Lieferung von elektrischer Energie Referenznummer der Bekanntmachung: 61-2022-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie
Lieferung von elektrischer Energie
Stadt Worms
Gegenstand der Vergabe Los 1 ist die Lieferung elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Worms und ihrer Gesellschaften (Vollversorgungsvertrag).
Der Lieferzeitraum beträgt 12 Monate mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr. Die Belieferung endet so spätestens am 31.12.2025 um 24:00 Uhr.
Zweckverband Seebachgebiet
Gegenstand der Vergabe Los 2 ist die Lieferung elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Wasserwerks Zweckverband Seebachgebiet.
Der Lieferzeitraum beträgt 12 Monate mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr. Die Belieferung endet so spätestens am 31.12.2025 um 24:00 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen Dokument "Formularsammlung Teilnahmewettbewerb Stombeschaffung"
siehe Vergabeunterlagen Dokument "Formularsammlung Teilnahmewettbewerb Stombeschaffung"
siehe Vergabeunterlagen Dokument "Formularsammlung Teilnahmewettbewerb Stombeschaffung"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9