Lieferung von Abfallsammelbehältern
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Abfallsammelbehältern
Lieferung von fabrikneuen Abfallsammelbehältern
Zweirad 80 - 240-Liter-Abfallsammelbehälter (ASB)
Trier
Lieferung von ca.
-5.000 Stück 80-Liter-ASB
-6.000 Stück 120-Liter-ASB
-9.000 Stück 240-Liter-ASB
Der Vertrag verlängert sich automatisch einmalig um ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner bis zum 30.09.2023 schriftlich den Vertrag zum 31.12.2023 kündigt.
Lieferung von 770 und 1.100-Liter Vierrad-Abfallsammelbehältern (ASB)
Trier
Lieferung von ca. 100 Stück 770-Liter-ASB und ca. 1.200 Stück 1.100-Liter-ASB
Der Vertrag verlängert sich automatisch einmalig um ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner bis zum 30.09.2023 schriftlich den Vertrag zum 31.12.2023 kündigt.
Lieferung von 660-Liter-Abfallsammelbehälter
Trier
Lieferung von ca. 100 Stk. 660-Liter-Abfallsammelbehälter
Der Vertrag verlängert sich automatisch einmalig um ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner bis zum 30.09.2023 schriftlich den Vertrag zum 31.12.2023 kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB
-unterzeichnete Eigenerklärung nach dem LTTG
-unterzeichnete Eigenerklärung nach dem AEntG
-Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR
-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes dieser drei Geschäftsjahre
-unterzeichnete Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket
-Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens 45.000 2-Rad Abfallsammelbehältern (ASB) aus Kunststoff im Zeitraum 2019 bis 2021 unter Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte (Für Los 1).
-Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens 5.000 4-Rad Abfallsammelbehältern (ASB) aus Kunststoff im Zeitraum 2019 bis 2021 unter der Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte (Für die Lose 2 und 3).
-Konformitätserklärung je Behältertyp
-Eigenerklärung des Bieters, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die von ihm zu liefernden Abfallsammelbehälter (ASB) die Regelungen der DIN EN 840 (Teil 1, 5, 6 für Zweiradbehälter; Teil 2, 5, 6 für 4-Rad ASB in jeweils aktueller Fassung oder gleichwertig einhalten, mit dem CE-Zeichen gem. Richtlinie über umweltbelastende Geräuschemissionen 2000/14/EG versehen sind sowie die Anforderungen zur Einhaltung des GS-Zeichens oder gleichwertig erfüllen. (Für den Fall der Gleichwertigkeit ist diese in der Eigenerklärung darzulegen)
Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis -Datenblätter, technische Zeichnungen
-Lieferung Musterbehälter je angebotenem Los
-Datenblatt zu „Ausstattung mit Transpondern“
-Zertifikat „Blauer Engel“ oder gleichwertig (Los 1)
-Zertifikat „EuCertPlast“ oder gleichwertig je angebotenem Los
-Garantie- und Gewährleistungsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen nicht am Öffnungstermin teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 16.09.2022 einzureichen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Zur Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.