OP-Tische für das OP-Robotersystem Da-Vinci in den Bw(Z)Krhs Koblenz und Ulm Referenznummer der Bekanntmachung: Q U2EC MC014 4A711
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
OP-Tische für das OP-Robotersystem Da-Vinci in den Bw(Z)Krhs Koblenz und Ulm
Festbeauftragung: Lieferung von 2 EA OP-Tisch des Typs "TS7000dV" nebst Zubehör und Peripherieleistungen für das BwZKrhs Koblenz. Der gesamte Liefer- und Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.3
Optional: Lieferung von 2 EA OP-Tisch des Typs "TS7000dV" nebst Zubehör und Peripherieleistungen für das BwKrhs Ulm. Der gesamte Liefer- und Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.3
Koblenz
Ulm (optional)
4 EA (2 EA als Festbeauftragung und 2 EA als Option)
Optional: Lieferung von 2 EA OP-Tisch des Typs "TS7000dV" nebst Zubehör und Peripherieleistungen für das BwKrhs Ulm. Der gesamte Liefer- und Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.3
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Zur Beschaffung kam lediglich der OP-Tisch TruSystem 7000dV-Tisch Modell TS7000dV in Frage, da nur dieser mit dem OP-Roboter "da Vinici Xi" kompatibel ist und mit diesem gekoppelt werden kann. Ein anderer OP-Tisch, der mittels "Table Motion"-System an den OP-Roboter gekoppelt werden kann, ist auf dem Markt nicht verfügbar. Der benötigte OP-Tisch wird in Deutschland ausschließlich und exklusiv von Fa. Trumpf Medizin Systeme GmbH + Co KG vertrieben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
OP-Tische für das OP-Robotersystem Da-Vinci in den Bw(Z)Krhs Koblenz und Ulm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saalfeld
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07318
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 GWB Unwirksamkeit