VRM-WLAN
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vrminfo.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E91567875
Abschnitt II: Gegenstand
VRM-WLAN
Installation und Betrieb eines WLAN-Systems (Hotspots) in straßengebundenen Fahrzeugen des ÖPNV
Landkreis Mayen-Koblenz, Landkreis Cochem-Zell, Rhein-Lahn-Kreis
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer als Generalunternehmer mit der Installation sowie dem Betrieb eines rechtssicheren und DSGVO-konformen, öffentlichen WLAN-Systems zur Nutzung durch Fahrgäste in straßengebundenen Fahrzeugen des ÖPNV im VRM-Verbundgebiet.
Die Installation umfasst die Lieferung und den Einbau von Hardware-Komponenten zum Betrieb eines fahrzeugseitigen WLAN-Systems (WLAN-Hotspots) in Fahrzeuge von Verkehrsunternehmen, die im VRM-Verbundgebiet Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV erbringen. Zunächst sind 258 Fahrzeuge auszurüsten und zu betreiben.
Der Betrieb umfasst die Internetkonnektivität der in den Fahrzeugen verbauten WLAN-Hotspots mittels SIM-Karten, optional über mehrere Anbieter, entsprechend den Anforderungen nach deutschem und europäischem Recht. Der Betrieb umfasst ferner die Erteilung von Auskünften zum VRM-WLAN an Fahrgäste sowie die Beantwortung technischer Fragen von Fahrgästen und Verkehrsunternehmen. Er umfasst auch die Erstellung von Antworten auf Anfragen von nationalen und internationalen Behörden.
Erweiterung um Linienbündel im VRM-Verbundgebiet, deren Betrieb zum 10.12.2023 aufgenommen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- "Mustererklärung 3“ nach § 4 Abs. 2 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2019 (GVBl.S. 334); detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Vergabeunterlagen.
- Referenzen: Der Bieter muss eine Eigenerklärung über bereits erbrachte Leistungen im Bereich der Installation und des Betriebs mobiler WIFI-Netze in Straßenfahrzeugen vorlegen. Die Leistungen müssen seit mindestens 2019 erbracht werden. Im Zeitraum von 2019 bis 2022 müssen insgesamt mindestens 100 Fahrzeuge mit mobilen Hotspots ausgerüstet und betrieben worden sein. Die Leistungen sind getrennt nach Auftraggebern aufzuführen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieter angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden sollen.
- Nachweis Mitarbeiteranzahl: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte seit dem 01.01.2019 ersichtlich ist. Der Bieter muss im Jahresmittel 2021 mindestens 10 Mitarbeiter im Bereich des Aufbaus und Betriebs von WIFI-Netzwerken (stationär oder mobil, einschließlich Verwaltungsmitarbeiter in diesem Geschäftsbereich) sozialversicherungspflichtig beschäftigt haben. Es muss durch die Eigenerklärung belegt werden, dass die Mitarbeiteranzahl im Jahresmittel 2021 mindestens 10 betragen hat, kurzer Fließtext (etwa „Wir haben 10 Mitarbeiter beschäftigt“, Unterschrift) ist hierzu nicht ausreichend.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen nicht anwesend sein, § 55 Abs. 2 S.2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Der Bieter hat bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Umsetzungskonzept vorzulegen, vgl. Ziffer II.2.5. Dieses wird als Anlage zum Vertrag aufgenommen und somit Vertragsbestandteil. Es handelt sich um ein Zuschlagskriterium, nicht um einen Eignungsnachweis.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).