545-010 ARA Seelze DB Cargo AG Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA59158
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
545-010 ARA Seelze DB Cargo AG
22 22 545 010 - ARA Seelze der DB Cargo AG
Die DB Cargo im Werk Seelze beabsichtigt die maschinentechnische Ausrüstung der vorhandenen Außenreinigungsanlage (ARA) für Triebfahrzeuge zu erneuern.
Die maschinentechnische Ausrüstung der Anlage, die im Rahmen dieser Ausschreibung erneuert werden soll, besteht aus den folgenden Komponenten:
Fahrbares Waschportal
Fahrbare Unterflurreinigungsanlage
Medienversorgung
Anlagensteuerung
Die Komponenten Abwasserbehandlungsanlage sowie die manuelle Waschlanze mit Hochdruckreiniger sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Anlage soll für alle bestehenden und zukünftigen Lokomotiven universell nutzbar sein, und mit einer Verfügbarkeit und einem Waschergebnis nach dem Stand der Technik realisiert werden.
Bestandteil der Ausschreibung ist auch die Demontage und Entsorgung der bestehenden Waschtechnik und Medienversorgung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
545-010 ARA Seelze DB Cargo AG
Ort: Lichtenstein
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 72805
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.