Durchführung des Behälterdienstes für Abfallsammelbehälter in der Stadt Pirmasens
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66955
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pirmasens.de/wirtschaft/wsp/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Behälterdienstes für Abfallsammelbehälter in der Stadt Pirmasens
Durchführung der Serviceleistungen für die Abfallsammelbehälter in der Stadt Pirmasens. Dabei handelt es sich im Wensentlichen um Neuaufstellung, Tausch und Reparatur der Behälter im Bestand.
Stadt Pirmasens
Der nach nationalem Recht ausgeschriebene Auftrag wurde im ein Jahr verlängert, da eine Neuausschreibung für nur ein Jahr zu unwirtschaftlichen Ergebnissen geführt hätte. Eine längere Vergabe als für ein Jahr kam nicht in Betracht, da nach Ablauf dieses Jahre abfallwirtschaftskonzeptionelle Änderungen anstehen, die dann eine Neuausschreibung erfodern werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Auftragsvergabe ist nach § 47 Abs. 1 UVgO iVm. § 132 Abs. 1 Nr. 2 GWB gerechtfertigt. Eine Ausschreibung für nur ein Jahr (s..o.) wäre unwirtschaftlich gewesen und hätte beträchtliche Zusatzkosten für den Eigenbetrieb bedeutet. Deshalb wurde der Vertrag um ein Jahr verlängert und soll dann zum 01.01.2024 neu längerfrstig ausgeschrieben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Behältermanagement in der Stadt Pirmasens
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.