Langsame Flugzieldarstellung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bundesrepublik Deutschland
NUTS-Code DE Deutschland
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 10Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Es wird darauf hingewiesen, dass die Laufzeit 10,5 Jahre beträgt. Systemisch lassen sich bei der Laufzeit in Jahren nur ganze Zahlen hinterlegen.
Die Laufzeit übersteigt 7 Jahre. Im Bereich der Verteidigung und Sicherheit können insbesondere bei komplexen Waffen- oder IT- Systemen sowie bei speziellen Land-, Luft- oder Wassergefährten die Amortisierungs-, Entwicklungs- und Ausbildungszeiträume den Zeitrahmen von 7 Jahren regelmäßig erheblich überschreiten. Im Bereich der Langsamen Flugzieldarstellung müssen die einzusetzenden Luftfahrzeuge regelmäßig durch den Auftragnehmer modifiziert werden, um für die vorgesehene Leistung eingesetzt werden zu können. Die für die Ausbildung nötigen Luftfahrzeuge müssen u.a. neben der Integrationsfähigkeit der bereitgestellten Komponenten, z.B. die NASAT Ausrüstung, in der Lage sein, mehrere Schleppziele zum scharfen Beschuss zu ziehen. Darüber hinaus müssen Teile der Luftfahrzeuge in der Lage sein, eine Kamera zu tragen, welche im Luftfahrzeug bedient wird. Ferner müssen aufgrund der Anforderungen im Bereich der Jägerleitausbildung die Luftfahrzeuge über ähnliche Leistungsparameter verfügen. Solche Luftfahrzeuge sind am freien Markt bedingt bis gar nicht verfügbar. Daher müssen verfügbare Luftfahrzeuge zeit- und kostenintensiv durch Aufrüstung entsprechend modifiziert werden. Insofern wäre der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Dauer der Regellaufzeit für die Bieter wirtschaftlich untragbar, da sich die Modifizierungsinvestitionen in der kürzeren Zeit nicht amortisieren würden. Somit wäre auch eine wirtschaftliche Beschaffung für den Auftraggeber nicht möglich, da bei einer kürzeren Laufzeit die Bieter ihre gesamten Investitionskosten auf die nur kurze Vertragslaufzeit umlegen würden.
Vor dem Hintergrund, dass die Luftfahrzeuge zum großen Teil nicht marktverfügbar sind und daher zeitintensiv technisch modifiziert werden müssen, ist hier eine längere Laufzeit angemessen und notwendig.
60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
- die Zurverfügungstellung der Allgemeinen Organisation (Personal, Infrastruktur, Betriebsorganisation),
- die Bereithaltung und den Bodenbetrieb von täglich mindestens 10 einsatzklaren Lfz (den für den Betrieb von Lfz notwendigen Bodendienstgeräten)
- die Durchführung von Flugeinsätzen mit diesen Lfz im Umfang von bis zu 4300 Flugstunden/Jahr im Rahmen der Leistungsforderungen nach Zuweisung der Flugeinsätze durch die Koordinierende Dienststelle für die Flugzieldarstellung der Bundeswehr.
Der geplante Leistungsbeginn ist der 01.07.2023. Die Laufzeit des Vertrages endet voraussichtlich am 31.12.2033.
Gegenstand der Leistungen im Rahmen der Flugzieldarstellung sind u.a. Leistungen zur Unterstützung der Ausbildung und Inübunghaltung der Verbände und Einheiten aller Teilstreitkräfte und Org-Bereiche der Bundeswehr, zur Unterstützung von Ausbildungsvorhaben und Übungen, zur Fliegerabwehrausbildung, für Flugzieldarstellungskampagnen im europäischen NATO-Bereich, für Flugzieldarstellung mit und ohne Schleppziel für sonstige Bedarfsträger (einschließlich NATO-Partner) sowie Ausbildung/Lizenzerhaltung für das Personal der militärischen Flugsicherung.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Leistungszeitraums um weitere 2 Jahre unter Beibehaltung des gleichen Leistungsumfangs.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auftragnehmer der Geheimschutzbetreuung des BMWi unterliegt. Hier ist der Zugang bis zu VS Geheim sowie der Zutritt zu besonders sicherheitsempfindlichen Stellen im Sinne des Sabotageschutzes zu erwarten. Ebenso ist technisches und fliegerisches Personal einzusetzen, welches gemäß den Forderungen des SÜG den Anforderungen bis zur Sicherheitsstufe Ü2 entspricht.
Hierzu ist, sofern vorhanden, beizufügen oder ansonsten zu erklären:
1) Nachweis der Aufnahme bzw Bereitschaft zur Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung des BMWi.
2) Nachweis der Verfügbarkeit eines gültigen Sicherheitsbescheides für den Umgang mit VS bis Geheim.
3) Nachweis bzw Erklärung der Bereitschaft zur Bereitstellung von fliegerischem Personal, das nach Ü2 überprüft wurde.
4) Nachweis bzw Erklärung der Bereitschaft, dass Personal mit Berechtigung zum Umgang mit VS der Einstufung Geheim -Nur Deutschen zur Kenntnis verfügbar sein wird.
5) Erklärung der Bereitschaft für die entsprechenden Einsätze (B/RAS im Rahmen der EF-Ausbildung) deutsches Personal einzusetzen, das Ü2 überprüft ist.
6) Erklärung der Bereitschaft, das entsprechende Personal zur Unterzeichnung einer gesonderten Verschwiegenheits- erklärung (keine Weitergabe von Informationen an Nicht- Deutsche, auch nicht innerhalb des Unternehmens) zu verpflichten. Die geforderten Nachweise für die vorstehenden Punkte sind als Kopien der jeweiligen Urkunde vorzulegen. Sind die Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Bereitschafts- erklärungen sind schriftlich, in Papier mit Unterschrift oder in digitaler Form mit eingescannter Unterschrift, vorzulegen.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer; Bewerbergemeinschaften legen mit dem Teilnahmeantrag die unterschriebene Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerbergemeinschaft (Formular BAAINBw-B-V 047) vor.- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge oder vergleichbare Erklärung- Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034)- Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber bei Aufträgen nach § 104 Abs. (3) GWB (Formular BAAINBw- B-V 031)- Unterschriebene Erklärung gem. Art 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 i.d.F. Art. 1 Ziff. 23 VO (EU) 2022/576- Darlegung der Firmenstruktur /Eigentümerstruktur Für die Leistungserbringung ist es notwendig, dass der Auftragnehmer der Geheimschutzbetreuung des BMWiunterliegt. Hier ist der Zugang bis zu VS Geheim sowie der Zutritt zu besonders sicherheitsempfindlichen Stellen im Sinne des Sabotageschutzes zu erwarten. Ebenso ist fliegerisches Personal einzusetzen, welches gemäß den Forderungen des SÜG den Anforderungen bis zur Sicherheitsstufe Ü2 entspricht.Hierzu ist, sofern vorhanden beizufügen, ansonsten zu erklären:1) Nachweis der Aufnahme bzw Bereitschaft zur Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung des BMWi.2) sofern vorhanden Nachweis der Verfügbarkeit eines gültigen Sicherheitsbescheides für den Umgang mit VS bis Geheim.3) Nachweis bzw Erklärung der Bereitschaft zur Bereitstellung von fliegerischem Personal, das nach Ü2 überprüft wurde.4) Erklärung der Bereitschaft für die entsprechenden Einsätze (B/RAS im Rahmen der EF-Ausbildung) deutsches Personal einzusetzen, das Ü2 überprüft ist.5) Erklärung der Bereitschaft, das entsprechende Personal zur Unterzeichnung einer gesonderten Verschwiegenheitserklärung (keine Weitergabe von Informationen an Nicht-Deutsche, auch nicht innerhalb des Unternehmens) zu verpflichten. Darüber hinaus muss der Nachweis bzw. die Erklärung der Bereitschaft erbracht werden, dass Personal mit Berechtigung zum Umgang mit VS der Einstufung Geheim - Nur Deutschen zur Kenntnis verfügbar sein wird.Die geforderten Nachweise sind als Kopien der jeweiligen Urkunde vorzulegen. Sind die Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Bereitschaftserklärungen sind schriftlich mit Unterschrift vorzulegen.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge oder vergleichbare Erklärung,— Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034),— Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber bei Aufträgen nach §104 Abs. (3) GWB (Formular BAAINBw- B-V 032).—Unterschriebene Erklärung gem. Art 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 i.d.F. Art. 1 Ziff. 23 VO (EU) 2022/576Für das Unternehmen:—Nachweis der Aufnahme bzw. Bereitschaft zur Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung des BMWi.,— sofern vorhanden, Nachweis der Verfügbarkeit eines Sicherheitsbescheids für Umgang mit Verschlusssachen mit der Einstufung VS-Geheim bzw. NATO-Secret.Für das Personal:— Nachweis bzw. Erklärung der Bereitschaft zur Bereitstellung von fliegerischem Personal, das über eine Sicherheitsüberprüfung nach Ü2 und zum Umgang mit Verschlusssachen bis zum Einstufungsgrad VS-Geheim bzw. NATO-Secret sowie dem Zutritt zu besonders sicherheitsempfindlichen Stellen im Sinne des Sabotageschutzes verfügt,— Nachweis bzw. Erklärung der Bereitschaft, dass Personal mit Berechtigung zum Umgang mit VS der Einstufung Geheim-Nur Deutschen zur Kenntnis verfügbar sein wird,— Erklärung der Bereitschaft für die entsprechenden Einsätze (B/RAS im Rahmen der EF-Ausbildung) nur deutsches Personal einzusetzen,— Erklärung der Bereitschaft, das entsprechende Personal zur Unterzeichnung einer gesonderten Verschwiegenheitserklärung (keine Weitergabe von Informationen an Nicht-Deutsche, auch nicht innerhalb des Unternehmens) zu verpflichten.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Geschäftsbericht der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021),— Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2021),
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen, falls deren Veröffentlichung in dem Land des Firmensitzes gesetzlich vorgeschrieben ist.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Unterauftragnehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/ Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern/Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:— Nachweis bzw. Erklärung über die Durchführung vergleichbarer Leistungen in der bemannten Flugzieldarstellung,
— Nachweis bzw. Erklärung über Erfahrungen mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen,
—Nachweis bzw. Erklärung über das Vorliegen der zur Leistungs- erbringung erforderlichen nachfolgenden Voraussetzungen,
+ Zulassung als Luftverkehrsbetreiber (AOC, SPO oder vergleichbar),
+ Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO),
+ Sicherstellung der Instandhaltung der Luftfahrzeuge (z.B. gemäß EASA Partl-145),
+ Generelle Verfügbarkeit geeigneter Luftfahrzeuge (Typ, Anzahl, Zulassung); Siehe hierzu Ausführungen zu II.2.1,
Sofern keine oder nicht ausreichend Luftfahrzeuge vorhanden sind, Informationen über die beabsichtigte Vorgehensweise zur Bereitstellung der Luftfahrzeuge sowie der Art der Zulassung. Sofern keine entsprechenden Nachweise vorgelegt werden können, ist jeweils in Form einer Eigenerklärung darzulegen, wie die Umsetzung/Durchführung der Leistungen vorgesehen ist. Hierbei ist insbesondere die betriebliche Zulassung der vorgesehenen Luftfahrzeuge zu beschreiben.
Nachweise bzw. Erklärungen
— über die Qualifikationen der Piloten sowie der technischen Mitarbeiter im militärischen Bereich sowie im Bereich der bemannten Flugzieldarstellung sowie ggf. vorhandener Sicherheitsüberprüfungen,
— über Referenzen vergleichbarer Leistungen in der Flugzieldarstellung.
Diese müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
+ Name des Referenzgebers und Benennung einer Auskunftsperson mit Name, Adresse und Telefonnummer,
+ Zeit der Leistungserbringung,
+ Grobdarstellung des Leistungsspektrums,
+ Bestätigung der fachgerechten, vertragsgemäßen Leistungserbringung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Für die Zulassung der Luftfahrzeuge:
- Zulassung und Betreibergenehmigung der EASA bzw. vergleichbare Dokumente von einer der EASA durch bilaterale Vereinbarung anerkannten Behörde
- Der zugelassene Bauzustand muss die Durchführung von Flugzieldarstellungseinsätzen ermöglichen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Unterauftragnehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/ Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern/Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Der Teilnahmeantrag kann elektronisch oder schriftlich eingereicht werden.Sofern der Teilnahmeantrag elektronisch eingereicht wird, gilt Folgendes:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin hochzuladen über die Deutsche e-Vergabe-Plattform über http://root.deutsche-evergabe.de/Portal im Dokumentenmanager. Eine gesonderte Signierung der hochgeladenen Dokumente zum Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich, sofern nicht eine geforderte Eigenerklärung im Einzelfall gesondert zu unterschreiben ist (s. hierzu unter III.2). Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.
Sofern der Teilnahmeantrag schriftlich eingereicht wird, gilt Folgendes:Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in 3-facher Ausführung (ein Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag elektronisch als schreibgeschütztes Word- oder recherchefähiges PDF-Format auf einem Datenträger (USB-Stick) zweifach vorzulegen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1) i.V.m. Anhang A Abschnitt III) genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
"nicht öffnen - EU Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren;
Bearbeitungsnummer: B/L2AB/NA066/ NA022
Schlusstermin: 22.09.2022, 13:00 Uhr".
Per Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nichtbearbeitbaren Format (z. B. schreibgeschütztes Word oder recherchefähiges PDF- Format, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der
elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Sonstiges:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat grundsätzlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu erfolgen. Zusätzlich sind die Fragen per E-Mail an [gelöscht] unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) zu senden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 14.09.2022 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit