Neubau einer 8-gruppigen Kita in Neuwied Raiffeisenring - Architektenleistungen (Lph 1-9)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwied.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 8-gruppigen Kita in Neuwied Raiffeisenring - Architektenleistungen (Lph 1-9)
Auf dem Grundstück Raiffeisenring 1 soll eine 8-gruppige Kita mit einem Mehrzweckraum, welcher den örtlichen Vereinen zur abendlichen Nutzung zur Verfügung steht, errichtet werden.
Stadtgebiet Neuwied
Auf dem städtischen Grundstück ehemalige Schule Raiffeisenring und Hausmeisterhaus soll eine Kindertagesstätte mit 8-Gruppen entstehen. Von dem Gesamtgrundstück werden ca. 3000qm herausparzelliert und für die Kita zur Verfügung gestellt. Entsprechend der Formulierungen im Bedarfsplan ist ein offenes Konzept zu planen. Der Standardkatalog der Stadt Neuwied beschreibt das Raumprogramm. Ergänzend zu diesem Raumprogramm ist der Mehrzweckraum so zu konzipieren, dass nach Schließung der Kindertagesstätte die Flächen für örtliche Vereine zur Verfügung gestellt werden können. Das bedeutet, dass die Nebenräume (Umkleiden, Sanitärbereiche, Lager) für den Vereinsbedarf ebenfalls nach Schließung der Kindertagesstätte genutzt werden können.
Das Gebäudekonzept soll gestalterischen (sowohl städtebaulich als auch architektonisch), von besonderer Qualität sein. Zudem soll das Konzept wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte im Form eines Niedrigstenergiegebäudes gerecht werden. Auch die sozialen Belange dürfen nicht zu kurz kommen. So befindet sich das Grundstück in einem Stadtteil, der vor sozialen Herausforderungen steht. Migrationshintergründe, Geringverdiener, Alleinerziehende, Arbeitslosigkeit treten hier durchschnittlich häufiger auf, als in anderen Stadtteilen. Nördlich des Grundstückes befindet sich der Ringmarkt, Hier sind u.a. Ärzte, Apotheke, Bäcker und ein kleiner Supermarkt verortet.
Auf dem restlichen Teil des Grundstückes befindet sich ein BHKW (muss erhalten bleiben) und als großer Baukomplex die ehemalige Raiffeisenschule incl. neuer und alter Turnhalle. Der Gesamtkomplex ist noch bis ca. Ende nächsten Jahres von einer schulischen Einrichtung in Benutzung. Anschließend befindet sich nur noch der der städtische Kindergarten in dem Komplex. Ein Gesamtabriss ist 2030 geplant. Danach wird das Gebiet städtebaulich überplant.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 601. Dieser stammt ursprünglich aus den 60er Jahren und weist die Fläche als Fläche für den Gemeinbedarf aus. Städtebaulich befindet sich das Grundstück im Eingangs-Zufahrtsbereich des Raiffeisenrings. Durch den Ringmarkt und der Zufahrt Raiffeisenring, ist das Grundstück von entsprechendem Verkehrslärm umgeben. Mit der Grundrissstruktur ist hierauf zu reagieren.
Der Ringmarkt weist an sich eine zeitentypische Baustruktur zwischen Punkthäusern, Reihen- und Kammhäusern aus. Durchzogen ist das Gebiet von Grünzonen, welche einzelne Bereiche verbinden. Wichtig ist es, die Planung auf diese Struktur hin auszurichten, architektonisch die Besonderheit der Nutzung hervorzuheben und mit nachhaltigen Gebäudekonzepten auf eine langfristige und flexible Nutzung des Gebäudes abzustellen.
Kostenrahmen:
circa 7,50 Millionen Euro (netto) für die Kostengruppen 200-700 ohne Kostengruppen 710 und 760 ermittelt.
Mit Vertragsabschluss erfolgt der Vertragsbeginn, die voraussichtliche Projektdauer beträgt 36 Monate sowie eine weitere Begleitung beim Projektabschluss.
Weitere Planer und Sachverständigen, die seitens der Stadt beauftragt werden Planungsbüro für Haustechnik Küchenplanung Tragwerksplanung und Prüfstatiker Brandschutzsachverständiger Gebäudeenergieberater SiGeKo Landschaftsarchitekt Bodengutachter Vermesser
Wertungskriterien für die Projektsteuerung der drei Referenzprojekte:
a) Größenordnung der drei vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 5 Punkte pro Referenzprojekt größer/gleich 4 Millionen. Euro (netto) für die anrechenbaren Kosten für die Projektsteuerung Kostengruppen 200-700 ohne 710 und 760 oder gleichwertige landes-spezifische Kostengruppen, insgesamt maximal 15 Punkte. Bei Projekten die kleiner sind als 4 Millionen Euro (netto) verringert sich die Punktezahl um jeweils 1 Punkt je 1 Million (netto).
b) Referenzprojekte, die von besonderer städtebaulicher, architektonischer und nachhaltiger Qualität sind, Bewertungsmaßstab sind nachzuweisende Auszeichnungen, Belobigungen, Erwähnungen in Fachliteratur, Vorstellungen Tag der Architektur der Architektenkammern etc. (ein Projekt: 0 Punkte, da Mindestanforderung, 5 Punkte für zwei Projekte, 10 Punkte für drei Projekte).
c) Referenzprojekte Neubau (1 Projekt: 0 Punkte, da Mindestanforderung, 5 Punkte für 2 Projekte, 10 Punkte für das dritte Projekt).
d) Referenzprojekte, die für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurden (ein Pro-jekt: 0 Punkte, da Mindestanforderung, 5 Punkte für zwei Projekte, 10 Punkte für drei Pro-jekte).
Maximal sind 45 Punkte erreichbar für die Wertungskriterien. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Bei Verhandlungsverfahren mit Vergabebekanntmachung behält sich die Auftraggeberin vor, den Zuschlag gemäß § 3 b EU Absatz 3 Ziffer 7 VOB/A beziehungsweise § 17 Absatz 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular (Teilnahmeantrag VGV Kita Raiffeisenring der Vergabeunterlagen) zu verwenden, das bei der unter I.3) Kommunikation genannten Kontaktstelle heruntergeladen werden kann. Zur Angabe der Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt in digitaler Form über die Vergabeplattform Subreport ELVIS bis zum Submissionstermin elektronisch einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied ein eigener Bewerbungsbogen einzureichen.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen - bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend:
a.) Nachweis der Unterschriftenberechtigung bei juristischen Personen. Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers.
b.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß den §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit - einer strafrechtlichen Verurteilung (Beteiligung an eine kriminellen Vereinigung, Bestechung, Betrug, terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels),
- der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
- Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten.
c.) Eigenerklärung des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit).
d.) Nachweis zur Beruflichen Befähigung gemäß III.2.1.
e.) Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer nach § 47(1) VgV zu nennen, die Erklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen und über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB für die betreffenden Nachunternehmer, sowie die Verpflichtungserklärung, vorzulegen.
Erklärung des Bewerbers / Bieters zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen in auf den Auftrag bezogener relevanter Weise und zur Inanspruchnahme derer Kapazitäten im Sinne der Eignungsleihe (§ 47 VgV), mit Angabe der jeweiligen Leistungsanteile. Mit Vorlage der Bewerbung muss der Unterbeauftragte (unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und dem anderen Unternehmen bestehenden Verbindung) rechtsverbindlich erklären, dass er zur Auftragsausführung zur Verfügung steht. Sollte er nicht mehr zur Verfügung stehen, besteht ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers. Spätere Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig (2) Rechtsform der Bewerbergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall geklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Abgabe sämtlicher Nachweise - in deutscher Sprache - erfolgt mit dem Teilnahmeantrag
1. Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 1 VgV.
2. Eigenerklärung zum Gesamt-Netto-Jahresumsatz des Bewerbers bezogen auf die letzten drei Jahre gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 4 VgV. Liegt der Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vor, so reicht eine Prognose.
3. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Absatz 4 Nr. 2 VgV oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall.
Hinweis: Nimmt der Bewerber im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers beziehungsweise Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu vereinbaren (§ 47 Absatz 3 VgV).
Berufshaftlicht mindestens: Personenschäden/Sach- und Vermögensschäden je 2. Mio.
Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (Teilnahmeantrag VGV Kita Raiffeisenring) ist Voraussetzung für eine Wertung.
Ferner gelten nachfolgende Anforderungen.
Personal und Qualifikation:
- Erklärung gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV zur Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Jahren im jährlichen Mittel beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte.
Referenznachweise:
Die Angaben in den vorgelegten Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der zur Teilnahme aufzufordernden Bewerber verwandt. Eine Auswahlentscheidung ist für den Fall erforderlich, dass mehr geeignete Bewerber die Teilnahme beantragen, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen.
-Eine Angabe zu den abgefragten Mindestanforderungen ist erforderlich. Zusätzlich ist jedes Referen-zobjekt auf höchstens drei weiteren A4-Blättern näher zu erläutern.
-Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen.
-Gefordert ist der Nachweis von mindestens drei realisierten Referenzobjekten des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft für Projektsteuerungsleistungen. Bei Bietergemeinschaften ist das jeweilige Mitglied den Leistungen eindeutig zuzuordnen.
- der / die verantwortliche Projektleiter/in (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) mindestens die Qualifikation Diplom - Ingenieur oder vergleichbar, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung (Architekten / Ingenieur / Stadtplaner / Landschaftsarchitekten) hat
- mindestens einer der beschäftigten projektverantwortlichen (Architekten / Ingenieure / Hochbau-Techniker mit Abschlussprüfung) muss mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Bauleitung von Kindertagesstätten aufweisen.
- Die wesentlichen Grundleistungen der Handlungsbereiche A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), C (Kosten und Finanzierung) und (Termine, Kapazitäten und Logistik) gemäß § 2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9, Stand 2014, für die Projektstufen 2 bis 5 müssen durchgängig erbracht worden sein,
- Honorarzone III für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß HOAI,
- Fertigstellung der Projekte nicht vor dem Jahr 2010 (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme). Der Betrachtungszeitraum ist Januar 2010 bis einschließlich-Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, siehe IV.2.2.,
- Größenordnung mindestens EUR 4 Millionen Euro netto Gesamtkosten (Kosten-gruppe 200-700 ohne 710 und 760 oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen),
- Größenordnung mindestens EUR 4 Millionen Euro netto Gesamtkosten (Kosten-gruppe 200-700 ohne 710 und 760 oder vergleichbarer landesspezifischer Kosten-gruppen),
- Mindestens ein Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Bauingenieur/in zu tragen oder wenn sie nach den geltenden EU-Richtlinien berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Bauingenieur tätig zu werden.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
1.)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Honorarzahlung erfolgt nach Leistungsstand unter Zugrundelegung der AVB 12/2020. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der Stadt Neuwied für Verträge mit freiberuflich Tätigen 2)Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBi. I S 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Min-destentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 26. November 2019 (GVBl. 334)). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG).
Die Stadt Neuwied ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
3) Sonstige besondere Bedingungen: Die örtliche Präsenz während der Bauzeit ist sicherzustellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen. Im Auftragsfall ist eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben. Projekt- und Planungsbesprechungen finden in Neuwied statt. Die Kommunikation ist in deutscher Sprache zu führen. Unterbeauftragungen von nachgeordneten Teilleistungen sind nur in Ausnahmefällen und mit schriftlicher Zustimmung des Bauherrn zulässig.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
siehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Neuwied nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Neuwied, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB - 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Neuwied über den Abschluss des Vertrages,
spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss - Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der EU