutlich reduziert werden kann.
Sperrgebiet Schönhagen in der Ostsee
1 Großer Blasenschleier
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Großer Blasenschleier
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.