eAkte Justiz 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 420-025660
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
eAkte Justiz 2023
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den LDI als öffentlicher Auftraggeber (AG) benötigt die Teil B Leistungsbeschreibung und in Teil B Anlage 01_Preisblatt genannten Lizenzen und Personaldienstleistungen zum Einsatz im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz.
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) Valenciaplatz 6 55118 Mainz Ausweichrechenzentrum des LDI, Hechtsheimer Straße 2, Gebäude 67, 55131 Mainz
Die zugrundeliegende technische Betriebsumgebung für den Einsatz der zu beschaffenden Lizenzen in Verbindung mit der benötigten Personaldienstleistung besteht aus einer Systemlandschaft von mehreren Servern, die auf Basis einer virtualisierten Umgebung betrieben werden.
Diese teilt sich auf in mehrere Produktiv-, Referenz- Test- und Schulungsumgebungen.
Der Vertrag kann danach vom Auftraggeber optional 2-mal um je ein Jahr verlängert werden.
Der Vertrag kann danach vom Auftraggeber optional 3-mal um je ein Jahr verlängert werden.
Positionen gemäß Preisblatt werden teilweise optional abgefragt.
Die Angabe des geschätzten Wertes nach Ziff. II.1.5) bzw. nach Ziff. II.2.6) begründet keine Ansprüche und stellt einen unverbindlichen geschätzten Maximalwert über die maximal mögliche Vertragslaufzeit dar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(1) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(2) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) (brutto) in Deutschland (brutto) in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 500.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt.
Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, hat der Bieter alternativ den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten
Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
(1) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter:innen in den Jahren den Jahren 2019, 2020, 2021 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(2) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter:innen in den Jahren 2019, 2020, 2021 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(3) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen, davon mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers.
(1) Tariftreue und Mindestlohn: Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes die Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben abzugeben, (vgl. Teil A_Anlage_05_Tariftreueerklärung).
(2) Der Bieter wird nur solche Mitarbeiter:innen und/oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen, die sich notwendigerweise mit einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung einverstanden erklären, bei denen die Sicherheitsüberprüfung keine sicherheitsrelevanten Ergebnisse erbracht hat und bei denen notwendigerweise eine Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz vorgenommen worden ist. Anstelle der Überprüfung nach dem LSÜG kann der Bieter auch eine Sicherheitsbescheinigung seines Sicherheitsbevollmächtigten übermitteln.
(3) Weitere Ausführungsbedingungen:
Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes zu erklären,
a) dass das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden.
b) seine Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG) erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter:innen des Unternehmens zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO, insbesondere zur Integrität und Vertraulichkeit, verpflichtet sind und dass er dies auf Anfrage der Vergabestelle nachweist.
c) er ausschließlich Mitarbeiter:innen einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abzugeben.
d) die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die darin enthaltenen Vertragsbedingungen, verwiesen (§ 128 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb der Angebotsfrist mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Rechtgleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
(2) Weitere Angebotsbestandteile
Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.) wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere "Teil A Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen" verwiesen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen zur fachlichen Prüfung mit seinem Angebot vorzulegen:
- Teil B_Anlage 01_Preisblatt
- Ausführliche Darstellung der angebotenen Leistung unter Berücksichtigung von Teil B Leistungsbeschreibung
(3) Der unverbindlich genannte Gesamtwert resultiert aus der während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (inklusive der dreimaligen Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr) maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche Höchstabnahmemenge).
Der Bedarf - mit Ausnahme der garantierten Mindestabnahmemengen - ist nicht verbindlich und im Einzelnen nicht abschließend festlegbar. Über die jeweils zugesicherten Mindestabnahmemengen hinaus geht der Auftraggeber keine Verpflichtung zur Abnahme ein.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYB6M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: [gelöscht].
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.