VRM-WLAN

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vrminfo.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E91567875
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E91567875
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E91567875
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: ÖPNV

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

VRM-WLAN

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32418000 Funknetz
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Installation und Betrieb eines WLAN-Systems (Hotspots) in straßengebundenen Fahrzeugen des ÖPNV

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32420000 Netzausrüstung
64216110 Elektronische Datenaustauschdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Mayen-Koblenz, Landkreis Cochem-Zell, Rhein-Lahn-Kreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer als Generalunternehmer mit der Installation sowie dem Betrieb eines rechtssicheren und DSGVO-konformen, öffentlichen WLAN-Systems zur Nutzung durch Fahrgäste in straßengebundenen Fahrzeugen des ÖPNV im VRM-Verbundgebiet.

Die Installation umfasst die Lieferung und den Einbau von Hardware-Komponenten zum Betrieb eines fahrzeugseitigen WLAN-Systems (WLAN-Hotspots) in Fahrzeuge von Verkehrsunternehmen, die im VRM-Verbundgebiet Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV erbringen. Zunächst sind 258 Fahrzeuge auszurüsten und zu betreiben.

Der Betrieb umfasst die Internetkonnektivität der in den Fahrzeugen verbauten WLAN-Hotspots mittels SIM-Karten, optional über mehrere Anbieter, entsprechend den Anforderungen nach deutschem und europäischem Recht. Der Betrieb umfasst ferner die Erteilung von Auskünften zum VRM-WLAN an Fahrgäste sowie die Beantwortung technischer Fragen von Fahrgästen und Verkehrsunternehmen. Er umfasst auch die Erstellung von Antworten auf Anfragen von nationalen und internationalen Behörden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 15%
Qualitätskriterium - Name: Zusatzangebote WLAN (Content) / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Fahrgastzählfunktion / Gewichtung: 5%
Preis - Gewichtung: 70%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 25/09/2022
Ende: 12/12/2031
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Erweiterung um Linienbündel im VRM-Verbundgebiet, deren Betrieb zum 10.12.2023 aufgenommen wird.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- "Mustererklärung 3“ nach § 4 Abs. 2 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2019 (GVBl.S. 334); detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Vergabeunterlagen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Referenzen: Der Bieter muss eine Eigenerklärung über bereits erbrachte Leistungen im Bereich der Installation und des Betriebs mobiler WIFI-Netze in Straßenfahrzeugen vorlegen. Die Leistungen müssen seit mindestens 2019 erbracht werden. Im Zeitraum von 2019 bis 2022 müssen insgesamt mindestens 100 Fahrzeuge mit mobilen Hotspots ausgerüstet und betrieben worden sein. Die Leistungen sind getrennt nach Auftraggebern aufzuführen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.

- Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieter angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.

- Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden sollen.

- Nachweis Mitarbeiteranzahl: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte seit dem 01.01.2019 ersichtlich ist. Der Bieter muss im Jahresmittel 2021 mindestens 10 Mitarbeiter im Bereich des Aufbaus und Betriebs von WIFI-Netzwerken (stationär oder mobil, einschließlich Verwaltungsmitarbeiter in diesem Geschäftsbereich) sozialversicherungspflichtig beschäftigt haben. Es muss durch die Eigenerklärung belegt werden, dass die Mitarbeiteranzahl im Jahresmittel 2021 mindestens 10 betragen hat, kurzer Fließtext (etwa „Wir haben 10 Mitarbeiter beschäftigt“, Unterschrift) ist hierzu nicht ausreichend.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/09/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/09/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter dürfen nicht anwesend sein, § 55 Abs. 2 S.2 VgV.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Der Bieter hat bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Umsetzungskonzept vorzulegen, vgl. Ziffer II.2.5. Dieses wird als Anlage zum Vertrag aufgenommen und somit Vertragsbestandteil. Es handelt sich um ein Zuschlagskriterium, nicht um einen Eignungsnachweis.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/08/2022

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