Erneuerung der Fernwirktechnik und des Prozessleitsystems - Kläranlage Altenkirchen und Peterslahr
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Fernwirktechnik und des Prozessleitsystems - Kläranlage Altenkirchen und Peterslahr
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Dienstleistungen zur Anpassung der Prozessleitsystemsoftware FlowChief an die Bedürfnisse der Verbandsgemeindewerke Altenkirchen Flammersfeld. Die Verbandsgemeindewerke betreibt die Abwasserentsorgung und Wasserverteilung für rund 35.000 Einwohner. Es ist das Bedienkonzept festzulegen, die Prozessleitbilder für mehrere Kläranlagen die zugehörigen Pumpwerke und Abschlagsbauwerke sowie die Wasserversorgung zu Programmieren.
Kläranlagen Altenkirchen und Peterslahr
Die Kläranlagen liegen in 57610 Altenkirchen und 57632 Peterslahr. An einer dieser Anlagen soll ein Redundantes Sever System errichtet werden, mit einem Arbeitsplatz und bis zu 10 Client-Arbeitsplätzen. Insgesamt sind schätzungsweise 10.000 Datenpunkte zu integrieren, ca. 300 Prozessbilder in Anlehnung an bestehende Prozessbilder zu Programmieren und ca. 50 Prozessbilder insbesondere für die im baubefindliche Kläranlage Mehrbachtal (2 SBR Reaktoren) ohne Vorlagen zu generieren. Es ist ein Bedienkonzept zu entwickeln, für die Mess- und Regelwerte sind Grafiken zu erstellen, Warn- und Störmeldungen für drei verschiedene Bereitschaften zu programmieren. Bereitschaftspläne, DWA-Standardprotokolle und Laborprotokolle sind anzulegen. Die Außenstationen S7 sind anzubinden. Ferner ist vorgesehen bisher noch nicht angeschlossene Außenbauwerke (ca. 30 Stk.) sowie auch Außenbauwerke (ca. 20 Pumpstationen/ Abschlagsbauwerke) die mit IDS Technik ausgestattet sind auf Siemenstechnik umzurüsten. Hierfür sind die notwendigen Programmierarbeiten in der Sinaut S7 als auch für die Datenfernübertragung zu leisten.
Die notwendige Hardware wird funktionstüchtig bauseits gestellt. Die Verbandsgemeinde Werke haben sich bereits für das Prozessleitsystems FlowChief entschieden. Die Lizenzen werden ebenfalls bauseits gestellt. Das System FlowChief ist auf die betriebsfertigen bereitgestellten Hardwareprodukte aufzuspielen. Die Ausgestaltung des Prozessleitsystems insbesondere der Bilder, der Grafiken und Protokolle ist in enger Zusammenarbeit mit dem verantwortlichem Betriebspersonal des AG vorzunehmen. Es soll zu Beginn der Arbeiten ein intensiver Austausch zwischen dem verantwortlichem Betriebspersonal und dem Arbeitnehmer (AN) stattfinden, in dem der AN Lösungsvorschläge für die Einzelnen Bilder, Grafiken, Protokolle ect. macht und die Programmierarbeiten beschreibt (Pflichtenheft). Das Pflichtenheft wird durch den AN erstellt, erst nach offizieller Annahme des Pflichtenhefts darf mit den Programmierarbeiten begonnen werden.
Teil der Zuschlagskriterien ist die Erstellung eines Bauzeitenplans, dieser ist mit dem Angebot abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Großmaischeid
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.