Rahmenvertrag technische Betreuung und Weiterentwicklung/Erstellung von Softwareprodukten mit PHP Referenznummer der Bekanntmachung: Port Sol 19 - EU 8/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.portsol19.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag technische Betreuung und Weiterentwicklung/Erstellung von Softwareprodukten mit PHP
Auftragsgegenstand ist die technische Betreuung und Weiterentwicklung/Erstellung von Softwareprodukten mit PHP. Hierzu wird in diesem Vergabeverfahren ein Rahmenvertrag ausgeschrieben, unter dem der Auftraggeber dann nach Zuschlagserteilung Leistungsabrufe in Form von Einzelaufträgen erteilen wird.
Port Sol 19 GmbH Lortzingstraße 2 55127 Mainz
Auftragsgegenstand ist die technische Betreuung und Weiterentwicklung/Erstellung von Softwareprodukten mit PHP. Hierzu wird in diesem Vergabeverfahren ein Rahmenvertrag ausge-schrieben, unter dem der Auftraggeber dann nach Zuschlagserteilung Leistungsabrufe in Form von Einzelaufträgen erteilen wird.
Der ausgeschriebene Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag technische Betreuung und Weiterentwicklung/Erstellung von Softwareprodukten mit PHP
Ort: Salzwedel
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U6YSN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unter-nehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle ge-rügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ab-lauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprü-fungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union