EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen für den Neubau einer Bioabfallbehandlungsanlage
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.meinawb.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen für den Neubau einer Bioabfallbehandlungsanlage
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ahrweiler (AWB) beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke (nach § 43 HOAI) inkl. notweniger Fachplanungsleistungen für den Neubau einer Bioabfallvergärungsanlage (Trockenvergärung mit Kompostierung) am Standort des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ), Auf dem Scheid.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Abfallwirtschaftszentrum „Auf dem Scheid“,
Industriegebiet Scheid,
56651 Niederzissen
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ahrweiler (AWB) beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau einer Bioabfallvergärungsanlage (Trockenvergärung mit Kompostierung).
Um die weiteren Planungen „aus einer Hand“ zu koordinieren und die Abstimmung der notwendigen Baumaßnahmen sicherzustellen, sollen die erforderlichen Planungsleistungen insgesamt an einen geeigneten Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) vergeben werden.
Hierbei sind vom Planer insbesondere die Leistungsphasen 1 bis 8 und ggf. 9 gemäß § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke) zu erbringen. Darüber hinaus sind folgende Fachplanungsleistungen zu erbringen:
• Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (LPH 1 – 6),
• Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI (LPH 1 – 9).
Die Vergabe der zu erbringenden Leistungen erfolgt stufenweise (Stufe 1 bis LPH 3).
Nach Planungs- und Baufortschritt.
Sollten mehr als vier Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Abschichtung der Bewerber anhand folgender Auswahlkriterien und Systematik:
Zur Abgabe eines Angebotes, werden vorrangig Bewerber (oder Bewerbergemeinschaften) aufgefordert, die – als Auswahlkriterium Nr. 1 – einen Mindestumsatz von 2,0 Mio. EUR in jedem einzelnen der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019 bis 2021 vorweisen können und die – als Auswahlkriterium Nr. 2 – über mindestens eine weitere Referenz des Bewerbers über die Durchführung von Generalplanungsleistungen (Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung) für den Neubau/Erweiterung einer Bioabfallvergärungsanlage (Trockenvergärung) mit einer Kapazität von mindestens ca. 15.000 Mg/Jahr verfügen. Das Projekt muss im Zeitraum 2017 bis 2022 begonnen worden sein und mindestens die Entwurfsplanung (LPH 3) muss abgeschlossen sein. Der beauftrage Leistungsumfang muss mindestens wesentliche Teile der Leistungsphasen 2 bis 8 umfassen. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, Anlagenkapazität).
Hinweis: Die Auswahlkriterien 1 und 2 müssen beide erfüllt sein, damit ein Bewerber vorrangig berücksichtigt wird.
Sollten nicht mindestens vier Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien vollständig erfüllen, werden aus der Gruppe der Bewerber, welche die Mindestkriterien erfüllen, weitere Bewerber hinzugelost, so dass die angestrebte Mindestzahl von vier Bewerbern für die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens gesichert ist.
Sollten mehr als vier Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien vollständig erfüllen, erfolgt eine Losentscheidung, so dass auch in diesem Fall vorgesehene Zahl von max. vier Bewerbern für die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens gesichert ist.
Es sollen voraussichtlich folgende Besondere Leistungen optional (mit Wertung) mitbeauftragt werden:
• Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in der Stufe I (u. a. Ermittlung der zu erwartenden Betriebs-/Verfahrenskosten, Kostenbetrachtung des Gesamtprozesses, Investitionsrechnung, Amortisationsrechnung, Ermittlung der spezifischen Kosten pro Tonne);
• Leistungen der örtlichen Bauüberwachung / Betreuung Probebetrieb.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz.
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (Mindestumsatz 1,5 Mio. EUR pro Geschäftsjahr).
- Eigenerklärung über die Anzahl des Fachpersonals;
- Eigenerklärung zu einer Referenz des Bewerbers über die Durchführung von Planungsleistungen für eine Anlage zur biologischen Behandlung von Bioabfällen (Vergärungsanlage).
- Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) jeweils durchschnittlich mindestens zwei Verfahrensingenieure und zwei Bauingenieure beim Bewerber beschäftigt waren;
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Durchführung von Planungsleistungen (Neubau/Umbau/Ausbau/Erneuerung) für eine Anlage zur biologischen Behandlung von Bioabfällen (Vergärungsanlage) mit einer Kapazität von mindestens ca. 10.000 Mg/Jahr. Das Projekt muss im Zeitraum 2016 bis 2022 abgeschlossen worden sein oder sich derzeit im Bau (LPH 8) befinden. Der beauftrage Leistungsumfang muss mindestens wesentliche Teile der Leistungsphasen 2 bis 8 des § 43 der HOAI umfassen. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, Anlagenkapazität).
Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (insbesondere § 43).
Einhaltung der Regelungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der elektronischen Vergabeplattform subreport des Vergabeinformationssystems ELViS unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3) Rückfragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 13.09.2022 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4) Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang einzureichen (vgl. Ziffer I.3).
5) Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.