Haidwaldschule Referenznummer der Bekanntmachung: D-I-2022-01
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Maxdorf
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-pfalz-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haidwaldschule
Im Rahmen der Umsetzung des Schulentwicklungsplanes beabsichtigt die Ortsgemeine (OG) Maxdorf, vertreten durch die Verbandsgemeinde (VG) Maxdorf, die Erweiterung der Haidwaldschule im laufenden Schulbetrieb. Die Schule verfügt im Schuljahr 2021/22 über ca. 306 Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 1-4.
Das umzusetzende gesamte Raumprogramm der GS soll ca. 2.020 m² NF betragen, die in den bestehende Räumlichkeiten und dem Neubau nachgewiesen werden sollen.
Derzeit sind in einem Gebäude von 1938 ca 1145 m² genutzt. Der Neubaubedarf liegt demnach bei ca.865 m².
Ziel des Wettbewerbs ist es eine Entwurfslösung für das zu planende Gebäude mit guten funktinalen und gestalterischen Qualitäten zu entwickeln.
An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Vergabe und Wettbewerbswesen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt.
Verfahrenstermine:
Ende Teilnahmeantragsfrist: Di 15.03.2022, 10:00 Uhr
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Di 05.04.2022
Kolloquium: Di 03.05.2022
Agabe der Wettbewerbsarbeiten: Di 28.06.2022, 12:00 Uhr
Abgabe Modell: Di 05.07.2022, 12:00 Uhr
Preisgerichtssitzung: Do 21.07.2022
Anschließend Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten und VgV-Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern. Wegen der weiteren Termine im Planungswettbewerb wird ergänzend auch auf den Auslobungstext verwiesen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb gemäß §§ 78 ff. VgV durchgeführt. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 gemäß § 78 Abs. 2 VgV ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit die Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt der Auslobung an.
Die Teilnahmeanträge müssen mit den geforderten Angaben und Erklärungen unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens bis zum genannten Schlusstermin elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über die in Abschnitt I.3. dieser Wettbewerbsbekanntmachung genannten Vergabeplattform eingegangen sein. Nicht frist- oder nicht formgerecht eingegangene Teilnahmeanträge sind zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen.
Anhand des Bewerbungsbogens nebst Anlagen erfolgt die Eignungsprüfung gemäß den bekanntgemachten Eignungskriterien. Zudem erfolgt anhand der Angaben die Auswahl der Bewerber, falls die Zahl geeigneter Bewerber die Höchstzahl von 20 Bewerbern überschreiten sollte.
Die Ausloberin behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbs- oder im anschließenden Verhandlungsverfahren ergeben, insbesondere infolge der Beantwortung von Fragen im Kolloquium oder etwaigen Bieterfragen im anschließenden Verhandlungsverfahren.
Der Auslober wird unter Berücksichtigung der Preisgerichtsempfehlung und unter Anwendung der Zuschlagskriterien im anschließenden Verhandlungsverfahren einen der Preisträger mit den Objektplanungsleistungen beauftragen. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen und in der ersten Beauftragungsstufe mindestens die Leistungen der Leistungsphase 1 bis 5 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021 umfassen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Auslobungstext und die weiteren Wettbewerbs- und Ausschreibungsunterlagen verwiesen. Die Unterlagen können auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3. dieser Wettbewerbsbekanntmachung abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Umgang mit der städtebaulichen Gesamtsituation
- Räumliche und funktionale Gesamtorganisation des Schulstandorts, mit Berücksichtigung der Erweiterung
- Umsetzbarkeit im Laufenden Betrieb
- Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms
- Gestalterische und räumliche Qualität
- Freiraumplanerische Behandlung der Frei-/Schulhofflächen
- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Investitions- und Folgekosten unter Berücksichtigung ökologischer und klimagerechter Belange
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.