Linienbündel Kylltal

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Daun
NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
Postleitzahl: 54550
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vulkaneifel.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.zv-vrt.de/vergaben
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.spnv-nord.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.zv-vrt.de/vergaben
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zv-vrt.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.zv-vrt.de/vergaben
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind – geltendes nationales Beschaffungsrecht:

Deutsch

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E57697162
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E57697162
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: ÖPNV

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Linienbündel Kylltal

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Vulkaneifel auf den Linien 530 - 539 sowie den Linien 540 - 549

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Teil-Linienbündel "Kylltal Ost"

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60140000 Bedarfspersonenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Vulkaneifel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu vergebenden Leistungen umfassen folgende Linien:

530: Oberbettingen Bf – Hillesheim – Walsdorf – Rockeskyll – Pelm – Gerolstein – Hillesheim –

Oberbettingen Bf

531: Hillesheim – Bolsdorf – Lammersdorf – Dohm – Niederbettingen – Bewingen – Gerolstein – Pelm – Kasselburg

532: Gerolstein Bf – Lissingen – Hinterhausen – Kopp – Birresborn – Michelbach – Büscheich – Gerolstein Bf

534: Gerolstein Bf – Pelm – Berlingen – Kirchweiler – Hinterweiler – Neroth (– Neunkirchen – Pützborn – Daun)

535: Gerolstein Bf – Gees – Pelm – Berlingen – Hohenfels-Essingen – Rockeskyll

536: Dockweiler – Oberehe-Stroheich – Zilsdorf – Walsdorf – Hillesheim – Oberbettingen Bf – Niederbettingen

537: Dockweiler – Dreis – Brück – Heyroth – Nohn – Ahütte – Üxheim – Niederehe – Loogh – Kerpen – Niederehe – Heyroth – Brück – Dreis – Dockweiler

538: Oberbettingen – Hillesheim – Berndorf – Flesten – Leudersdorf – Üxheim – Ahütte – Niederehe – Loogh – Kerpen – Berndorf – Hillesheim – Oberbettingen

539: Hillesheim – Berndorf – Wiesbaum – Mirbach

Das Teil-Linienbündel sichert die Anbindung des nordwestlichen Kreisgebietes an die Stationen der Eifelstrecke in Gerolstein und Oberbettingen-Hillesheim. Des Weiteren erfolgt die Einrichtung von Verbindungen zwischen den Ortsgemeinden und dem zugeordneten Grundzentren (Hillesheim) bzw. Mittelzentrum (Gerolstein und Daun [mit Umsteigeverbindungen]). Wesentlich für das Linienbündel ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller im Einzugsgebiet liegenden Schulstandorte, wie die weiterführenden Schulen (inkl. Berufsbildende Schulen) in Daun, Gerolstein und Hillesheim sowie Grundschulen in Birresborn, Gerolstein, Hillesheim und Üxheim. Auch die Kindertagesstätten in Birresborn, Gerolstein, Pelm und Üxheim werden angebunden.

Die Leistungen im Bus-Verkehr können fahrplanmäßig mit 18 Fahrzeugen (2 Solobusse Bn, 14 Solobusse B, 1 Gelenkbus GBn, 1 Minibus NB) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 487.953 Nutzwagenkilometern p.a. sowie gerundeten 13.500 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Für die Leistungen im Ruf-Verkehr sind insgesamt 7 Fahrzeuge (davon min. 4 Van) notwendig. Für den Fall der Beauftragung eines Unterauftragnehmers ist zu gewährleisten, dass in Summe 7 Fahrzeuge für den Ruf-Verkehr eingesetzt werden können. Die geschätzten Besetztkilometer (gerundet) betragen 128.595 Bkm p.a.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/12/2023
Ende: 30/07/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Teil-Linienbündel "Kylltal West"

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60140000 Bedarfspersonenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Vulkaneifel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu vergebenden Leistungen umfassen folgende Linien:

540: Jünkerath Bf – Stadtkyll – Kronenburg (NRW) – Hallschlag – Ormont – Neuenstein – Neuendorf – Olzheim – Walcherath – Prüm

541: Jünkerath Bf – Schüller – Stadtkyll – Kronenburg (NRW) – Hallschlag – Scheid – Ormont – Kerschenbach – Stadtkyll – Schüller – Jünkerath Bf

542: Jünkerath Bf – Stadtkyll – Reuth – Schönfeld – Steffeln – Auel – Lissendorf – Birgel – Jünkerath Bf

543: Jünkerath Bf – Gönnersdorf – Lissendorf – Birgel (– Hillesheim)

544: Jünkerath Bf – Feusdorf – Esch (– Waldorf (NRW))

545: Hillesheim – Oberbettingen – Basberg – Auel – Steffeln – Duppach – Müllenborn – Oos – Büdesheim

546: Gerolstein Bf – Roth – Kalenborn-Scheuern – Oos – Müllenborn – Lissingen – Gerolstein Bf

549: Wiesbaum – Mirbach – Feusdorf – Jünkerath Bf

Das Teil-Linienbündel sichert die Anbindung des nordwestlichen Kreisgebietes an die Stationen der Eifelstrecke in Jünkerath, Lissendorf, Oberbettingen-Hillesheim und Gerolstein. Des Weiteren erfolgt die Einrichtung von Verbindungen zwischen den Ortsgemeinden und dem zugeordneten Grundzentren (Jünkerath/Stadtkyll bzw. Hillesheim) Darüber hinaus wird mit der kreisübergreifen Linie 540 den historisch gewachsenen Verkehrsbedürfnissen zwischen den Landkreisen Vulkaneifel und Bitburg-Prüm Rechnung getragen. Wesentlich für das Teil-Linienbündel ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller im Einzugsgebiet liegenden Schulstandorte wie die weiterführenden Schulen (inkl. berufsbildende Schulen) in Daun (mit Umsteigeverbindungen), Gerolstein, Hillesheim und Jünkerath sowie Grundschulen in Gerolstein, Hillesheim, Jünkerath, Lissendorf und Stadtkyll. Auch die Kindertagesstätten in Gerolstein, Hallschlag, Hillesheim, Jünkerath, Lissendorf und Stadtkyll werden angebunden.

Die Leistungen im Bus-Verkehr können fahrplanmäßig mit 11 Fahrzeugen (2 Solobusse Bn, 7 Solobusse B, 1 Minibus NBn, 1 Minibus NB) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 372.960 Nutzwagenkilometern p.a. sowie gerundeten 10.431 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Für die Leistungen im Ruf-Verkehr sind insgesamt 9 Fahrzeuge (davon min. 6 Van) notwendig. Für den Fall der Beauftragung eines Unterauftragnehmers ist zu gewährleisten, dass in Summe 9 Fahrzeuge für den Ruf-Verkehr eingesetzt werden können. Die geschätzten Besetztkilometer (gerundet) betragen 103.137 Bkm p.a.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/12/2023
Ende: 30/07/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 13.07.2022.

• Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 13.07.2022.

• "Mustererklärung 2" nach § 4 Abs. 3 und "Mustererklärung 3“ nach § 4 Abs. 2 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des LTTG vom 08.03.2016 (GVBl.S. 178); detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Vergabeunterlagen, Anlage D1 und D2 zum Angebotsschreiben, die Vordrucke sind zu verwenden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe.

Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).

• Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.

In Deutschland:

Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 062-164559
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/10/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/10/2022
Ortszeit: 10:15
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

— Hinweis zu Ziffern III 1.1.-1.3.: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1.-1.3. genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,

— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E57697162 zu stellen,

— Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen),

— Gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 LTTG haben die Bieter bei Angebotsabgabe nachvollziehbar darzustellen, wie sie die Tariftreueverpflichtung nach § 4 Abs. 3 S. 1 LTTG erfüllen wollen. Der Bieter hat daher ein Konzept vorzulegen, wie er die Tariftreuepflicht während der Betriebslaufzeit erfüllen möchte (Eigenerklärung). Hierzu ist die Personalkostenkalkulation zu erläutern. Es sind somit die angesetzten Personalstunden der einer Tariftreueverpflichtung unterliegenden Personale, getrennt nach deren Tätigkeiten (insbesondere Fahrpersonale und andere Personale), darzulegen. Es ist zu erläutern, dass diese Personalstunden nach dem Betriebskonzept des Bieters ausreichen, um die vertragsgegenständliche Leistung einschließlich Leerfahrten etc. erbringen zu können. Die Jahresarbeitszeit muss bei Einhaltung der Tarifverpflichtung durch die im Angebot enthaltenen Beträge finanziert werden können; eine etwaige Finanzierung aus anderen Quellen ist zu erläutern. Die Kosten für mindestens nach MiLoG zu vergütende Personale sind zur Plausibilisierung des Gesamtbetrages gesondert darzustellen,

— Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),

— Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach

Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/08/2022

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