Sanierung Gebäude 1361 (Bau N) der Johannes-Gutenberg Universität Mainz Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 22D0290
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Gebäude 1361 (Bau N) der Johannes-Gutenberg Universität Mainz Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI für die Sanierung des Bestandsgebäudes Gebäude 1361 (Bau N) auf dem Campus der Johannes-Gutenberg Universität in Mainz Leistungsphasen (LPH) 2-6 (aufgrund von Eigenleistungen teilweise Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen davon) gem. § 51 HOAI ergänzt u.a. durch folgende Besondere Leistung:
- Vorgezogene prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnungen wesentlicher tragender Teile
- Bestandsanalyse der Baukonstruktion und Bauelemente nach BNB
- Mitwirkung bei den in Anlage zu §6 des Vertragsentwurfs Nachhaltiges Bauen genannten Themen
- Mitwirkung bei der Prüfung und Wertung von Angeboten und Nebenangeboten
- Ingenieurtechnische Kontrolle
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Vom Auftraggeber werden Planunterlagen zur Verfügung gestellt, welche die Rahmenbedingungen im Projekt abbilden.
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Mainz
Städtebau
Das Gebäude N ist als Eckbebauung am Johann-Joachim-Becher-Weg / Anselm-Franz-von-Bentzel-Weg verortet.
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Gebäudestruktur und Historie
Es handelt sich um ein unterkellertes, dreigeschossiges Gebäude mit Flachdach, welches ca. 1984 als Laborgebäude für das MPI errichtet wurde. Das Gebäude steht seit ca. 10 Jahren leer.
Als zukünftige Nutzung sind biologisch-chemische Labore geplant.
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Im Neubau sollen im Wesentlichen folgende Nutzungen untergebracht werden:
- Büroräume
- Labor- und Besprechungsräume
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Gebäudedaten:
Gesamt NUF 1-6: ca. 3200 m²
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Voraussichtlicher Projektablauf:
Erstellung HU-Bau: 1. Halbjahr 2023
Baubeginn: Januar 2025
Fertigstellung: Oktober 2026
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Zur Zeit ist die KVM-Bau in der Erstellung und wird voraussichtlich Ende diesen Jahres vorliegen.
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Kostenrahmen Baukosten KG 300+400:
KG 300: 7.868.000EUR Bruttobaukosten
KG 400: 10.753.000EUR Bruttobaukosten
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Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen ("Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb") aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanung Tragwerksplanung), Zahl der Beschäftigten im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung, Anzahl und Qualität der Referenzen.
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Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
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Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 51 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3), Leistungsstufe 2 (LPH 4 und 5), Leistungsstufe 3 (LPH 6 und Besondere Leistungen der LPH 7 nach Anlage 14 zu § 51 HOAI), Leistungsstufe 4 (Besondere Leistungen der LPH 8 nach Anlage 14 zu § 51 HOAI). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
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Erklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
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Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
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Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Objekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
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Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft / der ARGE vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE bestätigt wird; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
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Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereichs des Auftrags (Fachplanung Tragwerksplanung). Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
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Als Mindeststandards werden gefordert:
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Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (des Büros bzw. der ARGE) mit einer Deckungssumme von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und von mind. 3 000 000 EUR für sonstige Schäden und der geforderten zweifachen Maximierung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer. Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken. Alternativ ist ausreichend, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ ARGE eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem vorgenannten Versicherungsschutz haben/nachweisen, wenn jeweils gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist.
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Der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags brutto (Fachplanung Tragwerksplanung) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 130 000 EUR pro Jahr betragen.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
- der Projektleiter,
- der stellv. Projektleiter.
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Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
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Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den stellv. Projektleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
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Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme,
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift,
c) Anzahl der Vollgeschosse,
d) erbrachte Leistungsphasen,
e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis), Zeitpunkt des Abschlusses der LPH 6 und der Ingenieurtechnischen Kontrolle,
f) Rechnungswert (Honorar, netto),
g) Schwierigkeitsgrad der Maßnahme (Honorarzone nach § 56 HOAI),
h) Art der Baumaßnahme,
i) Brutto-Grundfläche der Maßnahme (BGF nach DIN 277).
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Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
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Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
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Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
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Als Mindeststandards werden gefordert:
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Der/die Projektleiter/in und der/die stellv. Projektleiter/in müssen jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Bauingenieurwesen und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in dieser Fachrichtung und mind. 3 Jahre in der ingenieurtechnischen Kontrolle nach Studienabschluss nachweisen.
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Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
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1. Bewerber/das Unternehmen
Mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von Leistungen der LPH 3-6 gem. § 51 HOAI und der ingenierutechnischen Kontrolle gem. Anlage 14 zu § 51 HOAI für den Umbau und/oder die Modernisierung eines mind. zweigeschossigen (2 Vollgeschosse) Gebäudes (Bestandsgebäues) mit mind. Honorarzone III und mind. 1000 m² BGF.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 6 und der ingenieurtechnischen Kontrolle nach dem 31.08.2014 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2): LPH 6 und ingenieurtechnische Kontrolle abgeschlossen.
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2. Projektleiter/in
Mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von Leistungen der LPH 3-6 gem. § 51 HOAI und der ingenierutechnischen Kontrolle gem. Anlage 14 zu § 51 HOAI für den Umbau und/oder die Modernisierung eines mind. zweigeschossigen (2 Vollgeschosse) Gebäudes (Bestandsgebäues) mit mind. Honorarzone III und mind. 1000 m² BGF.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 6 und der ingenieurtechnischen Kontrolle nach dem 31.08.2014 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2): LPH 6 und ingenieurtechnische Kontrolle abgeschlossen.
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3. stellv. Projektleiter/in
Mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von Leistungen der LPH 3-6 gem. § 51 HOAI und der ingenieurtechnischen Kontrolle gem. Anlage 14 zu § 51 HOAI für den Umbau und/oder die Modernisierung eines mind. zweigeschossigen (2 Vollgeschosse) Gebäudes (Bestandsgebäues) mit mind. Honorarzone III und mind. 1000 m² BGF.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 6 und der ingenieurtechnischen Kontrolle nach dem 31.08.2014 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2): LPH 6 und ingenieurtechnische Kontrolle abgeschlossen.
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Die Referenzen des Bewerbers/des Unternehmens, des Projektleiters und des stellv. Projektleiters dürfen identisch sein. Es ist jedoch für jeden einzeln die Liste zum Bewerbungsbogen auszufüllen.
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Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung in den letzten drei Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.
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Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
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Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Berechtigung für die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 66 Abs. 6 LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
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Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt.
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Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden.
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Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort zur Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen berechtigt sind, gilt § 64 Abs. 3 bis 5 LBauO RLP entsprechend (vgl. § 66 Abs. 3 letzter Satz LBauO RLP).
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Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein/e Projektleiter/in und ein stellv. Projektleiter/in zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
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6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY9HF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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