Linienbündel Kylltal
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Daun
NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
Postleitzahl: 54550
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vulkaneifel.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.zv-vrt.de/vergaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.spnv-nord.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.zv-vrt.de/vergaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zv-vrt.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.zv-vrt.de/vergaben
Deutsch
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel Kylltal
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Vulkaneifel auf den Linien 530 - 539 sowie den Linien 540 - 549
Teil-Linienbündel "Kylltal Ost"
Landkreis Vulkaneifel
Die zu vergebenden Leistungen umfassen folgende Linien:
530: Oberbettingen Bf – Hillesheim – Walsdorf – Rockeskyll – Pelm – Gerolstein – Hillesheim –
Oberbettingen Bf
531: Hillesheim – Bolsdorf – Lammersdorf – Dohm – Niederbettingen – Bewingen – Gerolstein – Pelm – Kasselburg
532: Gerolstein Bf – Lissingen – Hinterhausen – Kopp – Birresborn – Michelbach – Büscheich – Gerolstein Bf
534: Gerolstein Bf – Pelm – Berlingen – Kirchweiler – Hinterweiler – Neroth (– Neunkirchen – Pützborn – Daun)
535: Gerolstein Bf – Gees – Pelm – Berlingen – Hohenfels-Essingen – Rockeskyll
536: Dockweiler – Oberehe-Stroheich – Zilsdorf – Walsdorf – Hillesheim – Oberbettingen Bf – Niederbettingen
537: Dockweiler – Dreis – Brück – Heyroth – Nohn – Ahütte – Üxheim – Niederehe – Loogh – Kerpen – Niederehe – Heyroth – Brück – Dreis – Dockweiler
538: Oberbettingen – Hillesheim – Berndorf – Flesten – Leudersdorf – Üxheim – Ahütte – Niederehe – Loogh – Kerpen – Berndorf – Hillesheim – Oberbettingen
539: Hillesheim – Berndorf – Wiesbaum – Mirbach
Das Teil-Linienbündel sichert die Anbindung des nordwestlichen Kreisgebietes an die Stationen der Eifelstrecke in Gerolstein und Oberbettingen-Hillesheim. Des Weiteren erfolgt die Einrichtung von Verbindungen zwischen den Ortsgemeinden und dem zugeordneten Grundzentren (Hillesheim) bzw. Mittelzentrum (Gerolstein und Daun [mit Umsteigeverbindungen]). Wesentlich für das Linienbündel ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller im Einzugsgebiet liegenden Schulstandorte, wie die weiterführenden Schulen (inkl. Berufsbildende Schulen) in Daun, Gerolstein und Hillesheim sowie Grundschulen in Birresborn, Gerolstein, Hillesheim und Üxheim. Auch die Kindertagesstätten in Birresborn, Gerolstein, Pelm und Üxheim werden angebunden.
Die Leistungen im Bus-Verkehr können fahrplanmäßig mit 18 Fahrzeugen (2 Solobusse Bn, 14 Solobusse B, 1 Gelenkbus GBn, 1 Minibus NB) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 487.953 Nutzwagenkilometern p.a. sowie gerundeten 13.500 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Für die Leistungen im Ruf-Verkehr sind insgesamt 7 Fahrzeuge (davon min. 4 Van) notwendig. Für den Fall der Beauftragung eines Unterauftragnehmers ist zu gewährleisten, dass in Summe 7 Fahrzeuge für den Ruf-Verkehr eingesetzt werden können. Die geschätzten Besetztkilometer (gerundet) betragen 128.595 Bkm p.a.
Teil-Linienbündel "Kylltal West"
Landkreis Vulkaneifel
Die zu vergebenden Leistungen umfassen folgende Linien:
540: Jünkerath Bf – Stadtkyll – Kronenburg (NRW) – Hallschlag – Ormont – Neuenstein – Neuendorf – Olzheim – Walcherath – Prüm
541: Jünkerath Bf – Schüller – Stadtkyll – Kronenburg (NRW) – Hallschlag – Scheid – Ormont – Kerschenbach – Stadtkyll – Schüller – Jünkerath Bf
542: Jünkerath Bf – Stadtkyll – Reuth – Schönfeld – Steffeln – Auel – Lissendorf – Birgel – Jünkerath Bf
543: Jünkerath Bf – Gönnersdorf – Lissendorf – Birgel (– Hillesheim)
544: Jünkerath Bf – Feusdorf – Esch (– Waldorf (NRW))
545: Hillesheim – Oberbettingen – Basberg – Auel – Steffeln – Duppach – Müllenborn – Oos – Büdesheim
546: Gerolstein Bf – Roth – Kalenborn-Scheuern – Oos – Müllenborn – Lissingen – Gerolstein Bf
549: Wiesbaum – Mirbach – Feusdorf – Jünkerath Bf
Das Teil-Linienbündel sichert die Anbindung des nordwestlichen Kreisgebietes an die Stationen der Eifelstrecke in Jünkerath, Lissendorf, Oberbettingen-Hillesheim und Gerolstein. Des Weiteren erfolgt die Einrichtung von Verbindungen zwischen den Ortsgemeinden und dem zugeordneten Grundzentren (Jünkerath/Stadtkyll bzw. Hillesheim) Darüber hinaus wird mit der kreisübergreifen Linie 540 den historisch gewachsenen Verkehrsbedürfnissen zwischen den Landkreisen Vulkaneifel und Bitburg-Prüm Rechnung getragen. Wesentlich für das Teil-Linienbündel ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller im Einzugsgebiet liegenden Schulstandorte wie die weiterführenden Schulen (inkl. berufsbildende Schulen) in Daun (mit Umsteigeverbindungen), Gerolstein, Hillesheim und Jünkerath sowie Grundschulen in Gerolstein, Hillesheim, Jünkerath, Lissendorf und Stadtkyll. Auch die Kindertagesstätten in Gerolstein, Hallschlag, Hillesheim, Jünkerath, Lissendorf und Stadtkyll werden angebunden.
Die Leistungen im Bus-Verkehr können fahrplanmäßig mit 11 Fahrzeugen (2 Solobusse Bn, 7 Solobusse B, 1 Minibus NBn, 1 Minibus NB) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 372.960 Nutzwagenkilometern p.a. sowie gerundeten 10.431 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Für die Leistungen im Ruf-Verkehr sind insgesamt 9 Fahrzeuge (davon min. 6 Van) notwendig. Für den Fall der Beauftragung eines Unterauftragnehmers ist zu gewährleisten, dass in Summe 9 Fahrzeuge für den Ruf-Verkehr eingesetzt werden können. Die geschätzten Besetztkilometer (gerundet) betragen 103.137 Bkm p.a.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
• Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 13.07.2022.
• Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 13.07.2022.
• "Mustererklärung 2" nach § 4 Abs. 3 und "Mustererklärung 3“ nach § 4 Abs. 2 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des LTTG vom 08.03.2016 (GVBl.S. 178); detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Vergabeunterlagen, Anlage D1 und D2 zum Angebotsschreiben, die Vordrucke sind zu verwenden.
• Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
• Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Hinweis zu Ziffern III 1.1.-1.3.: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1.-1.3. genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E57697162 zu stellen,
— Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen),
— Gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 LTTG haben die Bieter bei Angebotsabgabe nachvollziehbar darzustellen, wie sie die Tariftreueverpflichtung nach § 4 Abs. 3 S. 1 LTTG erfüllen wollen. Der Bieter hat daher ein Konzept vorzulegen, wie er die Tariftreuepflicht während der Betriebslaufzeit erfüllen möchte (Eigenerklärung). Hierzu ist die Personalkostenkalkulation zu erläutern. Es sind somit die angesetzten Personalstunden der einer Tariftreueverpflichtung unterliegenden Personale, getrennt nach deren Tätigkeiten (insbesondere Fahrpersonale und andere Personale), darzulegen. Es ist zu erläutern, dass diese Personalstunden nach dem Betriebskonzept des Bieters ausreichen, um die vertragsgegenständliche Leistung einschließlich Leerfahrten etc. erbringen zu können. Die Jahresarbeitszeit muss bei Einhaltung der Tarifverpflichtung durch die im Angebot enthaltenen Beträge finanziert werden können; eine etwaige Finanzierung aus anderen Quellen ist zu erläutern. Die Kosten für mindestens nach MiLoG zu vergütende Personale sind zur Plausibilisierung des Gesamtbetrages gesondert darzustellen,
— Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB)