Umrüstung der Heliumverflüssiger-Anlage L280 Referenznummer der Bekanntmachung: 14140292-29-FIN1

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE149065685
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-mainz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.verwaltung.finanzen.uni-mainz.de/einkauf
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung und Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umrüstung der Heliumverflüssiger-Anlage L280

Referenznummer der Bekanntmachung: 14140292-29-FIN1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31731000 Elektrotechnischer Bedarf
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Umrüstung der Heliumverflüssiger-Anlage L280

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Wert ohne MwSt.: 1 265 700.00 CHF
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Johannes Gutenberg Universität, Institut für Kernphysik, Johann-Joachim Becher Weg 45

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Umrüstung der Heliumverflüssiger-Anlage L280 durch die Linde-Kryotechnik AG

Für den zukünftigen Betrieb des neuen Beschleunigers „Mainz Energy-Recovering Superconducting Accelerator“ (MESA) ist es nötig, die Heliumverflüssiger-Anlage L280 des Instituts für Kernphysik so zu modifizieren, dass Dauerbetrieb des MESA-Beschleunigers gewährleistet ist.

Die Heliumverflüssigungsanlage L280 wurde im Jahr 2010 vom Hersteller Linde-Kryotechnik gekauft. Um die Anlage an die neuen Anforderungen anzupassen sind umfangreiche Modifikationen im ganzen System notwendig, die in ihrer Summe nur durch den Hersteller selbst durchgeführt werden können.

Für die Aufrüstung der Verflüssigungsrate, vom aktuellen Niveau von ≤ 150 L/h zu der benötigten Verflüssigungsrate >200 L/h für MESA, ist es nötig eine Vorkühlung des einkommenden Heliums mit flüssigem Stickstoff einzubauen. Durch die veränderten Temperaturverhältnisse müssen die Turbinen des Verflüssigers durch einen, auf den neuen Arbeitspunkt optimierten Turbinensatz, aufgerüstet werden.

Neben der Erhöhung der Verflüssigungsleistung ist es für den MESA-Betrieb nötig, für das Anfahren des Systems einen definierten Temperaturgradienten ≤ 30 K⁄h zu fahren, bis der Standardbetrieb mit flüssigem Helium erreicht ist.

Des Weiteren wird ein Anschluss für die Rücknahme kalten Gases vorgesehen. Da beide Funktionen bisher durch die Anlage nicht vorgesehen sind, müssen umfangreiche Änderungen an der internen Verrohrung und die Integrierung zusätzlicher Kaltventile erfolgen. Die technischen Änderungen erfordern ebenfalls eine vollständige Überholung der Ansteuerung der Anlage. Da der verbaute Standard seit 2016 nicht mehr unterstützt wird, muss die Steuerung sowohl Hardware- als auch softwareseitig angepasst werden. Die Komplexität der Änderungen sowohl im Verflüssigungskreislauf wie auch auf Ansteuerungsseite erfordert tiefgreifende Kenntnis der Struktur der Heliumverflüssiger-Anlage, wie sie nur der Hersteller besitzt.

Der gravierendste Umbauschritt, für den die Expertise des Herstellers unerlässlich ist, ist die Integration eines Gasadsorbers zur Gasreinigung bei einem Temperaturniveau von T = 80 K. Dieser ist für den Dauerbetrieb an MESA unerlässlich.

Um den Dauerbetrieb von MESA zu gewährleisten, soll ein duales Adsorbersystem integriert werden, da bei einer erhöhten Verunreinigung des Heliums eine zu lange Regenerationsphase zu einem Ausfall des Heliumverflüssigers führt. Dieses duale Adsorbersystem verringert das Risiko durch einen Wechselbetrieb, solange die Gasverunreinigung eine gewisse Schwelle nicht überschreitet.

Da bei der Anschaffung der Anlage ein Adsorber nicht vorgesehen war, wurde der Vakuumtank zu klein für einen einfachen Einbau ausgelegt. Um eine Integration des dual-Adsorbers in das Gesamtsystem zu ermöglichen sind umfangreichste Kenntnisse der Anlage nötig, wie sie nur der Hersteller besitzt.

Auf Grund dieser technischen Schwierigkeit und der benötigten Detailkenntnis der Anlage, wie sie nur der Hersteller besitzt, ist die Vergabe der Umrüstung der Heliumverflüssiger-Anlage L280 an die Linde-Kryotechnik AG nötig.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Speziele Fachkenntnisse Kryotechnik / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
  • Der Auftrag dient rein den Zwecken von Forschung, Experimenten, Studien oder Entwicklung unter den in der Richtlinie genannten Bedingungen
Erläuterung:

Einzig das beauftragte Unternehmen hat die Kompetenz zur Erfüllung des Vorhabens.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: PFUNGEN
NUTS-Code: CH061 Luzern
Postleitzahl: 8422
Land: Schweiz
Internet-Adresse: https://www.linde-kryotechnik.ch/en/frontpage/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 5516
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß $107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3Nr.1 GWB unzullässig, wenn der Antrgsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschiften im Vergabeververfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr.4 GWB deer Nachprüfungsnatrag unzulässiig, wenn mehr mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, ein Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/08/2022

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