Haidwaldschule Referenznummer der Bekanntmachung: D-I-2022-01

Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Maxdorf
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-pfalz-kreis.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Haidwaldschule

Referenznummer der Bekanntmachung: D-I-2022-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen der Umsetzung des Schulentwicklungsplanes beabsichtigt die Ortsgemeine (OG) Maxdorf, vertreten durch die Verbandsgemeinde (VG) Maxdorf, die Erweiterung der Haidwaldschule im laufenden Schulbetrieb. Die Schule verfügt im Schuljahr 2021/22 über ca. 306 Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 1-4.

Das umzusetzende gesamte Raumprogramm der GS soll ca. 2.020 m² NF betragen, die in den bestehende Räumlichkeiten und dem Neubau nachgewiesen werden sollen.

Derzeit sind in einem Gebäude von 1938 ca 1145 m² genutzt. Der Neubaubedarf liegt demnach bei ca.865 m².

Ziel des Wettbewerbs ist es eine Entwurfslösung für das zu planende Gebäude mit guten funktinalen und gestalterischen Qualitäten zu entwickeln.

An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Vergabe und Wettbewerbswesen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt.

Verfahrenstermine:

Ende Teilnahmeantragsfrist: Di 15.03.2022, 10:00 Uhr

Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Di 05.04.2022

Kolloquium: Di 03.05.2022

Agabe der Wettbewerbsarbeiten: Di 28.06.2022, 12:00 Uhr

Abgabe Modell: Di 05.07.2022, 12:00 Uhr

Preisgerichtssitzung: Do 21.07.2022

Anschließend Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten und VgV-Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern. Wegen der weiteren Termine im Planungswettbewerb wird ergänzend auch auf den Auslobungstext verwiesen.

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb gemäß §§ 78 ff. VgV durchgeführt. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 gemäß § 78 Abs. 2 VgV ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit die Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt der Auslobung an.

Die Teilnahmeanträge müssen mit den geforderten Angaben und Erklärungen unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens bis zum genannten Schlusstermin elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über die in Abschnitt I.3. dieser Wettbewerbsbekanntmachung genannten Vergabeplattform eingegangen sein. Nicht frist- oder nicht formgerecht eingegangene Teilnahmeanträge sind zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Anhand des Bewerbungsbogens nebst Anlagen erfolgt die Eignungsprüfung gemäß den bekanntgemachten Eignungskriterien. Zudem erfolgt anhand der Angaben die Auswahl der Bewerber, falls die Zahl geeigneter Bewerber die Höchstzahl von 20 Bewerbern überschreiten sollte.

Die Ausloberin behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbs- oder im anschließenden Verhandlungsverfahren ergeben, insbesondere infolge der Beantwortung von Fragen im Kolloquium oder etwaigen Bieterfragen im anschließenden Verhandlungsverfahren.

Der Auslober wird unter Berücksichtigung der Preisgerichtsempfehlung und unter Anwendung der Zuschlagskriterien im anschließenden Verhandlungsverfahren einen der Preisträger mit den Objektplanungsleistungen beauftragen. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen und in der ersten Beauftragungsstufe mindestens die Leistungen der Leistungsphase 1 bis 5 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021 umfassen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Auslobungstext und die weiteren Wettbewerbs- und Ausschreibungsunterlagen verwiesen. Die Unterlagen können auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3. dieser Wettbewerbsbekanntmachung abgerufen werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

- Umgang mit der städtebaulichen Gesamtsituation

- Räumliche und funktionale Gesamtorganisation des Schulstandorts, mit Berücksichtigung der Erweiterung

- Umsetzbarkeit im Laufenden Betrieb

- Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms

- Gestalterische und räumliche Qualität

- Freiraumplanerische Behandlung der Frei-/Schulhofflächen

- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Investitions- und Folgekosten unter Berücksichtigung ökologischer und klimagerechter Belange

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 033-085600

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
21/07/2022
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 6
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 36 000.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.

Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/08/2022

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